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Freitag, 4. Mai 2018

Wieder was dazugelernt

Eigentlich wollte ich gestern schon etwas über die Schutzerflehenden schreiben, die selbstlos solidarisch einem von Abschiebung (immerhin nach Italien, wie menschenverachtend) bedrohten Togolesen beisprangen und der Polizei, die immerhin in voller Streifenwagenstärke anrückte, einmal kurz klarmachten, wer jetzt die neuen Gewalteninhaber sind. Grundgesetz Artikel 20 Absatz (2): Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Und das Volk ist da nicht näher definiert, also geht es nach Ansicht der Afrikaner vom Volke Afrikas aus. Wurde vorgestern neu ausverhandelt.

Ich enthielt mich dann doch eines Kommentares, zu gewaltig war meines Erachtens die verheerende Optik des Vorgefallenen: komplettes Staatesversagen. Die Kapitulation der bewaffneten Staatsorgane vor einer sich zusammenrottenden tribalistischen Horde, die damit nichts anderes signalisiert hat, als dass sie sich hier nicht als Schutzerflehende, sondern als Invasoren fühlen, die ein Grundrecht darauf haben, sich wie die Maden im Speck des deutschen Sozialstaates durchzufressen. Und die besorgte Frage, wie dieser kapitulierende Staat seine Bürger schützen möchte, wenn es nicht 200 sondern 20.000 sind, die mit Aggression und Gewalt die Macht an sich reißen wollen. Wenn sie mit langen Macheten in weißen Pick-Ups vorfahren und drohen, dem nächstbesten Kuffarschwein den Schädel abzusäbeln, wenn man nicht sofort ihren Forderungen nachgibt. Deutschland hat fertig. Und das vollkommen zurecht. Seine „Bevölkerung“ hatte die Chance. Vergeigt. 87% sind offensichtlich ohne jedes Leid über die Zustände.
Und auch die Medien wie der „Focus“ waren nur über eines wirklich besorgt:

Ein fatales Signal an die Öffentlichkeit und Wasser auf die Mühlen von Rechtsextremen und die Flüchtlingsgegner von der AfD.“

Sorgen müssen wir uns nicht um tribalistische Horden von aggressiven und den Rechtsstaat offen verhöhnenden Invasoren, nein, sorgen müssen wir uns um das Wasser. Das Wasser auf die Mühlen. Das ist die größte Gefahr. Nicht das Staatsversagen, nicht die offene Staatsverweigerung, nicht die Verachtung gegenüber dem Gastland, auf dessen Kosten sich immer mehr Einfallende durchfressen, nicht die daraus unweigerlich folgende Verachtung gegenüber den hiesigen Menschen, sonder dass Mühlen klappern könnten ist unser größtes Problem.

Doch jetzt hat der Rechtsstaat seine Zähne gezeigt. Schwerbewaffnte Polizei stürmte die immer noch als „Flüchtlingsunterkunft“ bezeichnete Kaserne der schutzbefohlenen Staatsverweigerer und nahm die Rädelsführer fest. Immerhin gibt es harte Strafen für Vergehen wie Widerstand gegen Vollzugsbeamte, gefährliche Drohung und Gefangenenbefreiung. Und da greift der Staat durch, packt die Exekutive zu, da wird gnadenlos gestraft:

Er und andere 17 Bewohner, die nach Polizeiangaben in der Vergangenheit wiederholt als Unruhestifter aufgefallen waren, sollen in andere Landeserstaufnahmeeinrichtungen verlegt werden.“

Äh. Ja. Also. Also das ist, äh, naja, hart eben. Die müssen umziehen. Vorerst mal. Müssen sich in Zukunft von anderen devoten Caritas-Putzen die Betten aufschütteln und den Staub wegwischen lassen. Das ist, nun ja, also, eine harte Strafe.
Recht so!
Muss ja mal hart durchgegriffen werden!
Und wenn die das nochmal machen, ja dann, also dann, äh, kann man sie ja nach Nordrhein-Westfalen schicken! Jawohl!! Und sollten sie wirklich mal einen niederprügeln bei so einer Aktion, dann geht es bis Schleswig-Holstein! Aber in getrennten Bussen, damit es wirklich weh tut!

Ich juristisches Depperl dachte doch immer, das Strafmaß von bis zu drei Jahren für eine Gefangenenbefreiung bezöge sich auf eine Gefängnisstrafe. Nein, es bezieht sich offensichtlich auf die Dauer eines Umzugs in eine andere Betreuungseinrichtung!
Haben wir wieder was dazugelernt.

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