„Ich bin ein überzeugter und konsequenter Kritiker des Parteien-Parlamentarismus und Anhänger eines Systems, bei dem wahre Volksvertreter unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit gewählt werden.“
Alexander Issajewitsch Solschenizyn, 2007

Samstag, 17. Februar 2018

Afghanin erstochen: Gutachten zeigt, Bruder ist deutlich älter

Ein im Tatzeitpunkt vorgeblich 18-jähriger gebürtiger Afghane, der am 18. September 2017 in Wien-Favoriten seine jüngere Schwester erstochen haben soll, ist in Wahrheit älter als 21. Das hat ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes Gutachten ergeben, wie Behördensprecherin Christina Ratz am Freitag der Austria Presse Agentur bestätigte.
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von LePenseur


Also jetzt sind wir einfach baff! Hätte sich einer denken können, daß das Geburtsdatum 1.1.1999 möglicherweise nicht richtig ist ...?

Daß der Mörder — mutmaßliche! So ein blutiges Messer ist noch kein Beweis, vielleicht wollte er nur spielen, und wir wollen doch nicht vorverurteilen! — ... ähm, also ... mutmaßliche Mörder nach Erwachenenstrafrecht beurteilt wird, ist ja ganz nett, aber unsere muselfreundlich-kultursensible Justiz wird sicherlich strafmildernd berücksichtigen, daß seine Kindheit in Afghanistan gaaaaaanz schlimm war. Daß die Jugend seiner Schwesternschlampe, die partour kein Kopftuch tragen wollte, vielleicht auch nicht so toll war nach der Messerung durch das Brüderchen, fällt demgegenüber nicht so sehr ins schariakonforme Gericht ... äh: Gewicht.

Und die Elterleins, wir wissen: der Vater mit dem Summen im Ohr, der deshalb leider, leider nix arbeiten kann und daher von der Stütze lebt, und die Mutter mit Kopftuch und jeder Menge Kinder, die zwecks Erhöhung des Familieneinkommens ganz praktisch  sind und daher am laufenden Band gezeugt werden ... tja: müssen die wissen, daß Sohnemann nicht am 1. Jänner 1999 geboren wurde? Wohl nicht, denn sonst müßte man sie wegen ihrer Falschangaben eigentlich vor Gericht stellen und dann im Eilzugsverfahren aus Österreich rausschmeißen.

Was aber, wir ahnen es bereits, etwa so wahrscheinlich ist wie bspw. ein Caritasfunktionär, der über die Ausländerkriminalität der Eindringlinge aus dem Orient Klartext spricht ...

Oder (hier handelt es sich allerdings nicht um die österreichische »Caritas«, sondern um eine deutsche, die diese Meldung verbreitet, doch die Mentalitätsunterschiede werden wohl marginal sein) wie man dazu lesen durfte:
Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz, der Arbeitskreis Asyl - Flüchtlingsrat RLP und der Initiativausschuss für Migrationspolitik sprechen sich klar gegen diese Form der Altersfeststellung aus. Eine professionelle Inaugenscheinnahme durch die Jugendämter, die alle relevanten — auch nicht-medizinischen — Faktoren berücksichtigt, entspricht den ethischen und kinderrechtlichen Standards einer demokratischen und humanen Gesellschaft. Eine Röntgenuntersuchung ohne eindeutige medizinische Indikation stellt den Straftatbestand der Körperverletzung dar. [...]
"Junge geflüchtete Menschen, auch wenn sie bereits das 18. Lebensjahr erreicht haben, benötigen angemessene Begleitung, damit sie gut in unserer Gesellschaft ankommen können und echte Perspektiven erhalten. Dorthin sollten Energie und Finanzen fließen, anstatt sich in fachlich fragwürdigen Debatten zu verkämpfen.", fordert der Vorsitzende der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz, Hans-Jürgen Eberhardt. (Quelle)
Bemühungen, betrügerische Alterangaben, welche eine Strafverfolgung krimineller Eindringlinge verhindern,  durch Untersuchungen aufzudecken, wären also »fragwürdige Debatten« ... aha. Wieder was dazugelernt.

Kotzstärke 10 auf der nach oben offenen Liebermann-Skala.

2 Kommentare:

sokrates9 hat gesagt…

Die österreichische Polizei hat da ganze Arbeit geleistet! Da beginnen wieder anscheinend einige zu denken indem sie von Afghanistan eine Röntgenaufnahme des Mörders bekommen haben. Ich glaube man merkt dass sie das Gefühl haben dass Krickl ihnen den Rücken freihält!
Interessant war ja dass man mit dem Mörder eine Computertomographie machen wollte, der dies aber vor dem Apparat verweigerte! Ob der auch wochenlang auf einen Termin warten musste? Bin überzeugt dass bei dieser Auftritt des Killers mindestens 3 Österreicher behandelt werden hätten können!

Fragolin hat gesagt…

Dass diejenigen, die sich die Betreuung minderjähriger Mittdreißiger, die meistens eh nicht am Betreuungsplatz auftauchen, üppig vom Staat vergüten lassen, kein Interesse daran haben, ihre Schützlinge durch Wahrheitsfindung zu verlieren, kann man ja einsehen. Dass diese Betreuungsmafia sich aber erdreistet festzulegen, was ein Straftatbestand ist, sollte strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen. In dem von ihnen beschworenen demokratischen Rechtsstaat legen nämlich Gesetze und Gerichte fest, was ein Straftatbestand ist und was nicht, und nicht irgendwelche Gutmenschenvereine. In Deutschland muss man wohl anfügen: noch.