Wie das investigative und linksliberale Blatt für den intellektuell
anspruchsvollen Akademiker und Single mit Niveau, die „Zeit“,
bekannt durch seine wertneutrale Berichterstattung und unbedingte
Wahrheitstreue bei der Aufdeckung der gloriosen Errungenschaften
Ihrer Alternativlosigkeit und derer Pinscher und der gar
förchterlichen Grauslichkeiten im nazibraunen Dunstkreis derer
einzigen politischen Gegner, in selbstloser und unbedingt
wahlkampfabgekoppelter Recherchearbeit aufgedeckt hat, hat die
augenzwinkernd als „Nazi-Schlampe“ komplimentierte Alice Weidel
es angeblich gewagt, nicht nur eine Asylbewerberin für sich arbeiten
zu lassen, sondern diese auch noch, was in deutschen Redaktionsstuben
jeden, der den dortigen Umgang mit Praktikanten und Putzkräften
kennt, besonders erstaunt, ordentlich entlohnt.
Wenn das nicht empörend ist!
Und so muss denn auf Zeit
Online ein seltsamerweise nicht mit einem Autorennamen
gekennzeichneter Artikel, der in meinem Browser ganz der
kapitalismuskritischen, neoliberalenfeindlichen und dem schnöden
Mammon die bedruckte Stirnseite bietenden Linie des Blattes folgend
jedesmal nach wenigen Sekunden hinter einer nicht mehr entfernbaren
Werbeüberdeckung für „Qualcomm“ (ein Name ist Programm)
entfleucht, sich dieses fürchterlichen Vorganges annehmen.
Ist
der Begriff „Schwarzarbeit“ nicht rassistisch? Hoffentlich war
die nicht aus Nigeria oder Ghana, sonst würde das Ganze noch ein
besonderes Gschmäckle bekommen, bei dem, sollte ein solcher Fauxpas
jemand Anderem passieren, die „Zeit“ vorneweg einen
Empörungskoller bekommen würde.
Aber
gehen wir mal in den Text:
„AfD-Spitzenkandidatin
Alice Weidel hat nach ZEIT-Recherchen illegal eine Syrerin im
Haushalt beschäftigt. Ihr Anwalt bestreitet das.“
Achtung,
liebe Leute, hier und in den nächsten Sätzen lauert ein kleines
Teufelchen, das die Verzweiflung der Systemlinge offenbart. Denn hier
werden die Hosen bis auf den Boden runtergelassen: kein Konjunktiv,
kein „mutmaßlich“, wie es selbst aktive Vergewaltiger, die man
während ihres Tuns vor versammelter Menschenmenge an hellichtem Tag
von (und aus) seinem Opfer ziehen muss, geschenkt bekommen, kein
„angeblich“ oder „vielleicht“, nein, und da erkennt man die
Provokation: Sie hat. Das schreit dermaßen nach mehr als nur
einem Bestreiten sondern eigentlich nach einer Klage, dass man sich
fragen muss, ob nicht genau das der Sinn der Aktion ist: Weidel in
den letzten Tagen vor der Wahl für einen schnellen Schauprozess vor
ein alles andere als neutrales Gericht zu zerren, ja sie sich selbst
an die Justiz ausliefern zu lassen, nach dem Motto: Seht her, die
Rechtspopulisten, Jammern und Klagen und müssen dann vor der Justiz
kneifen.
Weidel
scheint das Spiel durchschaut zu haben und hält den Ball flach.
Die
AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel ließ an ihrem Schweizer Wohnsitz
in Biel eine Asylbewerberin aus Syrien schwarz für sich arbeiten.
(…) Im Jahr 2015 arbeitete eine Studentin der Islamwissenschaften
als Haushaltshilfe für Weidel, danach gab diese den Job an die Frau
aus Syrien weiter.
Die
„Recherche“ der Zeit hat scheinbar nicht ergeben, dass der
Wohnort von Alice Weidel das deutsche Überlingen am Bodensee ist.
Sie ist nur am Wochenende bei ihrer Lebensgefährtin und den zwei
Kindern in Biel. Die Wohnung gehört ihrer Lebensgefährtin, mit der
sie übrigens ganz offiziell in einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft lebt. Wenn also jemand im Haushalt in Biel
geputzt hat, dann hat dieser Jemand im Haushalt von Weidels
Lebensgefährtin geputzt. Und dafür muss Weidel sich nicht
rechtfertigen, oder hat man bei der „Zeit“ die Sippenhaft aus
braunen Zeiten wieder als praktische Umgangsform mit Menschen, die
dem Fördergeldgeber und Pfründeversorger als „politische Gegner“
gelten, für sich entdeckt?
