Einmal mehr ist eine jener Taten geschehen, wie sie laut linkem
Narrativ immer wieder von Deutschen begangen wurden, ohne dass die
Medien je darüber berichtet hätten: In Bad
Kreuznach hat ein „Mann“ in einem Krankenhaus auf eine
Schwangere eingestochen, die Frau lebensgefährlich verletzt und das
Ungeborene ermordet. Sollten irgendwelche Bad Kreuznacher diese Tat
als besonders verabscheuungswürdig erachten und der politisch
inkorrekten Meinung sein, dass man früher nicht ständig so etwas
erlebt hat und dass das irgendwas mit der Großzügigkeit der
Kanzlerin der Herzen zu tun haben sollte, droht ihnen derAufschlag
der gesamten kamerabewehrten linksmedialen Inquisition von Dunja
Hayali bis Klaus Kleber und ein Gratis-Konzert von irgendwelchen
Hassparolen grölenden Fischköppen aus der MP3-Sammlung des
amtierenden Vizekanzlers.
Die „Kampf gegen rechts“-Walze würde auch Bad Kreuznach
gnadenlos überrollen, also überlegt, wertes Gevölke, ob ihr in den
Fokus der Antifa geschoben und durch Toleranzdemonstrationen
befriedet werden wollt. Diese Inquisition wartet nur darauf, endlich
wieder einen Mord instrumentalisieren zu können, um unter dem
Vorwand, gegen einen sowieso nirgends geäußerten „Generalverdacht“
zu kämpfen, ihren aggressiven Gutterror auf eure Straßen zu tragen.
Und wagt es ja nicht, im Angesicht der Kameras einen pöbelnden
Kollegen des Messerstechers vom Platze zu jagen, sonst wird Bad
Kreuznach erleben, wie schnell es geht, dass man auf Weisung der
Regentin zu Chemnitz erklärt wird. Gehen Sie weiter, es ist nichts
geschehen, sonst kommt die „Zivilgesellschaft“ vorbei, zur Not
mit Bussen von den Grünen und der Linken auf eure Steuerkosten aus
dem gesamten Bundesgebiet zusammengekarrt.
Neben der eigentlichen Tat des „afghanischen Asylwerbers“, dessen
Werben in jedem noch halbwegs normalen Staat der Erde mit sofortiger
Wirkung ein „ehemalig“ davorgesetzt bekommen würde, erregt auch
das Menschenbild unserer Justiz Würgereiz. Um jeder Person, die mit
dem Schlachtruf „Mein Bauch gehört mir!“ ohne nachzudenken alles
darin herumstochern lassen kann, was ihr gerade zwischen die Beine
kommt, selbst wenn sie zu blöd zum Pillefressen ist, auch die legale
Möglichkeit zu geben, das eigene Kind zu ermorden, solange seine
Augen noch kein Sonnenlicht gesehen haben, erklärt man Ungeborene
einfach zu Dingen, denen man die elementaren Menschenrechte
abspricht.
Und da sie keinerlei Existenzrecht besitzen, verhindert die
Gesetzgebung damit, dass der brutale und kaltblütige Mörder eines
Ungeborenen wegen Mordes belangt werden kann.
Und so wird der Afghane nicht nur lustig weiter um Asyl werben im die
Regeln des Zusammenlebens täglich neu ausverhandelndsten
Deutschland aller Zeiten, nein, er wird auch nur wegen „vollzogenen
Schwangerschaftsabbruches“ und nicht wegen Mordes an einem
ungeborenen Menschen angeklagt.
§ 218 StGB dazu:
„1.
Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung
vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter
eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses
Gesetzes.
2.
In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von
sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt
in der Regel vor, wenn der Täter
-
gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
-
leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.“
Sechs Monate bis
fünf Jahre. Folgt die Justiz weiter der bisherigen Schiene der
Rechtssprechung (die bisweilen stark in Richtung Rechtsbeugung
tendiert), dann wird der Gute wahrscheinlich in einem halben Jahr zu
maximal zwei Jahren verknackt, davon 18 Monate auf Bewährung und die
U-Haft voll angerechnet, so dass er keck lachend aus dem Gerichtssaal
spazieren kann, sich vom Sozialamt die nächste Tranche Dhimmisteuer
abholen und ein neues Messer kaufen als Ersatz für jenes, das bei
der Polizei in der Asservatenkammer vor sich hin modert.
Mildernd wir die
RichterIN auf Antrag der VerteidigerIN wohl anrechnen, dass es laut
Medienaussagen schon vorher einen Streit mit der jungen Polin gegeben
haben soll und die Folklore des armen traumatisierten
Schutzerflehenden ihn zu einer Affekthandlung trieb, auf die er voll
tränenreicher Reue mit Dackelblick zurückschaue...
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