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Sonntag, 6. August 2017

Der Wixxer

In Norditalien setzt sich ein noch nicht so lange dort Lebender zu einer jungen Frau in einen öffentlichen Bus, rubbelt sich fröhlich einen runter und spritzt die junge Frau mit seinem strammen Samen an. Dass mit „ein ausländischer Mann“ nicht unbedingt ein österreichischer oder deutscher Tourist gemeint ist, kann man voraussetzen. In unseren Breiten gibt es irgendwie kein Gesetz gegen sowas, weil in unserem Kulturkreis von Kindheit an ein ganzes Regelwerk aus „Sowas tut man nicht!“ weitergegeben wird, zu dem das Wichsen und Anspritzen junger Frauen mit seinem Ejakulat in der Öffentlichkeit so eindeutig dazugehört, dass kein Mann bei halbwegs geistiger Gesundheit auch nur auf die Idee kommt, solches zu tun.

Es würde auch kein Mensch mit halbwegs geistiger Gesundheit glauben, dass ein Mann, der solches tut, lachend und straffrei ein Gericht verlassen würde. Aber die Zeiten der geistigen Gesundheit sind vorbei. Es regiert der blanke Irrsinn.

Und so hätte in jeder anderen Periode unserer Geschichte für Verwunderung gesorgt, was heute zur Normalität geworden ist: eine Richterin (!) spricht den Rubbelmax (oder wahrscheinlich eher Rubbelachmed) frei. Der hat ja nix gemacht. Er hat die junge Frau ja nicht einmal berührt. Der hat sich nur mitten im Bus einen runtergeholt. So wie das inzwischen fast täglich in Schwimmbädern oder an Bushaltestellen, in Regionalbahnen und Stadtparks passiert. Das ist, entgegen unserem Irrglauben, gar nicht verboten.

Einst wurden Leute von der Polizei gejagt und von der Justiz verurteilt, die beim Spielplatz im Stadtpark den Mantel aufgerissen haben, ohne etwas darunter zu tragen. Heute werden jene Leute von der Polizei gejagt und von der Justiz verurteilt, die einem strammen Nordafrikaner, der sich neben dem Kinderbecken im Schwimmbad fröhlich lachend einen runterholt, in deftigen Worten klarmachen, dass er ein Arschloch ist und solches jenseits der europäischen Mittelmeerküste machen kann, aber nicht hier. Wegen rassistischer Hassrede. Die ist nämlich weit schlimmer als das Wichsen in der Öffentlichkeit oder eben auf die Oberschenkel einer jungen Frau im Bus. Dafür müssen wir kultursensibel Verständnis haben. Scheinbar ist das in der Heimat dieser Menschen ganz normal, sich in aller Öffentlichkeit die einäugige Schlange zu würgen.

Ob die Kleine im Bus auch mit einer solchen Begründung davongekommen wäre, wenn sie den Wixxer angespuckt hätte, bleibt fraglich. Sicher ist, dass es besser für sie war, diesem Ekel nicht zu sagen, was jeder normale Mensch, dem solches passiert, über ihn denkt. Denn das ist heute strafbar.

Vielleicht sollten wir aufhören zu bloggen und lieber in das Gesicht von Angela Merkel oder von Claudia Roth spucken? Wir würden sie auch auf keinen Fall dabei berühren…

3 Kommentare:

  1. Nach deutschem Recht liegt klar eine Straftat vor: §§183,183a StGB; bis 1 Jahr. Bei der Gelegenheit: "Köln" §184i bis 5 Jahre.

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  2. Es gäbe noch eine ganze Latte an Paragraphen (sorry für das Wortspiel), die man heranziehen könnte (Erregung öffentlichen Ärgernisses z.B.), aber Italien ist halt in der EU, und in der EU gelten Gesetze nur nach Opportunität. Wer weiß das schon, einmal so richtig vollgespritzt zu werden, vielleicht sind das ja auch die nächtlichen Träume dieser Richterin.

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  3. Probieren Sie`s lieber nicht, werter Fragolin.

    Sie würden mir nämlich schwer fehlen.
    ((Sie heißen schließlich nicht Ali oder so Umumba oder so?)

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