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Dienstag, 21. März 2017

Feinde des Rechtsstaates



Wer glaubt, Heiko Maas wäre ein ungustiöses Beispiel linker Hetzer, denen Meinungsfreiheit und Demokratie am Hintern vorbeigehen, wenn es nur der Durchsetzung der eigenen Ideologie und dem Ausschalten des politischen Gegners dient, liegt sehr wahrscheinlich nicht weit daneben. Wer aber glaubt, noch mieser geht es nicht, der hat vergessen, dass es die Grünen gibt.

Genau, die Ex-Anarchos und Steinewerfer, die für sich selbst die absolute Freiheit fordern aber Andersdenkende nicht zu akzeptieren bereit sind. Sie beklagen zwar die Härte des Gesetzes gegen Straftäter, wollen aber Meinungsäußerungen, die gesetzlich gedeckt sind aber den Grünen nicht passen, unterdrücken. Sie fordern gefühlte siebenundzwanzig Rechtsmittel gegen immer und immer wieder abgelehnte Asylanträge von Kriminellen und Glücksrittern, wollen aber scheinbar Menschen für das Äußern einer unliebsamen Meinung keinerlei Rechtsmittel und nicht einmal rechtliches Gehör zugestehen.

Und so fordert die bekannte Lichtgestalt der Unterdrückten, die ein Problem damit hat wenn sich Polizisten dadurch zur Wehr setzen, dass sie zuerst schießen, wenn jemand eine Waffe auf sie richtet, Renate Künast, Strafen gegen Menschen, die keine Straftat begangen haben, aber eine Meinung vertreten, die Renate Künast nicht gefällt. Die angeblichen Antifaschisten haben offensichtlich kein Problem damit, als virtuelle Bücherverbrenner unliebsame Texte in Selbstjustiz aus der öffentlichen Wahrnehmung löschen zu lassen.

Mir kringeln sich ja schon die Fußnägel ein, wenn ich aus der Feder einer Rechtsanwältin lese:
„Wie Facebook und Co. mit Hass und Beleidigungen umgehen müssten, die nicht den Straftatbestand erfüllen…“

Madame Juristin, wenn etwas nicht den Straftatbestand der Beleidigung erfüllt, dann ist es keine und darf auch nicht als solche bezeichnet und geahndet werden. Ich kann niemanden, der nicht gemordet hat, wegen Mordes belangen. Ich kann niemanden, der nicht beleidigt hat, wegen Beleidigung abstrafen. Ich kann niemanden, der keine Volksverhetzung begangen hat, als Hetzer jagen. So lange ein Gericht nicht geurteilt hat, ist der Straftatbestand nur gemutmaßt, und wenn es geurteilt hat dass er nicht erfüllt ist, nennt man das Freispruch. Wenn ein Gericht geurteilt hat oder das Gesetz eindeutig festlegt, dass etwas keine Straftat ist, so dass die Staatsanwaltschaft von vornherein ablehnt, den Fall überhaupt vor ein Gericht zu bringen, dann steht es weder Facebook noch Frau Künast zu, darüber ein Urteil zu fällen und zur Selbstjustiz zu schreiten, denn das, werte Frau Rechtsanwältin, ist eine Straftat! Und ein Gesetz zu fordern, das Selbstjustiz in genehmen Fällen noch vor der Wirksamkeit des Gesetzes und der Justiz fördern und sogar einfordern soll ist ein Verfassungsbruch, es untergräbt nämlich den Gewaltmonopolanspruch des Staates. Weder Facebook hat behördliche Kompetenzen noch ein Verein, auch nicht der politische Verein der Grünen.

Und so lange keine Schuld gerichtlich festgestellt ist, hat jeder Mensch das verfassungsmäßige Recht auf freie Äußerung der Meinung, und niemand darf ihn daran hindern und niemand darf von ihm verlangen, dass er gegen das Vorgehen privater Vereine und Firmen sein verfassungsmäßiges Recht einklagen muss.

