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Mittwoch, 4. April 2018

Eine Klarstellung

von LePenseur



... trifft in »Zettels Raum« der geschätzte Blogger-Kollege Llarian:
Wir haben in Deutschland, und das ist ja kein Geheimnis, die beste Presse der Welt. Fake-News gibt es hier nicht, Journalisten kämen nie auf die Idee persönliche Meinung mit der Sache zu verwechseln. Die Hitler-Tagebücher waren das Werk böser Menschen. Der Fall Sebnitz nur eine unglücklicher Fehler. Die Hunderte von Handtaschen die 2015 gefunden wurden: Alles Realität. Und wenn aus Aleppo ein Kind, das kaum ein Wort Englisch spricht, perfekte PR-Statements auf Twitter abliefert, dann ist das kein Grund und schon gar keine Rechtfertigung die Nachricht als eventuelle Lüge zu bewerten. Zumindest so lange man keine Lust hat mit der Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg konfrontiert zu werden.
(Hier weiterlesen)
Diese Klarstellung datiert, wohlgemerkt, vom 2. April — und nicht vom Tag davor. Sie inspiriert mich ebenfalls zu einer Klarstellung: nämlich hinsichtlich der wiederholt gestellten Frage, warum denn bspw. der LePenseur-Blog strikt pseudonym und ohne Impressum erscheint. 

Die Antwort ist klar und einfach: weil man sich nicht mit irgendwelchen Idioten herumärgern will, Lebenszeit und Geldmittel in div. Talarlöchern versenken will, und (hier zitiere ich der Einfachheit halber)
... zumindest so lange man keine Lust hat mit der Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg konfrontiert zu werden.
Der Art. 5 Abs. 1 GG postuliert bekanntlich:

»Eine Zensur findet nicht statt.«

Davon aber, daß Verhandlungen vor dem Landgericht Hamburg nicht stattfinden, ist im Grundgesetz leider keine Rede ...


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