Jetzt fährt der
Rechtsstaat seine harten Geschütze auf und geht gegen einen
Vergewaltiger vor. Im Kurier
wird vermeldet:
„Nach der
versuchten Vergewaltigung einer 22-jährigen Frau in Innsbruck ist
gegen den tatverdächtigen 19-jährigen Somalier ein Verfahren zur
Aberkennung seines Asylstatus eingeleitet worden.“
Ui, ein Verfahren
wurde eingeleitet. Na da wird der Mann schon zittern.
„Das Verfahren
soll trotz Einhaltung aller formellen Fristen so rasch wie möglich
abgeschlossen werden, hieß es.“
Und wie „rasch“
ist „möglich“? Zehn Jahre? Wie viele Anwälte prügeln den Fall
jetzt durch wie viele Instanzen und beeinspruchen das Urteil wie oft?
Außerdem:
Was passiert, wenn der Knilch irgendwann in etlichen Jahren seinen
„Status“ als Asylant verlieren sollte? Bekommt er dann eine
höfliche Aufforderung, sich doch bitte zu bemühen, wieder nach
Somalia zurückzureisen? Während er weiter fröhlich in den Tag
lebt, umhegt und umsorgt von der Betreuungsindustrie, die dafür
unsere Steuerkohle einsackt?
Was
für eine Strafe! Er verliert den Status, was uns eine Menge Geld
kostet und einige Anwälte sehr freut, und lebt dann weiter wie
bisher. Und wenn es eng wird, kann er vielleicht noch etwas
anstellen, für das er in Somalia „mit dem Tode bedroht“ wird und
damit bleibt er auf immer ein Geldschein auf Beinen für die
Asylindustrie...
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