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Freitag, 28. April 2017

Zweiklassenjustiz

Die Gemeinsamkeit:

In beiden Fällen, in diesem wie in diesem, werden Menschen einfach so mal eben auf ein Gleis getreten, kurz bevor ein Zug einfährt. In beiden Fällen besteht für das Opfer neben der Traumatisierung extreme Lebensgefahr. In beiden Fällen sind die Täter sturzbesoffen.

Der Unterschied:

In diesem Fall gehen die Täter, sogenannte „Flüchtlinge“, schon nach einem Tag wieder frei und werden auf freiem Fuß wegen „gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr“ angezeigt, da sie ja einen „festen Wohnsitz“ hätten und eine Tötungsabsicht nicht nachgewiesen werden könne (man schubst halt eben Leute aufs Gleis, um den Bahnverkehr zu stören und nicht um sie umzubringen). Die Frage, ob den Behörden die wahre Identität der Täter bekannt ist und was diese daran hindern sollte, einfach bei Nacht und Nebel abzuhauen und im nächsten Bundesland als „neuer Flüchtling“ wieder aufzutauchen, bleibt unbeantwortet.

In diesem Fall handelt es sich um eine Ungarin mit eindeutiger Identität. Ihr fehlt somit der „Flüchtlingsbonus“. Sie wird deshalb sofort in Untersuchungshaft genommen und wegen Mordversuch angeklagt.

Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht das Selbe.

Zugeben muss man, dass nur zwei Tage später auf Grund des medialen Echos und des unüberhörbaren Aufschreis aus der Bevölkerung die Täter aus Sachsen doch noch festgenommen wurden und in U-Haft sitzen. Die Staatsanwaltschaft, deren Ansehen extrem gelitten hat, änderte scheinbar erst auf Druck von außen den Tatvorwurf in „versuchten Totschlag“, was von Tatschwere und möglichem Strafrahmen trotzdem noch immer weit unter „Mordversuch“ liegt.
Aber ein unguter Geruch haftet der Causa an. Für mich ist beides versuchter Mord. Und nicht durch Suff entschuldbar.
Mal sehen, ob man irgendwann etwas über die Urteile erfährt...

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