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Montag, 1. Oktober 2018

Schuldunfähigkeit

Es geht immer schneller. Wenn jetzt ein afghanischer Asylant in Ravensburg drei Menschen niedermessert, dann wird offenbar noch vor dem Ausstellen eines Haftbefehles die psychische Unzurechnungsfähigkeit des armen Traumatisierten faktisch in einer Blitzdiagnose festgestellt und sofort die Einweisung in eine Klapse angeordnet. Das scheint jetzt der neue Weg zu sein, um die Abschiebung Krimineller zu vereiteln: man erklärt sie einfach für nicht schuldfähig, und das am besten direkt nach der Tat, noch bevor die Justiz zum Zuge kommt.
Nach dem Motto: Wer extra ein Messer kauft, um zu einem „Treffen“ mit einem verhassten „Kollegen“ zu gehen – wie die „Aussprache“ ablaufen sollte, ist somit wohl klar – und dann aus Frust, weil der nicht kommt, durchdreht und einfach auf andere einsticht, wird sofort für schuldunfähig erklärt. Innerhalb kürzester Zeit.
Zeitgleich trötet dann ein Landespolitiker:
"Wir lassen uns nicht von Menschen auseinander dividieren, die diese furchtbare Tat nun für politische Zwecke missbrauchen und Hass und Häme über all jene ausschütten, die für Zusammenhalt in dieser Stadt standen und stehen."
Somkit dürfte auch geklärt sein, dass der Pöbel gefälligst die Fresse zu halten und es ja nicht zu wagen habe, jetzt irgendwas gegen das Vorgehen zu sagen.
Deutschland ist fertig gefahren. Da ist ein point of no return überschritten, den bekommt auch keine AfD mehr gedreht.

1 Kommentar:

  1. Werter Fragolin,

    vor allem deswegen, weil die weit überwiegende Mehrheit der lieben Wähler (und vor allem der Wählerinnen!) nach wie vor brav ihr Kreuzerl bei den Blockparteien machen. Da ist Topfen und Schmalz verloren.

    G'schamster Diener,
    Tomj

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