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Sonntag, 13. Januar 2019

Schwangerschaftsabbruch

Einmal mehr ist eine jener Taten geschehen, wie sie laut linkem Narrativ immer wieder von Deutschen begangen wurden, ohne dass die Medien je darüber berichtet hätten: In Bad Kreuznach hat ein „Mann“ in einem Krankenhaus auf eine Schwangere eingestochen, die Frau lebensgefährlich verletzt und das Ungeborene ermordet. Sollten irgendwelche Bad Kreuznacher diese Tat als besonders verabscheuungswürdig erachten und der politisch inkorrekten Meinung sein, dass man früher nicht ständig so etwas erlebt hat und dass das irgendwas mit der Großzügigkeit der Kanzlerin der Herzen zu tun haben sollte, droht ihnen derAufschlag der gesamten kamerabewehrten linksmedialen Inquisition von Dunja Hayali bis Klaus Kleber und ein Gratis-Konzert von irgendwelchen Hassparolen grölenden Fischköppen aus der MP3-Sammlung des amtierenden Vizekanzlers.

Die „Kampf gegen rechts“-Walze würde auch Bad Kreuznach gnadenlos überrollen, also überlegt, wertes Gevölke, ob ihr in den Fokus der Antifa geschoben und durch Toleranzdemonstrationen befriedet werden wollt. Diese Inquisition wartet nur darauf, endlich wieder einen Mord instrumentalisieren zu können, um unter dem Vorwand, gegen einen sowieso nirgends geäußerten „Generalverdacht“ zu kämpfen, ihren aggressiven Gutterror auf eure Straßen zu tragen. Und wagt es ja nicht, im Angesicht der Kameras einen pöbelnden Kollegen des Messerstechers vom Platze zu jagen, sonst wird Bad Kreuznach erleben, wie schnell es geht, dass man auf Weisung der Regentin zu Chemnitz erklärt wird. Gehen Sie weiter, es ist nichts geschehen, sonst kommt die „Zivilgesellschaft“ vorbei, zur Not mit Bussen von den Grünen und der Linken auf eure Steuerkosten aus dem gesamten Bundesgebiet zusammengekarrt.

Neben der eigentlichen Tat des „afghanischen Asylwerbers“, dessen Werben in jedem noch halbwegs normalen Staat der Erde mit sofortiger Wirkung ein „ehemalig“ davorgesetzt bekommen würde, erregt auch das Menschenbild unserer Justiz Würgereiz. Um jeder Person, die mit dem Schlachtruf „Mein Bauch gehört mir!“ ohne nachzudenken alles darin herumstochern lassen kann, was ihr gerade zwischen die Beine kommt, selbst wenn sie zu blöd zum Pillefressen ist, auch die legale Möglichkeit zu geben, das eigene Kind zu ermorden, solange seine Augen noch kein Sonnenlicht gesehen haben, erklärt man Ungeborene einfach zu Dingen, denen man die elementaren Menschenrechte abspricht.
Und da sie keinerlei Existenzrecht besitzen, verhindert die Gesetzgebung damit, dass der brutale und kaltblütige Mörder eines Ungeborenen wegen Mordes belangt werden kann.

Und so wird der Afghane nicht nur lustig weiter um Asyl werben im die Regeln des Zusammenlebens täglich neu ausverhandelndsten Deutschland aller Zeiten, nein, er wird auch nur wegen „vollzogenen Schwangerschaftsabbruches“ und nicht wegen Mordes an einem ungeborenen Menschen angeklagt.
§ 218 StGB dazu:
1. Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.
2. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
    • gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
    • leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.“
Sechs Monate bis fünf Jahre. Folgt die Justiz weiter der bisherigen Schiene der Rechtssprechung (die bisweilen stark in Richtung Rechtsbeugung tendiert), dann wird der Gute wahrscheinlich in einem halben Jahr zu maximal zwei Jahren verknackt, davon 18 Monate auf Bewährung und die U-Haft voll angerechnet, so dass er keck lachend aus dem Gerichtssaal spazieren kann, sich vom Sozialamt die nächste Tranche Dhimmisteuer abholen und ein neues Messer kaufen als Ersatz für jenes, das bei der Polizei in der Asservatenkammer vor sich hin modert.

Mildernd wir die RichterIN auf Antrag der VerteidigerIN wohl anrechnen, dass es laut Medienaussagen schon vorher einen Streit mit der jungen Polin gegeben haben soll und die Folklore des armen traumatisierten Schutzerflehenden ihn zu einer Affekthandlung trieb, auf die er voll tränenreicher Reue mit Dackelblick zurückschaue...

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