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Dienstag, 30. Januar 2018

Kurz beurteilt

von LePenseur


Sachverhalt:

Der eine ist Chef einer Organisation, der nichts davon wußte, daß ein Mitglied eines Vereins, dem er ebenfalls angehört(e) vor Jahren unanständige, ja strafbare Liedtexte verfaßt hat.

Der andere ist Chef einer Organisation, der — wir vermuten es wenigstens — nichts davon wußte, daß ein Mitglied dieser Organisation seit Jahren kleine Mädchen mißbraucht hat.

Fragestellung:

1.  Erklären Sie, ob das Texten von unanständigen und strafbaren Liedern oder der Kindesmißbrauch das Strafdelikt mit höherem Handlungsunwert ist.

2. Ziehen Sie die sich daraus ergebende Schlußfolgerung, welchem Chef dafür, daß ein anderer etwas gemacht hat, wovon er nichts wußte, der Rücktritt nahegelegt werden könnte.

3. Versuchen Sie zu erläutern, warum die unter 2. zu ziehende Schlußfolgerung in Österreich vermutlich zu einer anderen Lösung führt als man aufgrund des Punktes 1. erwarten könnte.


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