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Dienstag, 22. Januar 2019

Die Lizenz zum Lügen

von LePenseur


... wird den »Flüchtlingen« auch weiterhin eingeräumt. Das SPD-geführte Bundesjustizministerium sperrt sich gegen Pläne, Falschangaben von »Flüchtlingen« im Asylverfahren zu sanktionieren:
Falsche Angaben im Asylverfahren weiterhin nicht strafbar

21. Januar 2019

Falsche Angaben von Asylbewerbern zu ihrer Identität oder Staatsangehörigkeit werden auch weiterhin nicht unter Strafe gestellt. Das berichtet die "Welt" (Dienstagsausgabe). Demnach können Alter oder Identität weiterhin vertuscht werden, ohne dass gleich schwerwiegende Konsequenzen folgen.

Strafbar ist bislang lediglich der Missbrauch ausländerrechtlicher Dokumente, etwa das Vorlegen eines falschen Passes.
(Hier weiterlesen)
 ... was angesichts der Tatsache, daß deutlich mehr als die Hälfte der Asylbewerber überhaupt keine Identitätspapiere vorlegt, einer gewissen Pikanterie nicht entbehrt.

Immerhin: wir wissen nun — als ob wir's nicht ohnehin hätten ahnen können —, was die Sozen unter Rechtsstaatlichkeit verstehen ...


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