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Montag, 9. Oktober 2017

Ein 27-jähriger Angeklagter ...

von LePenseur 

...  ist wegen sexuellen Missbrauchs einer Sechsjährigenin einer Berliner Flüchtlingsunterkunft zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zuvor hatte der Angeklagte aus Pakistan am Dienstag-vormittag vor dem Amtsgericht Tiergarten den Übergriff im vergangenen September gestanden und erklärt, es sei eine spontane Tat gewesen, er habe sie nicht geplant.
Der Verurteilte wird jetzt ein Jahr lang von einem Bewährungshelfer begleitet und bekommt die Auflage, jeden Wohnortwechsel anzuzeigen.
Ein fürwahr drakonische Urteil, das sicherlich geeignet ist, den Rechtsfrieden in Deutschland und die Gesetzestreue von Asylwerbern — denen es bereits bei der der Einreise scheißegal war, daß sie damit die Gesetze ihres »Gastlandes« verletzten — sicherzustellen.


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P.S.: bedauerlicherweise fehlt in der Berichterstattung der Name des entscheidenden Richters. Es wäre interessant, mit ihm eine Diskussion über die Begründung seines Urteilsspruches zu führen ...

1 Kommentar:

  1. interessant sind die wechselnden Begründungen für die Milde des Gerichts, damals wars:
    Das Gericht stellte fest, dass der sexuelle Übergriff sehr kurz gewesen sei, eine Tat, für die in aller Regel Bewährungsstrafen verhängt werden.
    https://www.welt.de/vermischtes/article162074839/Fluechtling-zu-Bewaehrungsstrafe-verurteilt.html

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