Abgesehen
davon, dass die Gedanken sowieso frei sind, denn es ist egal, welche Sprech-
und Schreibverbote man mir auferlegen möchte, man kann mir meine Überzeugungen
nicht verbieten, und so kann man mir auch meine Meinung nicht verbieten. Man
kann mir verbieten, sie zu äußern, sie unter die Menschen zu bringen, sie zu
verbreiten oder zumindest jenen, die es interessiert, zur Verfügung zu stellen,
aber man kann mir nicht verbieten, sie zu haben.
Das ist auch der Grund, warum ich für die Religionsfreiheit bin. Das heißt
nicht, dass ich gutheiße, was im Namen irgendeiner Religion oder auch als
Religion getarnter Ideologie getan
wird, aber glauben kann jeder, was er
will. Deshalb sehe ich Verbote von Handlungen im Namen einer Religion oder
Zugeständnisse von Sonderrechten im Namen einer Religion, die anderen Menschen
nicht zugestanden werden, keineswegs als Eingriff in die Religionsfreiheit oder
sich aus ihr ableitendes Recht. Aber das ist heute nicht mein Thema, auch wenn
sich da vieles überschneidet.
Das
Recht, im Kreise der Menschen zu sprechen, ist ein universelles Menschenrecht. Es
steht mir zu, meine Gedanken zu Papier oder auch auf ein elektronisches Medium
zu bringen und auf beliebigen legalen Wegen zu verteilen. Dass es an solchen
Kleinigkeiten bereits hapert, kann man daran erkennen, dass man sich in
Österreich schon strafbar macht, wenn man ein Flugblatt an einer Bushaltestelle
liegenlässt oder an einen Laternenpfahl klebt. Man muss nämlich bereits Wochen
vor der geplanten Verteilung die Flugblätter mit original zu verwendendem Text
bei der Genehmigungsbehörde (Gemeindeamt oder BH) vorlegen und kostenpflichtig
(Österreich eben, hier hat man nicht nur Rekordsteuerlast sondern muss für
jeden Pups, den ein Beamter lässt, nochmal eigene Gebühren abdrücken) um die Genehmigung
ansuchen, an einem fix definierten Platz zu einer fix definierten Zeit diese
Blätter zu verteilen. Die Genehmigung kann erteilt oder abgelehnt werden, das
wirkt sich jetzt auf die Vergebührung nicht aus, bedeutet aber, dass man, so
abgelehnt wurde, sich strafbar macht, sollte man dieses Flugblatt trotzdem in
die Öffentlichkeit bringen. Man kann fast verstehen, dass diesem System sowas
wie Internetz, Fratzenbuch und Zwitscherbude mehr als suspekt ist.
Beamtenfreier Raum ohne Vergebührungsmöglichkeit.
Na
gut, Österreich ist ja auch keine Demokratie sondern hat das feudalistische
Kaiserreich samt seinem Beamtenapparat übernommen, den Kaiser gegen einen
wählbaren Grüßaugust und die Fürstenhäuser durch Parteien ersetzt. Wahlen sind
nur ein Macht-Casting, das die Anzahl der Pfründe für die Parteihäuser von der
Volkszufriedenheit abhängig macht, aber ansonsten hat sich nichts geändert. Das
erkennt man auch an diesen ganzen Regelungen, die z.B. das Amtsgeheimnis vor
die Auskunftspflicht stellen und bei wiederholter Nachfrage eines renitenten
Bürgers auf dem Amt, wie weit eine Amtshandlung die ihn selbst betrifft
gediehen sei, zu einer Ermahnung und Verwaltungsstrafe führen kann. Oder ihn
eben zwingen, untertänigst nachzufragen, ob er ein Flugblatt verteilen darf und
was da drauf stehen darf. Das ist gelebtes Kaiserreich aus dem 19. Jahrhundert,
und das 2017.
Äh,
wer hat nochmal behauptet, wir würden von progressiven Kräften regiert? Will
der Yes-we-Kern! nicht Österreich in eine glanzvolle Zukunft fahrdienstleiten?
Wie wäre es denn anstatt alle halbe Jahr ein großartiges Neustart-Programm
auszuarbeiten, das eh wieder keiner umsetzt, mal den ganzen alten Mist aus dem
vorvorletzten Jahrhundert aus den Amtsstuben zu entrümpeln und hier und dort
kleine Fleckchen von demokratischem Rechtsstaat zu installieren? Ach ne, dem
Volk jetzt mal Rechte gegenüber dem Staat einzuräumen ist auch der angeblich
demokratischen Sozialisten Sache nicht.
