Joy
 Pamela Rendi-Wagner, die frisch installierte Hoffnungsträgerin der SPÖ,
 hatte eine Idee: schaffen wir doch die 10%ige Umsatzsteuer auf 
(Wohnungs-)Mieten ab, dann wird Wohnen billiger. Nun, Frau Dr. Joy 
Pamela Rendi-Wagner ist Ärztin, und Ärzte (außer es handelt sich um 
Zahnärzte) können erfahrungsgemäß nur bedingt mit Zahlen umgehen ... 
aber eigentlich sollte es ihr schon elementares Steuer-Wissen (dazu muß 
man kein Steuererperte sein — jeder Cafetier, Marktstandler oder biedere
 Bäckermeister muß es schließlich auch wissen!) und, ja: ein bisserl 
Logik klarmachen, daß das keine so gute Idee ist. Der FPÖ-Staatssekretär
 im Finanzministerium, DDr. Hubert Fuchs — ein sozusagen ausgefuchster 
Steuerexperte, da von Beruf Steuerberater —, lächelte deshalb auch nur 
amüsiert ...
Ist
 ja logisch: die Miete ist nichts anderes als die Rendite eines 
Bauwerks. Da Bauwerke wohl nur in der Phantasie von Sozen 
schlüsselfertig vom Himmel fallen, sondern errichtet (und danach 
regemäßig instandgehalten) werden müssen, und all das Geld kosten, und 
zwar das »Entgelt« plus Umsatzsteuer, ist klar, daß die Steuerbefreiung 
für die Miete umgekehrt auch einen Ausschluß von der »Vorsteuer« 
bedeutet (d.h. jener Umsatzsteuer, die in den Errichtungs-, Reparatur- 
und Betriebskosten des Hauses enthalten ist) bedeutet. Das ist im 
Umsatzsteuersystem halt so, und zwar nicht nur in Österreich, sondern in
 der ganzen EU.
Nun
 werden Schlaumeier einwenden, daß in den meisten Ländern der EU die 
Mieten ja tatsächlich USt-frei sind, und nur Österreich bei seinem 
Beitritt die USt-Pflicht für Wohnraummieten (mit dem ermäßigten 
Steuersatz von 10%) ausdrücklich hineineinreklamiert hat. Ja, stimmt. 
Ist aber eben kein valides Argument, denn die geringe Sinnhaftigkeit 
allgemeiner EU-Regelungen ist kein Grund für Österreich, eine sinnvolle,
 mühsam hineinreklamierte Regelung nun wegen eines parteipolitischen 
Gags aufzugeben!
Ist
 eigentlich klar: Wenn die Errichtung einer Wohnung 1 Mio. + 20% USt 
kostet, und sie dann für monatlich 2.500,- (+ 10% USt) vermietet werden 
kann, dann beträgt die Rendite nach der Formel
 12 x 2.500 
1.000.000
3
 Prozent per anno. Den Mieter kostet die Wohnung 2.750,- (inkl 10% USt) 
monatlich. Will ich diese Rendite von 3% bei den — mangels 
Abzugsfähigkeit — um die Vorsteuerbeträge erhöhten Kosten für die 
Errichtung, also 1,2 Mio. erreichen, muß die Formel lauten:
12 x 3.000
1.200.000
Auch
 das ergibt wieder eine Rendite von 3% — doch kostet, simsalabim, die 
monatliche Miete jetzt nicht weniger, sondern mehr: nämlich 3.000 
(USt-frei) satt 2.750 (inkl. 10% USt)! Und da Bauwerke für gewöhnlich 
nicht errichtet werden, weil die Bauherrn edelmütige Menschenfreunde 
sind, die ihr Geld in unrentablen Projekten verjuxen, kann man an den 
Daumen einer Hand abzählen, in welchem Fall ein Bauwerke wohl eher 
errichtet wird: wenn die gewünschte Rendite mit einem
Natürlich kann man argumentieren, daß das Gebäude ja auf einem Grundstück stehen müsse, und dieses sei (fast) immer USt-frei erworben worden — ja, stimmt auch. Nur sind bei einem »normalen« Wohnbau die »nackten« Grundstückskosten gegenüber den Errichtungs- und Erhaltungskosten doch vergleichsweise gering, denn Wohngebäude haben meist mehrere Stockwerke, auf die sich die Grundstückspreise quasi »verteilen«.
- höheren
 
- geringeren
 
Natürlich kann man argumentieren, daß das Gebäude ja auf einem Grundstück stehen müsse, und dieses sei (fast) immer USt-frei erworben worden — ja, stimmt auch. Nur sind bei einem »normalen« Wohnbau die »nackten« Grundstückskosten gegenüber den Errichtungs- und Erhaltungskosten doch vergleichsweise gering, denn Wohngebäude haben meist mehrere Stockwerke, auf die sich die Grundstückspreise quasi »verteilen«.
Um
 das zu behirnen, muß man kein Steuerexperte sein — steuerliches 
Basiswissen und Kenntnis der Grundrechnungsarten genügt! Ein kurzes 
Einschalten des Gehrins hätte Frau Dr. Joy Pamela Rendi-Wagner also 
davor bewahrt, flagranten Unsinn zu schwätzen — doch, wie gesagt: Sozen 
und Logik ...
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