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Freitag, 28. Juni 2019

Wann kommt das Konzert?

Aus dem Lehrbuch der linken Argumentation der letzten Jahre:

Morde dürfen nicht instrumentalisiert werden, um auf den Opfern politisches Kleingeld zu schlagen.

Mahnwachen und Demonstrationen mit schwammiger Hetze gegen Gruppen sind zu unterlassen.

Täter sind immer Einzelfälle, und es ist unlauter und menschenverachtend, von einem Täter auf eine gesamte Gruppe zu schließen oder gar Menschen, die mit diesem Täter nie irgend etwas zu tun hatten, mit diesem in einen Topf zu werfen. Generalisierungen sind zu unterlassen.

Besonders widerliche Hetze ist es, aus der Einzeltat heraus diffuse Ängste zu schüren, dass eine solche Tat einen Normalfall darstellt, der sich ständig aus einer bestimmten Gruppe heraus wiederholen kann.

Die Forderung, gegen eine gesamte Gruppe vorzugehen, weil ein vermutliches Mitglied dieser oder auch nur einer mutmaßlich nahestehenden Gruppe eine Straftat begangen hat, ist Volksverhetzung. Selbst wenn die Zahl der „Einzelfälle“ in die tausende geht.

Die Forderung nach Einschränkungen der Bürgerrechte Einzelner, um befürchtete Gewalttaten und Morde aus bestimmten Gruppen zu vereiteln, sind verfassungsfeindliche Angriffe auf die freiheitliche demokratische Grundordnung.

Jeder, der solchen hehren Werten und Forderungen entgegensteht, ist ein Verfassungsfeind, Populist, Hetzer und Spalter und mit einem Konzert gegen sich zu bestrafen.

Jetzt warte ich nur noch, wann es nach dem Mord an Lübcke zu einem zivilgesellschaftlich organisierten „Konzert gegen links“ kommt...

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