In Norditalien setzt sich ein noch nicht so lange dort Lebender zu
einer jungen Frau in einen öffentlichen Bus, rubbelt sich fröhlich
einen runter und spritzt die junge Frau mit seinem strammen Samen an.
Dass mit „ein
ausländischer Mann“ nicht unbedingt ein österreichischer
oder deutscher Tourist gemeint ist, kann man voraussetzen. In unseren
Breiten gibt es irgendwie kein Gesetz gegen sowas, weil in unserem
Kulturkreis von Kindheit an ein ganzes Regelwerk aus „Sowas tut man
nicht!“ weitergegeben wird, zu dem das Wichsen und Anspritzen
junger Frauen mit seinem Ejakulat in der Öffentlichkeit so eindeutig
dazugehört, dass kein Mann bei halbwegs geistiger Gesundheit auch
nur auf die Idee kommt, solches zu tun.
Es würde auch kein Mensch mit halbwegs geistiger Gesundheit glauben,
dass ein Mann, der solches tut, lachend und straffrei ein Gericht
verlassen würde. Aber die Zeiten der geistigen Gesundheit sind
vorbei. Es regiert der blanke Irrsinn.
Und so hätte in jeder anderen Periode unserer Geschichte für
Verwunderung gesorgt, was heute zur Normalität geworden ist: eine
Richterin (!) spricht den Rubbelmax (oder wahrscheinlich eher
Rubbelachmed) frei. Der hat ja nix gemacht. Er hat die junge Frau ja
nicht einmal berührt. Der hat sich nur mitten im Bus einen
runtergeholt. So wie das inzwischen fast täglich in Schwimmbädern
oder an Bushaltestellen, in Regionalbahnen und Stadtparks passiert.
Das ist, entgegen unserem Irrglauben, gar nicht verboten.
Einst wurden Leute von der Polizei gejagt und von der Justiz
verurteilt, die beim Spielplatz im Stadtpark den Mantel aufgerissen
haben, ohne etwas darunter zu tragen. Heute werden jene Leute von der
Polizei gejagt und von der Justiz verurteilt, die einem strammen
Nordafrikaner, der sich neben dem Kinderbecken im Schwimmbad fröhlich
lachend einen runterholt, in deftigen Worten klarmachen, dass er ein
Arschloch ist und solches jenseits der europäischen Mittelmeerküste
machen kann, aber nicht hier. Wegen rassistischer Hassrede. Die ist
nämlich weit schlimmer als das Wichsen in der Öffentlichkeit oder
eben auf die Oberschenkel einer jungen Frau im Bus. Dafür müssen
wir kultursensibel Verständnis haben. Scheinbar ist das in der
Heimat dieser Menschen ganz normal, sich in aller Öffentlichkeit die
einäugige Schlange zu würgen.
Ob die Kleine im Bus auch mit einer solchen Begründung davongekommen
wäre, wenn sie den Wixxer angespuckt hätte, bleibt fraglich. Sicher
ist, dass es besser für sie war, diesem Ekel nicht zu sagen, was
jeder normale Mensch, dem solches passiert, über ihn denkt. Denn das
ist heute strafbar.
Vielleicht sollten wir aufhören zu bloggen und lieber in das Gesicht
von Angela Merkel oder von Claudia Roth spucken? Wir würden sie auch
auf keinen Fall dabei berühren…
3 Kommentare:
Nach deutschem Recht liegt klar eine Straftat vor: §§183,183a StGB; bis 1 Jahr. Bei der Gelegenheit: "Köln" §184i bis 5 Jahre.
Es gäbe noch eine ganze Latte an Paragraphen (sorry für das Wortspiel), die man heranziehen könnte (Erregung öffentlichen Ärgernisses z.B.), aber Italien ist halt in der EU, und in der EU gelten Gesetze nur nach Opportunität. Wer weiß das schon, einmal so richtig vollgespritzt zu werden, vielleicht sind das ja auch die nächtlichen Träume dieser Richterin.
Probieren Sie`s lieber nicht, werter Fragolin.
Sie würden mir nämlich schwer fehlen.
((Sie heißen schließlich nicht Ali oder so Umumba oder so?)
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