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Donnerstag, 29. Oktober 2020

Fußnoten zum Donnerstag

 

Coronaregeln zum Tage


Heute gilt die Maskenpflicht in Geschäften, Apotheken, Holzschnitzwerkstätten und Gartenanlagen mit einer Gesamtgröße über zwei Hektar, wobei bei Sonnenschein die drei Uhr nachmittags beschatteten Flächen nur zur Hälfte berechnet werden, für alle Menschen mit dem Sternzeichen Jungfrau, Widder, Stier und Grubenlampe sowie alle Dunkelhaarigen und Menschen mit mehr als sieben Sommersprossen pro Nasenseite.

Wer Elektroauto fährt oder grüne Socken trägt, muss trotzdem eine Maske tragen, darf sie aber von der Nase ziehen und muss sie nur über den Mund tragen, solange er sich freiwillig verpflichtet, durch den Mund auszuatmen und keine Babyelefanten anzuhusten. Kinder unter zehn Jahren sind grundsätzlich von der Maskenpflicht ausgenommen, außer sie haben Zahnspangen, dann wird es bereits aus ästhetischen Gründen empfohlen, haben eine Eins in Mathematik oder sind Klassensprecher. Sollten alle drei Sachen zusammen auftreten, muss der Klassenraum alle zehn Minuten gelüftet werden und Kontaktpersonen sind sofort unter Quarantäne zu stellen.

Wer in einem Haus mit mehr als drei Fenstern wohnt, von denen mindestens eines nach Süden oder Südosten, fallweise auch nach Norden oder Nordwesten zeigt, je nachdem, aus welcher Richtung gerade der Wind weht, und von denen man zwei öffnen kann, ohne dass es durch das dritte hereinregnet, muss unbedingt in Heimquarantäne bleiben, bis er ein Rascheln im Kamin hört und eine seltsame Stimme „Hohoho“ ruft. Wer keinen Kamin hat, muss bis Ostern daheim bleiben. Ausnahmen sind Wege zur Arbeit, zum Einkaufen, zum Arzt, ins Bordell sowie die passive Fortbewegung im Falle des eigenen Ablebens, was einen aber nicht von der Maskenpflicht entbindet.

Im Kino, im Theater, im Blumengeschäft, bei Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Taufen, Firmungen, Betriebsweihnachtsfeiern und dem eigenen Begräbnis darf man weder Nahrung zu sich nehmen noch etwas trinken, im letzteren Falle ist auch das Atmen untersagt. Ausnahmen führen zu Verwirrung und sind deshalb zu unterlassen. Das Virus muss konsequent ausgehungert werden!

Im Zuge der Gleichstellung sind Frauen grundsätzlich von der Maskenpflicht ausgenommen, wenn sie bereits eine Burka tragen, Gisela heißen, an einem Mittwoch Geburtstag haben, in einem Haus mit blauer Fassade wohnen oder einfach so hübsch sind, dass sich für den Anblick alleine schon zu sterben lohnen würde.

Da man von keinem Menschen mit Migrationshintergrund internationaler Lebenserfahrung verlangen kann, den ganzen Quatsch zu verstehen, sind diese ausnahmslos als Ausnahme zu betrachten, entgegen rechtsrechter Hetze bilden sie dabei aber keine pauschal bevorteilte Gruppe sondern sind immer als traumatisierter Einzelfall zu betrachten. Der Versuch, einem dem Maskenzwang unterliegenden Menschen mit Anzeichen von Atemnot die Kehle aufzuschneiden wird als hervorragende Heldentat zur Rettung eines Erstickenden durch Luftröhrenschnitt mit sofortiger Verleihung der Staatsbürgerschaft und eines präsidialen Ordens gewertet. Dies gilt nicht, wenn jemand bereits die Staatsbürgerschaft und der Luftröhrenbeschnittene internationale Lebenserfahrung hat, dann liegt eindeutig ein rassistisches Hassverbrechen vor.

Ich hoffe, ich konnte ausreichen Klarheit in den Vorschriftendschungel bringen und appelliere an alle, sich streng an diese Regeln zu halten, um verantwortungsvoll Berge von Toten zu verhindern und unser Gesundheitssystem vor dem Kollaps zu bewahren. Wer das nicht begriffen hat, ist eben ein Covidiot und soll im Internierungslager verrecken.

Ach ja:

Sollten Sie in einem Bezirk wohnen, dessen Ampel nicht auf Violett steht und der zu mehr als 67,85% der Gesamtfläche, abzüglich der Grundstücksflächen von Gemeindeämtern, Schulen, Zahnärzten und Herstellern ayurvedischer Pflanzenkosmetik, nördlich von 46° 11‘ 12“ Nördlicher Breite liegen, oder auf einem Babyelefanten reiten, können Sie das Ganze auch vergessen. Dann gelten andere Regeln der Bundesregierung, die aber durch abweichende Regeln des Landesgesundheitsamtes, der Bezirkshauptmannschaften, der Gemeindeämter sowie der Hausverwaltung oder des Siedlungsparteisekretärs verschärft, abgeändert oder lachend in die Mülltonne geworfen werden können. Bei Zuwiderhandlungen drohen Strafzahlungen oder die Verbringung in ein Absonderungslager für Hochinfektiöse.

Alles klar?

Dann bis morgen. Morgen ist alles anders, nur soviel ist aus Regierungskreisen durchgesickert: es bringt genauso wenig.



2 Kommentare:

  1. ..Es bringt nichts.. genau da sehe ich das Problem. Warum kann man nicht jede geplante Maßnahme wissenschaftlich fundiert durchleuchten?Was bringt konsequenter Schutz von alten Personen mit multipler Erkrankung?Sicherlich viel.Würde heißen keine Mickeymousemasken für Pflegepersonal.Da lassen sich Todeszahlen verhindern. Was es bringt Friedhäöfe zu schließen sehe ich nicht- Wie viele Infektionen gibt es bei einem Friedhofsbesuch? Wie viele Alte findet man um 23 Uhr in diversen Nachtlokalen, wie viele Ansteckungen gibt es bei Bergtouren?
    Uninteressant alles unbedingt notwendige verfassungsrechtlich gedeckte??Maßnahmen.Allein wie diverse Verordnungen verkündet werden, wo jeder Politiker sagt er kennt sich selbst nicht aus, müsste bewirken dass jeder Bürger freigesprochen wird wenn er Nehammers Schergen in die Hände fällt!

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  2. Ich verstehe nicht, warum die Panikmache noch immer bei so vielen Menschen bestens funktioniert. Das ist für mich eine der traurigsten Erkenntnisse aus der Corona-Situation. Scheinbar ist Europa ein riesiges Schilda: Während man sich allenthalben über Trump-Wähler lustig macht, richtet man in der eigenen Blödheit und Verblendung die eigene Gesundheit (Schäden durch MNS, z.B. wg. CO2-Konzentration, Mask-Mouth) und die Lebensgrundlage (z.B. Wirtschaft, Bildung, ...) zugrunde.

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