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Dienstag, 14. März 2023

Fußnoten zum Dienstag

 

Unvaccinated lives matter.

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Gemäß dem VfGH widerspricht die Nutzung von ORF-Streamingdiensten (die dieser btw freiwillig zur Verfügung stellt) ohne GIS zu zahlen der Verfassung.

Erstens ist das rechtlich nicht nachvollziehbar, da es sich bei der unbezahlten Nutzung eines kostenpflichtigen Programmes keineswegs um einen Verstoß gegen die Verfassung handelt, sondern schlicht um einen Verstoß gegen ein Gesetz. Der VfGH macht sich einmal mehr der verfassungsfeindlichen Gefälligkeitserkenntnis verdächtig.

Alle Haushalte zum Zahlen zu zwingen, auch dann, wenn sie nicht nur das Programm gar nicht nutzen wollen, sondern auch gar nicht nutzen können, soll dagegen verfassungsmäßig sein? ich hoffe, dass das baldestmöglich geklärt wird, aber seit den Corona-Exzessen des schwarzgrünen Regimes werden ja Verfahren verschleppt bis Sankt Nimmerlein.

Einem nicht parteipolitischer Nähe verdächtigen sondern rechtsstaatskonform neutralen VfGH dürfte solches System einigermaßen Bauchweh bereiten.

Zweitens wäre das Problem weit einfacher zu lösen: Wenn es den ORF stört, dass Menschen seine außerhalb der traditionellen Kanäle freiwillig zur Verfügung gestellten Inhalte betrachten können, dann muss er entweder dafür sorgen, diese so zu verschlüsseln, dass nur Gebührenzahler sie empfangen können, oder einfach dieses Angebot wieder einstellen.

Ich kann doch nicht meine Ware ungeschützt an den Straßenrand stellen und dann erwarten, dass nur Leute, die in meinem Abo-Club sind, diese Ware nehmen und im Falle einiger Diebe dann auch noch verlangen, dass alle Menschen dafür zahlen müssen, auch die, die das gar nicht interessiert. Das muss auch Verfassungsrichtern klar sein.

Mit der gleichen Begründung könnten auch XHamster und YouPorn eine Zwangsabgabe verlangen, weil jeder frei die von ihnen selbst ins Internet gestellten Schmuddelvideos anschauen könnte, und nicht nur ihre Premium-Abonnenten, und diese Zwangsabgabe auch noch von jenen eintreiben, die das nicht nur nicht anschauen wollen sondern auch mangels Computer gar nicht anschauen können.

Dass der Parteiensender aber noch weniger Genierer hat als die Betreiber von Pornokanälen, verwundert nur Menschen, die sich über die Mentalität der parteinahen arroganten Abzocker und kaltblütigen Ausplünderer nicht im Klaren sind.


1 Kommentar:

  1. Wenn man die "Qualität" der Verfassungsrichter sieht erkennt man dass da keine erkenntnisse im Sinn der Gründer der Verfsassung zu erwarten sind. Ist zu reiner Jasagertruppe ohne juridisch-moralisch ethischen Background degeneriert.

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