Aber
zurück zur Meinungsfreiheit, also der Freiheit, alles sagen zu dürfen, was man
sagen möchte, egal was andere Leute davon halten, ob es ihnen gefällt oder
nicht und ob sie dem zustimmen können oder nicht. Die ist, wie gesagt, ein
universelles Menschenrecht und in einem angeblichen demokratischen Rechtsstaat,
der bei anderen Menschenrechten wie dem Asylrecht die Latte sogar weit höher
legt als die Menschenrechtskonvention selbst vorschlägt, eigentlich eine
Selbstverständlichkeit. Eigentlich. Ein schönes Wort.
Auf
ein universelles Menschenrecht kann ich selbst gerne verzichten. Ich kann mir
eine Schere in den Kopf implantieren, die „böse“ Gedanken und Worte rausschneidet
und entsorgt, bevor sie durch die Zahnreihen schlüpfen können. Macht man ja
auch bei der Höflichkeit. Aber Höflichkeit zu empfangen ist kein Menschenrecht
und ich kann diese bei anderen auch nicht einklagen, also gibt es auch keine
Pflicht zur Höflichkeit. Man macht das freiwillig, das nennt sich
Zivilisiertheit. Und man macht das aus Eigennutz, weil, wenn man dem Chef
ehrlich sagen würde was man wirklich von ihm und seiner Betriebsführung hält,
muss man damit rechnen, einen unvorteilhaften Karriereknick zu erleben.
Und
da sind wir beim zweiten Punkt: der Verantwortung. Ich darf alles sagen, was
immer ich will, aber ich muss dann auch die Folgen dafür tragen. Diese Folgen
können sein, dass mich der Geschmähte nicht mehr mag, mir ebenfalls unhöflich
begegnet, mich immer als letzten bedient oder mir den miesesten Drecksjob
zuteilt, mich bei potentiellen Kunden schlechtredet oder auf dem Amt meinen Akt
als letzten bearbeitet. Das Leben ist kein Ponyhof, sondern eine Abdeckerei.
Wer sich freiwillig auf die Schlachtbank legt, hat keinen Grund zu jammern,
wenn er das Wetzen des Messers hört.
Fassen
wir zusammen: Das universelle Menschenrecht der freien Meinungsäußerung ist
jedem Menschen zuzugestehen (das ist der Sinn des Wortes „universelles
Menschenrecht“) und kann nur durch ihn selbst, aber niemals durch Dritte
eingeschränkt werden. Es steht niemandem zu, jemand anderen „zum Schweigen zu
bringen“, was nicht umsonst auch ein Synonym für körperlichen Mord ist. Aber
man muss auch die Verantwortung für seine Meinung übernehmen.
Ein
Mensch kann sich beleidigt fühlen und mich verklagen. Wohlgemerkt: ein Mensch.
Wenn ich einen Menschen als etwas bezeichne, das eindeutig herabwürdigend ist,
dann kann er sich dagegen wehren, und das ist auch gut so. Jedem steht es zu,
einen Angriff abzuwehren und sich dagegen zu verwahren, dass die Grenzen der
Persönlichkeitsrechte überschritten werden.
Einfaches
Beispiel: Eine Religion ist weder eine Rechtsperson noch irgend eine andere
Entität und hat genau gar keine Rechte, sich beleidigt zu fühlen. Ebensowenig
wie der Straßenverkehr oder das Osterwochenende. Ich kann auch behaupten, das
Weihnachtsfest wäre eine kommerzielle Veranstaltung zum Abzocken der Eltern,
ohne damit diejenigen zu beleidigen, die an das Christkind glauben oder von der
Gewerkschaft der Weihnachtsmanndarsteller wegen weihnachtophobischer Hetze
verklagt zu werden. Das ist doch alles lächerlich, dass Gerichte sich überhaupt
hergeben sich mit solchem Scheiß zu beschäftigen, während Kleinkriminelle
mangels Kapazitäten nicht mehr verfolgt werden.
Mit
welchem Recht schwingt sich die Staatsmacht, eigentlich (da ist es wieder…) vom
Volk gewählt und bezahlt um seine Freiheit zu verteidigen, dazu auf, das
Grundrecht der Meinungsfreiheit nicht nur selbst infrage zu stellen sondern
auch noch private Vereine illegal mit Vollstreckungsmacht auszustatten? Ohne
Möglichkeit der Verteidigung, ohne Einspruch oder höherinstanzliche Rechte.
Genau
das passiert nämlich bei dieser ganzen kruden „Hetze im Netz“-Geschichte, eh
schon wissen, Kampf gegen rechts und in Ruhe lassen linksextremistischer
Hetzseiten wie „indymedia.linksunten“, wo sich Antifa-Rotten gegenseitig ihrer
abgefackelten Straßenzüge rühmen, Namens- und Adresslisten Oppositioneller
veröffentlichen um sie zu terrorisieren und ähnliches oder radikalmuslimischer
Hassprediger- und Djihadverherrlicherseiten.
