Mal wieder „fake news“. Abgesehen davon, dass es sicher
Falschmeldungen gibt und diese selbstverständlich geahndet gehören (den
gesetzlichen Rahmen gibt es, die Behörden auch, sie müssen nur ihren Job tun
und die „Qualitäts“-Medien dürfen dann genüsslich darüber berichten, dass ein Falschmeldungsverbreiter
überführt wurde) ist es immer wieder putzig zu sehen, um was es wirklich geht.
Die Behörden könnten Aufklärungsarbeit leisten, Trigger
erklären, zur Aufmerksamkeit auf bestimmte Quellen auffordern, also vernünftige
Prävention durch Information betreiben. Aber was tun sie im Zeitalter des
postfaktischen Emotionalismus?
Setzen auf Aktionismus mit „Identitären“-Niveau und rufen
dann auch noch auf:
„Die Polizei rief alle Internetnutzer dazu auf, derartige
Posts umgehend zu melden und nicht wahllos zu verbreiten.“
Was sind „derartige Posts“? Welche Bedingungen muss ein
Posting erfüllen um „derartig“ zu sein? Macht allein die Tatsache, dass negativ
über sogenannte „Flüchtlinge“ berichtet wird, ein Posting „derartig“? Oder geht
es allgemein um Korrekturen amtlicher (Nicht-)Meldungen durch angebliche (oder
echte, wer weiß und kann das prüfen?) Augenzeugen? Reicht es für eine Meldung,
der amtlichen Regierungslinie zu widerlaufen, um „derartig“ zu sein? Oder geht
es um Meldungen allgemein, von deren Quelle der Internetnutzer die Seriosität nicht
überprüfen kann? Kann ein beliebiger Internetnutzer die Seriosität einer Quelle
überhaupt überprüfen?
Anders gefragt: Kann ein beliebiger Medienkonsument die
Seriosität der Informationsquelle irgendeiner Meldung überprüfen? Und muss er
das auch? „Derartige“ Meldungen erscheinen ja auch in „Qualitäts“-Medien, die
ihre Quellen unter Verschluss halten wie der ORF die Original-Videobänder
seiner „Reportagen“. Oder Aussagen der „syrischen Beobachtungsstelle für
Menschenrechte“, die sich wie eine große Organisation aus Beobachtern vor Ort
anhört, in Wirklichkeit aber der Ein-Mann-Propagandabetrieb eines Assad-Hassers
im britischen Exil ist, der seit Jahren keinen Fuß mehr auf syrischen Boden
gesetzt hat und seine Informationen von anrufenden Freunden bekommt. Natürlcih vollkommen
neutral und wahrheitsgerecht, deshalb greifen die Presseagenturen auch gerne
seine Aussendungen auf. Was sind die Aussagen einer solchen propagandistischen Meldungsproduktionsstätte?
Fake news?
Hat eigentlich die Polizei im vorliegenden Beispiel
ernsthafte Ermittlungen geführt und kann eindeutig belegen, dass es sich hundertprozentig
um eine Falschmeldung handelt? Liegen eindeutige Beweise vor? Ist es zu einer
Anklage gekommen? Wenn ja: ist es nicht Aufgabe eines Gerichtes, festzustellen,
ob sich jemand der Verbreitung einer Falschmeldung zum Schaden der Gesellschaft
oder einer Personengruppe schuldig gemacht hat? Kann die Ermittlungsbehörde die
Ergebnisse ihrer Ermittlungen bereits vor einem Verfahren zu Propagandazwecken
benutzen? Und wenn sie es nicht hundertprozentig beweisen kann (bitte die
rechtsstaatliche Beweislast bedenken) und sogar das Risiko eingeht, vom
Verbreiter der Nachricht bloßgestellt oder gar angezeigt zu werden, weil sie
etwas als Falschmeldung bezeichnet haben, was sich hinterher doch als Wahrheit
herausstellt? Was ist das dann? Fake news?
Oder hat sie diese selbst erstellt, um ein Beispiel zeigen
zu können, weist aber nicht explizit darauf hin, dass es sich um fake-fake-news
handelt? Wären das nicht, erraten, fake news?
War es das wirklich wert, sich sooo weit aus dem Fenster zu
lehnen, nur um dem Tucholskyschen „Größten Lump im ganzen Land“ seine
blockwartigen Gelüste zu wecken?
Noch mal die Textstelle:
„Die Polizei rief alle Internetnutzer dazu auf, derartige
Posts umgehend zu melden und nicht wahllos zu verbreiten.“
Darum geht es. Und nur darum.
Wie kann ein beliebiger Internetnutzer die rechtliche
Relevanz einer beliebigen Internetmeldung exakt einschätzen, um rechtlich
sicher zu sein, es hier mit einem meldungswürdigen Vergehen zu tun zu haben?
Egal, der Denunziant soll aus seinem Loch gekrochen kommen
und Denunzieren.
Geschichte wiederholt sich.
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