Meine Fresse, muss jetzt wirklich ein kleiner Techniker der Rechtsanwältin das Grundgesetz erklären? Na gut, seit Frau Roths unsäglicher Entgleisung, wo sie als Bundestagspräsidentinnenstellvertreterinnenstellvertreterin den Wortlaut des Artikels 16a des deutschen Grundgesetzes, ja sogar dessen bloße Existenz ableugnet, kann mir kaum noch etwas die Überzeugung nehmen, es bei den Grünen mit Pretendern zu tun zu haben, die mit wichtigem Labern Substanz vortäuschen, wo nichts ist, rein gar nichts. Kein Wunder, dass dort der Feminismus zuhause ist.

„Dabei blieben viele Absender mit ihren Formulierungen absichtlich in einem Graubereich, betonte Künast.“

Und wann erkennt man, dass ein Absender etwas so meint, wie er schreibt, und wann er etwas so schreibt, wie er glaubt das erlaubt ist, aber etwas anderes meint? Meine Güte, wenn es Graubereiche gibt, dann nur, weil immer mehr Gesetze unkonkret und schlampig formuliert werden. Klare Ansage, klare Urteile - fertig ist die Grenze. Und der Rest sind eine Handvoll geschickter Demagogen, na gut, es muss ja nicht jeder so plump, unkreativ und herumrotzend daherkommen wie die Fans der Grünen und Ultralinken.

„Sie kritisierte außerdem, dass der Umgang mit Falschmeldungen wie einem frei erfundenen Zitat nicht berücksichtigt worden sei.“

Dazu gibt es bereits Gerichtsurteile. Menschen sind wegen frei erfundener Zitate zu ziemlich saftigen Strafen verknackt worden. Daran kann sich die Rechtssprechung orientieren, da muss kein zusätzliches schärferes Maulkorbgesetz her. Auch das sollte eine Rechtsanwältin wissen.

Es gibt im demokratischen Rechtsstaat einen Rechtsweg und Rechtsmittel auch für den Angeklagten. Es gibt eine Unschuldsvermutung und ein Recht auf rechtliches Gehör, auf Verteidigung und ein neutrales Urteil. Es gibt die Feststellung, dass niemand dazu gezwungen werden darf, seine Persönlichkeitsrechte gegen andere erst einklagen zu müssen, um sie wahrnehmen zu dürfen. Es gibt den Grundsatz, dass kein Gesetz gegen die Verfassung verstoßen darf. Wer das in Frage stellt muss sich gefallen lassen, als Feind des Rechtsstaates und der Verfassung wahrgenommen zu werden.

Scheinbar geht das immer mehr Menschen in Deutschland auf und deshalb zerbröselt es die Grünen momentan gewaltig. Warum der „Deutschlandfunk“ überhaupt noch die Meinung einer Vertreterin einer Partei einholt, die ihre Macht innerhalb eines Jahres halbiert hat und vor dem Rauswurf aus dem Bundestag steht, bleibt Geheimnis der Redaktion. Man kann es sich aber denken. Warum die glauben, auch noch große Töne spucken und härtere Gesetze fordern zu können, obwohl sie selbst gerade in die politische Bedeutungslosigkeit gekehrt werden muss an dieser immer wieder zu beobachtenden Diskrepanz zwischen Selbstbild und Außenwahrnehmung liegen.
Manchmal ist es eben nicht die Schuld der Anderen, wenn einen keiner liebt…

1 Kommentar:

  1. Zwischen rot und grün gibt es doch keinen Unterschied mehr.
    Die Sozis haben heute ein Spiel heurausgebracht wo man Perty, Putin und Trump mit dem Zug überfahren kann.
    Man stelle sich vor, die AfD hätte ein entsprechendes Spiel herausgebracht. Die Empörung der Jaulorgane würde man bis nach Moskau hören.
    Das war doch früher nicht so, oder habe ich es nur nie mitbekommen?

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