Joy
Pamela Rendi-Wagner, die frisch installierte Hoffnungsträgerin der SPÖ,
hatte eine Idee: schaffen wir doch die 10%ige Umsatzsteuer auf
(Wohnungs-)Mieten ab, dann wird Wohnen billiger. Nun, Frau Dr. Joy
Pamela Rendi-Wagner ist Ärztin, und Ärzte (außer es handelt sich um
Zahnärzte) können erfahrungsgemäß nur bedingt mit Zahlen umgehen ...
aber eigentlich sollte es ihr schon elementares Steuer-Wissen (dazu muß
man kein Steuererperte sein — jeder Cafetier, Marktstandler oder biedere
Bäckermeister muß es schließlich auch wissen!) und, ja: ein bisserl
Logik klarmachen, daß das keine so gute Idee ist. Der FPÖ-Staatssekretär
im Finanzministerium, DDr. Hubert Fuchs — ein sozusagen ausgefuchster
Steuerexperte, da von Beruf Steuerberater —, lächelte deshalb auch nur
amüsiert ...
Ist
ja logisch: die Miete ist nichts anderes als die Rendite eines
Bauwerks. Da Bauwerke wohl nur in der Phantasie von Sozen
schlüsselfertig vom Himmel fallen, sondern errichtet (und danach
regemäßig instandgehalten) werden müssen, und all das Geld kosten, und
zwar das »Entgelt« plus Umsatzsteuer, ist klar, daß die Steuerbefreiung
für die Miete umgekehrt auch einen Ausschluß von der »Vorsteuer«
bedeutet (d.h. jener Umsatzsteuer, die in den Errichtungs-, Reparatur-
und Betriebskosten des Hauses enthalten ist) bedeutet. Das ist im
Umsatzsteuersystem halt so, und zwar nicht nur in Österreich, sondern in
der ganzen EU.
Nun
werden Schlaumeier einwenden, daß in den meisten Ländern der EU die
Mieten ja tatsächlich USt-frei sind, und nur Österreich bei seinem
Beitritt die USt-Pflicht für Wohnraummieten (mit dem ermäßigten
Steuersatz von 10%) ausdrücklich hineineinreklamiert hat. Ja, stimmt.
Ist aber eben kein valides Argument, denn die geringe Sinnhaftigkeit
allgemeiner EU-Regelungen ist kein Grund für Österreich, eine sinnvolle,
mühsam hineinreklamierte Regelung nun wegen eines parteipolitischen
Gags aufzugeben!
Ist
eigentlich klar: Wenn die Errichtung einer Wohnung 1 Mio. + 20% USt
kostet, und sie dann für monatlich 2.500,- (+ 10% USt) vermietet werden
kann, dann beträgt die Rendite nach der Formel
12 x 2.500
1.000.000
3
Prozent per anno. Den Mieter kostet die Wohnung 2.750,- (inkl 10% USt)
monatlich. Will ich diese Rendite von 3% bei den — mangels
Abzugsfähigkeit — um die Vorsteuerbeträge erhöhten Kosten für die
Errichtung, also 1,2 Mio. erreichen, muß die Formel lauten:
12 x 3.000
1.200.000
Auch
das ergibt wieder eine Rendite von 3% — doch kostet, simsalabim, die
monatliche Miete jetzt nicht weniger, sondern mehr: nämlich 3.000
(USt-frei) satt 2.750 (inkl. 10% USt)! Und da Bauwerke für gewöhnlich
nicht errichtet werden, weil die Bauherrn edelmütige Menschenfreunde
sind, die ihr Geld in unrentablen Projekten verjuxen, kann man an den
Daumen einer Hand abzählen, in welchem Fall ein Bauwerke wohl eher
errichtet wird: wenn die gewünschte Rendite mit einem
Natürlich kann man argumentieren, daß das Gebäude ja auf einem Grundstück stehen müsse, und dieses sei (fast) immer USt-frei erworben worden — ja, stimmt auch. Nur sind bei einem »normalen« Wohnbau die »nackten« Grundstückskosten gegenüber den Errichtungs- und Erhaltungskosten doch vergleichsweise gering, denn Wohngebäude haben meist mehrere Stockwerke, auf die sich die Grundstückspreise quasi »verteilen«.
- höheren
- geringeren
Natürlich kann man argumentieren, daß das Gebäude ja auf einem Grundstück stehen müsse, und dieses sei (fast) immer USt-frei erworben worden — ja, stimmt auch. Nur sind bei einem »normalen« Wohnbau die »nackten« Grundstückskosten gegenüber den Errichtungs- und Erhaltungskosten doch vergleichsweise gering, denn Wohngebäude haben meist mehrere Stockwerke, auf die sich die Grundstückspreise quasi »verteilen«.
Um
das zu behirnen, muß man kein Steuerexperte sein — steuerliches
Basiswissen und Kenntnis der Grundrechnungsarten genügt! Ein kurzes
Einschalten des Gehrins hätte Frau Dr. Joy Pamela Rendi-Wagner also
davor bewahrt, flagranten Unsinn zu schwätzen — doch, wie gesagt: Sozen
und Logik ...
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