tag:blogger.com,1999:blog-118372435157513520.post685908784494420890..comments2024-03-12T11:47:44.260+01:00Comments on Fragolins Fußnoten: SorgenUnknownnoreply@blogger.comBlogger3125tag:blogger.com,1999:blog-118372435157513520.post-63410539556451104332017-01-30T16:50:22.974+01:002017-01-30T16:50:22.974+01:00Ein Freihandelsabkommen besteht im Kern aus folgen...Ein Freihandelsabkommen besteht im Kern aus folgenden Sätzen:<br /><br />1. Wir subventionieren keine Güter und Dienstleistungen von Staats wegen.<br />2. Wir erheben keine Zölle und errichten keine Handelsschranken.<br />3. Alle, die mitmachen, verpflichten sich ebenso zu den Punkten 1. und 2.<br /><br />Fertig. Das ist alles, was man für Freihandel braucht.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-118372435157513520.post-10340872307848600692017-01-30T16:05:05.984+01:002017-01-30T16:05:05.984+01:00Werter Rizzo Chuenringe,
ich bin selbst Techniker ...Werter Rizzo Chuenringe,<br />ich bin selbst Techniker und weiß sehr genau, was Sie meinen.<br />Eine Angleichung der Normung ist allerdings etwas anderes als ein Handelsabkommen. Eine einheitliche Normung zu finden wäre Sache der ISO oder einer bilateralen Normungskommission, dieser Norm bei Bedarf Gesetzeskraft zu geben (Zulassungen etc.) Aufgabe der Parlamente. Dann sollte man das Ganze aber Normierungsabkommen nennen. Ansonsten gilt für Freihandel: ich kann beim Partner alles verkaufen, was bei ihm erlaubt ist und mir selbst alles bei ihm einkaufen, was bei mir erlaubt ist. Zollfrei. Fertig.<br />Im Windschatten irgendwelcher Blinker-am-Auto-Diskussionen aber auf hunderten Seiten Geheimpapieren Reglementierungen zu vereinbaren, die nichts mit Freihandel zu tun haben und nationale Gesetze sogar untergraben, hat mit Freihandelsabkommen genau gar nichts zu tun.<br />Ich bin dafür, Dinge beim Namen zu nennen. Wenn ein Normierungsvertrag geschlossen wird, der gegenseitige Normen anerkennt, dann soll man ihn so nennen und muss ihn auch nicht geheim halten. Vor Allem nicht vor dem Volk, in dessen Namen dann unterschrieben wird. Transparenz ist ein Grundrecht des Volkes, das sich aus Artikel 1 der Bundesverfassung Österreichs ergibt. Ein Normierungs- und Handelsabkommen kann per Definition nicht die nationale Sicherheit bedrohen.<br />MfG FragolinFragolinhttps://www.blogger.com/profile/14623002768547220149noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-118372435157513520.post-127274120469704722017-01-30T15:32:43.945+01:002017-01-30T15:32:43.945+01:00Cher Fragolin
Vorausschicken möchte ich, dass ich...Cher Fragolin<br /><br />Vorausschicken möchte ich, dass ich Ihre Texte i.A. sehr schätze. Sonst wäre ich ja auch nicht hier gelandet. Diesmal jedoch stört mich eine Behauptung, die schon öfters hier und andernorts aufgestellt wurde und die schlicht naiv und falsch ist.<br /><br />"Ein Freihandelsabkommen hätte Platz auf einer A4-Seite, inklusiver Unterschriftsfelder. Und es benötigt keinerlei geheime Zusatzdokumente."<br /><br />Ich weiss, woher diese Aussage stammt. Vom Mises Institut, das immer wieder interessante und notwendige Denkanstösse gibt. Aber dort sitzen Volkswirtschaftler, Juristen, Finanzwissenschafter, sogar Unternehmer und Statistiker, aber offenbar so gut wie keine Techniker. Zumindest keine, die sich tagtäglich mit so schnöden Sachen wie nationalen und internationalen Vorschriften, Normen, Zertifikaten, Gewährleistung, Testprozeduren, Berechnungsnachweisen und verwandtem Kram beschäftigen müssen.<br /><br />Der zweite Teil der Aussage, bezüglich geheimer Zusatzdokumente, stimmt natürlich, ist aber ein selbstgebastelter Strohmann. Freihandelsabkommen müssen i.d.R. von Parlamenten verabschiedet werden, üblicherweise nach Behandlung in parlamentarischen Subgremien unter Einschluss oppositioneller Parteien und nach Aussendung an diverse Interessensgruppen. Da ist kein Platz für geheime Zusatzdokumente. Ein Freihandelsabkommen unter zivilisierten Rechtsstaaten ist schliesslich kein Hitler-Stalin-Pakt über die Aufteilung der Welt.<br /><br />Der erste Teil der Aussage (..Platz auf einer A4-Seite..) ist jedoch definitiv falsch, ausser man lässt nur den Satz unterschreiben "Hiermit unterzeichen wir dieses Abkommen inclusive der Anhänge I bis MCMLXIV". Ohne ausführliche Anhänge wäre das Ganze halt ein dürres, unbrauchbares Gerippe ohne Fleisch. Und einfach zu sagen "Zölle werden abgeschafft und ansonsten soll doch jeder machen, was er will", nun so wirds eben nicht gehen, sonst bliebe bloss alles beim Alten, weil sich keiner bewegt. Wozu auch?<br /><br />Um ein wenig ins Detail zu gehen, habe ich mir zwei eher weniger strittige Chapters aus den "EU negotiating texts in TTIP" ausgesucht (http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1230)<br /><br />1) Technical Barriers to Trade (TBTs) in TTIP<br />http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/january/tradoc_153025.pdf<br />2) EU's proposal for an annex on engineering products in TTIP [ein "non-paper"]<br />http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2016/july/tradoc_154804.pdf<br /><br />Beide Papiere enthalten eine Fülle von äusserst hilfreichen Vorschlägen einer Abstimmung zwischen US- und EU-Regulatorien, die jeweils für sich sinnvoll sein können, aber leider nicht beliebig austauschbar oder vermischbar. <br />Rizzo Chuenringehttps://www.blogger.com/profile/05246879930076017294noreply@blogger.com