„Wie
die ZEIT aus dem privaten Umfeld Weidels erfuhr, bezahlte die
AfD-Spitzenkandidatin den Frauen das Gehalt bar auf die Hand – 25
Franken pro Stunde, was für Schweizer Verhältnisse üblich ist. Es
gab demnach weder einen schriftlichen Anstellungsvertrag noch wurden
die Frauen um Rechnungsstellung gebeten.“
Der
Kernsatz ist wörtlich zu nehmen: „...was für Schweizer
Verhältnisse üblich ist.“
Das
bezieht sich nämlich nicht nur auf den Stundensatz, von dem die
Putzfrauen bei der „Zeit“, falls diese das nicht sowieso auf
osteuropäische Billigkräfte eines „Facility
Management“-Unternehmens outgesourced haben, was für Deutsche
Verhältnisse üblich ist, wahrscheinlich nur träumen können,
sondern auch auf den ganzen Rest. Es ist nach meinen Informationen
nämlich durchaus üblich, geringfügig stundenweise Beschäftigte
ohne schriftlichen Vertrag anzustellen und in bar ohne Rechnung
auszuzahlen, und das, und jetzt kommts, absolut legal! Das darf man
da. Als selbständige Reinigungskraft in nicht regelmäßiger
Beschäftigung und bis zu einem Jahresverdienst von 2.300 CHF könnte
die Syrerin durchaus etwas dazuverdienen.
Wenn jetzt etwas passieren könnte, dann, dass die Syrerin als
Asylbewerberin keine Arbeitserlaubnis hatte (da kenne ich das
Schweizer Recht zu wenig, in Österreich dürfte sie jedenfalls
nicht) und gar nichts hätte dazuverdienen dürfen, und dann würde
das ganze Empörungsgedonner der „Zeit“ am Ende der Asylwerberin
schaden – aber seit wann interessieren die Vernaderer in ihrem
heiligen linken Zorn schon Kollateralschäden?
Kann
man in seinem Rechercheeifer ignorieren.
„Von
der ZEIT um eine Stellungnahme zu der syrischen Haushaltshilfe
gebeten, ließ Weidels Anwalt zunächst ausrichten, dass die gesetzte
Antwortfrist von einem Arbeitstag "für die Aufarbeitung zum
Teil relativ komplexer rechtlicher Sachverhalte mit Blick auf die
Zulässigkeit von Vergütungsregelungen" zu kurz sei.“
Das
muss man sich mal geben. Die erwarten eine Stellungnahme und setzen
eine Antwortfrist. Für wen halten die sich? Für Ankläger, Richter,
Polizei, eine Behörde? Eine Staatsmacht?
Leute,
nur weil ihr als propagandistische Wurmfortsätze der Parteihäuser
die Vorheuler für das Rudel spielen dürft, seid ihr keine
Staatsgewalt! Ihr seid von niemandem durch Wahlen legitimiert, gegen
irgend eine Person oder Organisation vorzugehen, sie zu maßregeln,
Fristen zu setzen oder Sachverhaltsdarstellungen einzufordern! Euch
gegenüber auskunftspflichtig sind ausschließlich Staatsorgane oder
im Staatsauftrag tätige Firmen aber weder Privatpersonen noch deren
Anwälte!
Ihr
habt gefälligst zu warten, bis der Anwalt eine ordentliche Recherche
durchgeführt hat, und könnt dann noch brav Danke sagen dafür, dass
der euren Job gemacht hat und euch nicht einfach ausrichten lässt,
dass euch das Privatgebaren von Frau Weidel vor zwei Jahren nicht nur
einen Dreck angeht sondern im Falle einer Falschbeschuldigung eine
Klage droht. Hier wird nämlich keine Mutmaßung formuliert, sondern,
siehe oben, eine glasklare Beschuldigung ausgesprochen und dann noch
präpotent eine Stellungsnahme gefordert.
„Inzwischen
teilte der Anwalt mit: "Richtig ist, dass unsere Mandantin einen
freundschaftlichen Kontakt zu einer Asylbewerberin aus Syrien hat,
die unserer Mandantin nahe steht. Diese Asylbewerberin war als
Freundin unserer Mandantin auch im Hause unserer Mandantin zu Gast.
Dass die Asylbewerberin aber im Hause unserer Mandantin angestellt
wurde oder als Angestellte gearbeitet hätte oder aber dafür Lohn
bekommen hätte, ist jeweils falsch".“
Aha.
Aber die „Zeit“ bleibt bei der kategorischen Formulierung der
Beschuldigung. Obwohl eine Gegendarstellung vorliegt, nach der es
kein solches Angestelltenverhältnis gab. Ganz offen. Im Gegensatz
zur anonymen Quelle der „Zeit“, die etwas anderes behauptet haben
soll. Vielleicht sollte jetzt der Anwalt Weidels schön langsam
Informationen einfordern.
