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Dienstag, 5. Februar 2019

Die Christbaumkugel und die Meinungsfreiheit

Henryk Broder schrieb einst diese fürchterlichen Worte, von denen ich mich aus mangelndem Interesse an einer strafrechtlichen Verfolgung durch die fleißigen Anwälte der würdevollen und ihr Amt samt dem dazugehörigen Sessel wahrhaft ausfüllende Parlamentsvizevizevizivizevizepräsidentin eines miesen Stückes Scheiße auf das chilischärfste distanziere:

Noch unsäglicher ist nur noch Claudia Roth, die Wiglaf Droste eine “intellektuell befreite Zone” und Harald Schmidt ein “Eichhörnchen auf Ecstasy” genannt hat. Ein Doppelzentner fleischgewordene Dummheit, nah am Wasser gebaut und voller Mitgefühl mit sich selbst.“

Diese ehrbare Matrone mit dem Charme einer wandelnden lamettabehangenen Christbaumkugel nun echauffiert sich aktuell über die Bestellung von „Don Alphonso“ in die Jury des Medienpreises des Bundestages. Wem immer dies eingefallen ist, allein die Tatsache, dass diese Frau jetzt aukreischt als hätte man ihr einen Pferdeapfel in die Jausenbox gelegt, macht ihn mir sympathisch. Denn einmal mehr blitzt hinter der Fassade der gespielt leutseligen Diskussionsnudel Roth die unansehnliche Fratze der linksradikalen Antifantin durch, in deren Kreisen die Liebe zur Deutungshoheit ebenso groß ist wie jene zu revolutionären Führern mit Absolutheitsanspruch:

Für mich hat die Meinungsfreiheit dann Grenzen, wenn sie zur Verhetzung führt, wenn Hass gepredigt wird, und wenn soziale Gruppen ausgegrenzt und verhetzt werden.“

Für das Vizevizevizedingsbums an der Spitze eines der mächtigsten Parlamente der Welt ist das eine recht sportliche Ansage. Denn „gepredigter Hass“ ist nirgends definiert, und so er nicht definiert ist kann er auch nicht strafrechtlich verfolgt werden, und so er nicht strafrechtlich relevant ist, steht es einer Politikerin in einem demokratischen Rechtsstaat nicht zu, eine willkürliche Eingrenzung der Meinungsfreiheit gutzuheißen. Das Deutsche Grundgesetz, dem die dralle Maid mit der mittig gepolten Egozentrik nun einmal verpflichtet ist, auch wenn sie das vielleicht anders empfindet, gibt da eine eindeutige Richtung vor:

Art. 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“

Also dann, auch wenn in der heutigen Zeit eher schlichte Gemüter auf höchste Posten gespült werden, gilt der Absatz 2 des Artikels 5 auch für eine Frau Roth und legt ihr nahe, Meinungsfreiheit nur dann als einschränkbar zu betrachten, wenn ein eindeutiger Verstoß gegen Gesetze vorliegt oder eine konkrete Jugendgefährdung oder Ehrabschneidung stattfindet. Denn getreu dem Motto „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ müsste Frau Roth als in ihrem Amt der Verfassung wortgetreu Verpflichtete nach dieser Aussage vom Verfassungsschutz beobachtet und bis zur Klärung des Sachverhaltes ihres Amtes enthoben werden.
Man stelle sich vor, jemand von den Schmuddelkindern am rechten Rand hätte solches geäußert…

Ach ja, eine Frage habe ich noch:
Was ist Hetze?
Wenn man hereinschneiende Menschen als „nicht unmittelbar verwertbar“ bezeichnet?

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