Sachverhalt:
Der
eine ist Chef einer Organisation, der nichts davon wußte, daß ein
Mitglied eines Vereins, dem er ebenfalls angehört(e) vor Jahren
unanständige, ja strafbare Liedtexte verfaßt hat.
Der
andere ist Chef einer Organisation, der — wir vermuten es wenigstens —
nichts davon wußte, daß ein Mitglied dieser Organisation seit Jahren
kleine Mädchen mißbraucht hat.
Fragestellung:
1.
Erklären Sie, ob das Texten von unanständigen und strafbaren Liedern
oder der Kindesmißbrauch das Strafdelikt mit höherem Handlungsunwert
ist.
2.
Ziehen Sie die sich daraus ergebende Schlußfolgerung, welchem Chef
dafür, daß ein anderer etwas gemacht hat, wovon er nichts wußte, der
Rücktritt nahegelegt werden könnte.
3.
Versuchen Sie zu erläutern, warum die unter 2. zu ziehende
Schlußfolgerung in Österreich vermutlich zu einer anderen Lösung führt
als man aufgrund des Punktes 1. erwarten könnte.
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