... sonst wäre das wohl in einem (angeblich) demokratischen Rechtsstaat nicht möglich:
Hier gibt es einige treffende Überlegungen zur Causa. Warten wir ab, mit welchen Mitteln sich das Parteienkartell seine Plätze an den Trögen der Macht weiterhin sichern will. Die feinsten, das kann vorausgesagt werden, dürften es wohl nicht sein ...Der Rektor der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, Joachim Wieland, hat eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz ins Spiel gebracht.
Hintergrund ist der Fall des zurückgetretenen stellvertretenden AfD-Fraktionschefs im Schweriner Landtag, Holger Arppe. Dieser hatte in Facebook-Chats politischen Gegnern Gewalt angedroht. Zudem wünschte er sich laut den Einträgen Deutschland als Apartheids-Staat und brachte gegen Journalisten Zersetzungsaktionen ins Spiel.
Wieland sagte dazu dem Handelsblatt: „Da Herr Arppe selbst mit seinen Äußerungen sicher ein Fall für den Verfassungsschutz ist, weil er die freiheitlich demokratische Grundordnung bekämpft, stellt sich auch die Frage nach der Beobachtung der gesamten Partei durch den Verfassungsschutz.“ Bei der Prüfung werde es darauf ankommen, ob sich die AfD „glaubwürdig“ von Arppe distanziere. „Wenn sie das nicht tut und sein Verhalten sowie seine Ansichten duldet, ohne sich davon nicht nur pro forma zu distanzieren, ist eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz gerechtfertigt, auch wenn die Parteifreiheit, die in Artikel 21 des Grundgesetzes gewährleistet ist, ein hohes Gut ist.“
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