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Sonntag, 5. November 2017
Rechtsstaat?
4 Kommentare:
Um Missbrauch vorzubeugen, habe ich die Moderation aktiviert. Da ich im Laufe des Tages auch anderen Tätigkeiten als Bloggen nachgehe, kann es etwas dauern, bis ein Kommentar freigegeben wird. Dafür bittte ich um Entschuldigung.
Und bitte, liebe Kommentatoren, verzichtet auf rechtlich fragwürdige oder extrem unhöfliche Beiträge, das erspart allen Beteiligten Ärger.
Zm Datenschutz möchte ich auf ein paar Punkte hinweisen:
Erstens handelt es sich bei Blogger um einen Google-Dienst, für den die Datenschutzerklärung von Google gültig ist, zu finden hier:
https://ssl.gstatic.com/policies/privacy/pdf/20180525/853e41a3/google_privacy_policy_de_eu.pdf
Zweitens ist nichts an diesem Blog gewerblich, es wird weder Werbung geschaltet noch lasse ich gelegentlich auftauchende, als Kommentar getarnte Werbung durch den Filter; ich verdiene keinen Cent mit diesem Blog und bettele nicht einmal um freiwillige Spenden. Es liegt an keinem Punkt eine gewerbliche Nutzung vor.
Drittens erhalte ich keine Daten, die über die freiwilligen Angaben der Kommentarposter hinausgehen, benötige keine Daten, speichere und verarbeite keine Daten, ja, interessiere mich auch nicht für irgendwelche Daten.
Wer mir eine Mail schreibt, gibt damit seine Mailadresse bekannt, die eine Weile in meinem Postfach liegen bleibt und nach einiger Zeit (meist so einmal im Monat wird geputzt) mitsamt der Nachricht von mir gelöscht wird.
Und Viertens: Wer nicht möchte, dass ich irgend eine Daten von ihm habe, möge bitte Abstand davon nehmen, mir solche zukommen zu lassen. Ich finde es erschreckend dumm von Menschen, erst ihre Daten auszustreuen, und sich dann aufzuregen, wenn andere diese haben. Das ist, als wenn ich meine Visitenkarten über Wien ausstreue und dann verlange, dass jede einzelne zu mir zurückgebracht oder nachweislich verbrannt wird. Passt auf Eure Daten gefälligst selbst auf!
Guten Morgen, lieber Fragolin!
AntwortenLöschenDen Artikel 3 GG lese ich anders: Als Abwehrrecht der Bürger gegen staatlichen Angriff, nicht als Angriffsrecht des Staates gegen Bürger.
Will sagen: Wenn ich meine Villa nur an Neger mit HIV, Wechsel-Geschlecht (Fachbegriff vergessen) im Rollstuhl vermieten möchte - bitte sehr. Wenn jedem Mieter, der in den letzten 100 Jahren in 1 km Umkreis eines Werbestandes der Partei "Keine Partei" vermutlich gesehen worden sein soll, sofort gekündigt wird - bitte sehr.
Die einzige Frage dabei: Entspricht das dem abgeschlossenen Vertrag?
Schönen Sonntag noch!
Deutschland und ein Rechtsstaat?
AntwortenLöschenWie kommen sie nur auf diese Idee, geschätzter Fragolin?
Diese Illusion habe ich schon lange verloren, auch für Österreich, oder die Schweiz, oder, oder oder. Trotzdem vielen Dank für diesen Artikel, bestärkt mich in meiner Sichtweise.
Werter Anonym,
AntwortenLöschenlese ich genauso. Deshalb ist es mir auch egal, wenn die Vermieterin den Politiker kündigt.
Ich finde es aber mehr als bedenklich, dass eine staatliche Institution, ein Gericht, dies unterstützt. Damit bekommt das Ganze eine andere Dimension.
Fakt ist, dass politische Anschauung höchst private Angelegenheit ist und weder Vermieter noch Staat irgendwas angehen und auch die Dsikriminierung wegen solcher Anschauungen, ob einem das passt oder nicht, gesetzlich verboten und dem Staat durch das GG untersagt ist. Beides hat das Gericht im vorliegenden Fall offensichtlich außer Kraft gesetzt.
Erst das Gerichtsurteil als Staatseingriff hat es in meinen Augen zu einem offenen Verfassungsbruch gemacht.
Und die Begründung des Gerichtes öffnet meiner Meinung nach noch ganz andere Türen: Muss in Zukunft jede Person, die bereits Opfer einer Verfolgung wurde, dies ungefragt (!) dem künftigen Vermieter zur Kenntnis geben, egal ob es eine gestalkte oder vom Exmann bedrohte Frau ist oder ein wegen seiner Herkunft, Religion oder Anschauung durch fanatische Idioten Verfolgter? Von Verfolgung traumatisierte Menschen müssen vor jedem Abschluss eines Mietvertrages einen Sellenstriptease vor dem Vermieter hinlegen, das am Besten schriftlich und bestätigt, um nicht hinterher wegen Täuschung rausgeschmissen zu werden? Und das auf staatliche (gerichtliche) Anordnung? Also für mich ist das ein ganz klarer Verfassungsbruch.
Dieser Richter vergleicht das Bestehen auf verfassungsmäßigen Grundrechten wie dem Schutz höchstpersönlicher Rechte mit dem Verschweigen eines Unfallschadens bei einem Gebrauchtwagen? Ein von Terrorbanden Verfolgter ist ein meldepflichtig Schadensbehafteter?? Da bleibt mir nur noch, das ganze Urteil mit einem Unfallschaden eines Gebrauchtrichters zu vergleichen. Da hat doch sehr wahrscheinlich politische Ideologie und AfD-Hass über das jemals im Jus-Studium Gelernte gesiegt. Das grenzt in meinen Augen an Politjustiz.
Würde so etwas einem Menschen in einem anderen Land passieren, bekäme der sofort in Deutschland Asyl.
MfG Fragolin
Nachtrag zu:
AntwortenLöschen"Entspricht das dem abgeschlossenen Vertrag?"
Höchstpersönliche Rechte und traumatisierende Vergangenheitserfahrungen sind niemals Vertragsgegensatnd eines Mietvertrages! Kein Vetrag darf an die Klausel gebunden sein: "Sie durften noch nie ein Opfer eines Angriffes sein!" In keinem Vertrag darf eine gesetzwidrige Klausel enthalten sein, sonst ist der Vertrag ungültig. Und unsere Gesetze sind nun einmal so.
Mir gefallen diese Eingriffe in das Vertragsrecht auch nicht, aber hier setzt offensichtlich ein staatliches Gericht ein Gesetz außer Kraft, dessen Verstoß es selbst ahnden sollte. Das ist ein verfassungswidriges Vorgehen und ein Widerspruch in sich.
Gesetze werden vom Parlament beschlossen, selbst diese Netzdurchseuchung vom Maas, und sind entweder vom Verfassungsgericht oder einem neuen Parlament zu kippen, aber nicht durch Provinzrichter mit offensichtlicher politischer Befangenheit.