Was
ja interessant ist, ist die Tatsache, dass die angeblich Xenophoben
der AfD keine Hemmung zu haben scheinen, mit Ausländern befreundet
zu sein. Die Lebenspartnerin Weidels, immer gern als Schweizerin
bezeichnet, kommt ursprünglich aus Sri Lanka. Jörg Meuthen hat
mehrere afrikanische Patenkinder, die er auch kennt und besucht und
für deren Heimat er sich für Entwicklungsprojekte einsetzt. Die
umgeben sich mit Ausländern, und das schon seit Jahren. Und haben
dann auch noch gleichgeschlechtliche Lebenspartner und leben in einem
modernen, flexiblen Arbeitsumfeld.
„Die
AfD gründet ihren Wahlkampf stark auf die Ablehnung von Flüchtlingen
und Asylbewerbern und fordert Einschränkungen beim Asylrecht.“
Wie
kann man so viele dreiste Behauptungen in einen Satz packen? Wahr
ist: nicht „Flüchtlinge“ werden abgelehnt, ganz im Gegenteil,
für diese werden sogar umfassende Hilfsmaßnahmen gefordert, sondern
die restlichen 97% der einwandernden Wirtschaftsmigranten,
Glücksritter und Kleinkriminellen sollen nicht mehr durch Lügen,
Betrügen und Passwegwerfen ungehindert nach Deutschland eindringen
können. Unberechtigt im Land Aufhältige sollen heimwärts geschickt
werden und ihnen nicht Häuser in Deutschland gebaut und
Wohlversorgung garantiert werden. Beim Asylrecht werden keine
Einschränkungen gefordert sondern dessen gesetzeskonforme
Einhaltung. Keine selbstherrlichen und illegalen pauschalen
Sonderregelungen durch größenwahnsinnig gewordene Regierungschefs
sondern die Rückkehr zu einem demokratischen Rechtsstaat, in dem
bestehendes Recht und Gesetz angewendet und nicht situationselastisch
angepasst oder außer Kraft gesetzt wird.
Aber
egal. Was will man von einer linken Kampfpostille erwarten.
Mehr
als von der „Welt“?
Die
schreibt nämlich:
„Mehr
Grenzkontrollen, schnelle Abschiebungen und kein Grundrecht auf Asyl:
In der Flüchtlingsfrage ist AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel
bekannt für ihren harten Kurs.“
Das
ist kein „harter Kurs“ sondern geltendes Recht. Das zu
respektieren schon mal damit beginnen würde, Menschen nur dann als
„Flüchtlinge“ zu bezeichnen, wenn sie welche sind.
Es
gibt nämlich kein Grundrecht auf Asyl, auch wenn man das Leuten wie
Claudia Roth und scheinbar auch den „Welt“-Redakteuren zur Musik
von Rachmaninow in Unterhosen vortanzen kann, ohne dass denen das
durch ihr Ideologieteflon kriecht. Naja, als hundertprozentige
Tochter des Medienkonzerns der Merkelschen Busenfreundin Friede
Springer, mit einer stellvertretenden Chefredakteurin die zufällig
auch Ehefrau des FDP-Vorsitzenden ist, erwartet man jetzt nicht
wirklich was anderes.
Es
gibt ein Grundrecht auf ein neutrales und gerechtes Asylverfahren.
Wer um Asyl bittet, der muss gehört werden und darf ein
gerichtliches Urteil über den Anspruch auf Asyl erwarten. Es gibt
aber kein Grundrecht auf Asyl; wer um Asyl bittet muss nicht
automatisch anerkannt werden.
Juristische
Fakten waren einst ein wichtiger Bestandteil qualitativ hochwertiger
journalistischer Tätigkeit, aber in Zeiten des postfaktischen
Merkel-Regimes müssen die Propagandaschreiber sich nicht mehr mit
lästigen Fakten herumschlagen – der Konstruktivismus hat gelehrt,
dass das, was man behauptet, einfach dadurch zur Wahrheit wird, weil
man es behauptet. Und als erstes behauptet man, dass alle anderen
lügen. Postfaktisch ist praktisch.
1 Kommentar:
ZEIT ONLINE, 14.09.17: "Sie war nach Informationen der ZEIT etwa ein Jahr lang, in der Regel zwei bis drei Stunden pro Woche, im Haushalt der heutigen AfD-Spitzenkandidatin in Biel in der Schweiz tätig."
"Etwa, in der Regel, zwei bis drei".
Also eins muss man der ZEIT wirklich lassen: Wenn sie was recherchiert, dann aber absolut gründlich!
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