„Ich bin ein überzeugter und konsequenter Kritiker des Parteien-Parlamentarismus und Anhänger eines Systems, bei dem wahre Volksvertreter unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit gewählt werden.“
Alexander Issajewitsch Solschenizyn, 2007

Donnerstag, 29. November 2018

Die Sozen und die Logik waren noch nie Freunde

von LePenseur


Joy Pamela Rendi-Wagner, die frisch installierte Hoffnungsträgerin der SPÖ, hatte eine Idee: schaffen wir doch die 10%ige Umsatzsteuer auf (Wohnungs-)Mieten ab, dann wird Wohnen billiger. Nun, Frau Dr. Joy Pamela Rendi-Wagner ist Ärztin, und Ärzte (außer es handelt sich um Zahnärzte) können erfahrungsgemäß nur bedingt mit Zahlen umgehen ... aber eigentlich sollte es ihr schon elementares Steuer-Wissen (dazu muß man kein Steuererperte sein — jeder Cafetier, Marktstandler oder biedere Bäckermeister muß es schließlich auch wissen!) und, ja: ein bisserl Logik klarmachen, daß das keine so gute Idee ist. Der FPÖ-Staatssekretär im Finanzministerium, DDr. Hubert Fuchs — ein sozusagen ausgefuchster Steuerexperte, da von Beruf Steuerberater —, lächelte deshalb auch nur amüsiert ...

Ist ja logisch: die Miete ist nichts anderes als die Rendite eines Bauwerks. Da Bauwerke wohl nur in der Phantasie von Sozen schlüsselfertig vom Himmel fallen, sondern errichtet (und danach regemäßig instandgehalten) werden müssen, und all das Geld kosten, und zwar das »Entgelt« plus Umsatzsteuer, ist klar, daß die Steuerbefreiung für die Miete umgekehrt auch einen Ausschluß von der »Vorsteuer« bedeutet (d.h. jener Umsatzsteuer, die in den Errichtungs-, Reparatur- und Betriebskosten des Hauses enthalten ist) bedeutet. Das ist im Umsatzsteuersystem halt so, und zwar nicht nur in Österreich, sondern in der ganzen EU.

Nun werden Schlaumeier einwenden, daß in den meisten Ländern der EU die Mieten ja tatsächlich USt-frei sind, und nur Österreich bei seinem Beitritt die USt-Pflicht für Wohnraummieten (mit dem ermäßigten Steuersatz von 10%) ausdrücklich hineineinreklamiert hat. Ja, stimmt. Ist aber eben kein valides Argument, denn die geringe Sinnhaftigkeit allgemeiner EU-Regelungen ist kein Grund für Österreich, eine sinnvolle, mühsam hineinreklamierte Regelung nun wegen eines parteipolitischen Gags aufzugeben!

Ist eigentlich klar: Wenn die Errichtung einer Wohnung 1 Mio. + 20% USt kostet, und sie dann für monatlich 2.500,- (+ 10% USt) vermietet werden kann, dann beträgt die Rendite nach der Formel

 12 x 2.500
1.000.000

3 Prozent per anno. Den Mieter kostet die Wohnung 2.750,- (inkl 10% USt) monatlich. Will ich diese Rendite von 3% bei den — mangels Abzugsfähigkeit — um die Vorsteuerbeträge erhöhten Kosten für die Errichtung, also 1,2 Mio. erreichen, muß die Formel lauten:

12 x 3.000
1.200.000

Auch das ergibt wieder eine Rendite von 3% — doch kostet, simsalabim, die monatliche Miete jetzt nicht weniger, sondern mehr: nämlich 3.000 (USt-frei) satt 2.750 (inkl. 10% USt)! Und da Bauwerke für gewöhnlich nicht errichtet werden, weil die Bauherrn edelmütige Menschenfreunde sind, die ihr Geld in unrentablen Projekten verjuxen, kann man an den Daumen einer Hand abzählen, in welchem Fall ein Bauwerke wohl eher errichtet wird: wenn die gewünschte Rendite mit einem
  • höheren 
oder aber
  • geringeren
finanziellen Einsatz erzielt werden kann. Denn höhere Miete bedeutet auch geringere Nachfrage — that's economy ...

Natürlich kann man argumentieren, daß das Gebäude ja auf einem Grundstück stehen müsse, und dieses sei (fast) immer USt-frei erworben worden — ja, stimmt auch. Nur sind bei einem »normalen« Wohnbau die »nackten« Grundstückskosten gegenüber den Errichtungs- und Erhaltungskosten doch vergleichsweise gering, denn Wohngebäude haben meist mehrere Stockwerke, auf die sich die Grundstückspreise quasi »verteilen«.

Um das zu behirnen, muß man kein Steuerexperte sein — steuerliches Basiswissen und Kenntnis der Grundrechnungsarten genügt! Ein kurzes Einschalten des Gehrins hätte Frau Dr. Joy Pamela Rendi-Wagner also davor bewahrt, flagranten Unsinn zu schwätzen — doch, wie gesagt: Sozen und Logik ...


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