Nein,
Facebook, ein privat organisiertes kommerzielles Netzwerk zur
Nachrichtenverbreitung und Datenprostitution, bekommt die staatliche Aufgabe
des peniblen Ausfilterns unkorrekter Beiträge und widerrechtlichen Sperrung von
Nutzern. Widerrechtlich? Ja dürfen die als Firma nicht aussperren, wen sie
wollen? Theoretisch ja, aber praktisch stehen dem genau jene
Antidiskriminierungsgesetze im Wege, die es einem Geschäftsinhaber verbieten,
einer Burkaträgerin den Eintritt zu verwehren. Das muss entweder für alle
gelten oder für keinen. Auch hier gilt: nur ich selbst habe das Recht, darauf
zu verzichten, ein bestimmtes Geschäft zu betreten, der Staat darf mich nicht
daran hindern und nicht einmal der Geschäftsinhaber, solange ich nicht
nachweislich strafbar gegen ihn geworden bin oder ihn anderweitig mutwillig
geschädigt habe.
Noch
deftiger wird es, wenn der Staat sich einen privaten Knecht schafft, nennen wir
ihn mal AAS, und dort eine Mischung aus linksradikalen Hetzern und altbewährten
Kommunisten mit aktiver Stasi-Vergangenheit die Vorfilterung vornimmt und
privaten Firmen wie Facebook die Aufforderung zukommen lässt, die von ihnen als
unerwünscht deklarierten Kommentare sofort zu löschen und die Nutzer zu
maßregeln, ansonsten es strafrechtliche Konsequenzen für Facebook geben könne.
Polizei und Justiz in einem? Judge Dredd war wenigstens noch Staatsbeamter, die
Vollstrecker des Maasmännchens sind ein Privatclub.
Es
ist eine ungeheuerliche Amtsanmaßung, einen Beitrag zu löschen, ohne dem Autor
die Möglichkeit zu geben, seine Inhalte oder sich selbst zu verteidigen,
Einspruch einzulegen, seine Worte zu erläutern oder einfach einen Irrtum
einzugestehen und sich zu entschuldigen. Nein, Schalter um, knips, weg, erledigt.
Es
ist eine Ungeheuerlichkeit, wenn solche Amtsanmaßung privater Firmen und
Vereine, ohne Verteidigungs- und Einspruchmöglichkeit einen Straftatbestand
festzustellen (Schluss mit „mutmaßlich“; die Anzeige ist bereits die
Verurteilung), ein Urteil zu fällen und sofort zu exekutieren, also das Gewalt-
und Justizmonopol des Staates auszuhöhlen, auch noch von Ministerien des
Staates gefordert, gefördert und aktiv unterstützt werden.
Eine
irrsinnige Ungeheuerlichkeit ist es, wenn es das Justizministerium ist, das das
Aushebeln der Justiz und sämtlicher rechtsstaatlicher Prinzipien betreibt, so
wie es in Deutschland geschieht.
Eine
Bankrotterklärung des Rechtsstaates, ja faktisch sein Tod, ist es, wenn dies
ungesühnt bleibt, ja sogar eine Steigerung dieser Ungeheuerlichkeiten von
Vertretern der Parteihäuser in Regierung und Parlament vehement eingefordert
wird. Die selbstgefühlten Herrscher des Landes befinden sich in einem wahren
Machtrausch gegenüber ihren Untertanen und holen ganz ungeniert den Knüppel aus
dem Sack, hebeln die Rechtsstaatlichkeit aus und kehren in eine Form feudaler
Willkürherrschaft zurück. DDR 2.0 ist auferstanden.
Jeder
Beitrag jeden Nutzers darf von Blockwarten durchschnüffelt werden und sollten
dort Gesetzesverstöße festgestellt werden, die das Persönlichkeitsrecht
betreffen, den betroffenen Personen zur Kenntnis bringen und ihnen mitteilen,
dass sie das zur Anzeige bringen könnten. Nicht weniger, nicht mehr. Alles
andere ist Zersetzung demokratischer Grundpfeiler.
Und
für die Leute, die sich so aufgeregt haben, als Trump einem Vertreter von CNN
ausgerichtet hat, ihn würde er nicht einmal eine Frage stellen lassen, weil er
ihn für den Verbreiter von Fake News halten würde – ihr tut genau das Gleiche!
Ihr filtert unpassende Leute aus der Diskussion, lasst deren Meinung, selbst
wenn sie höflich und mit nachweisbaren Fakten unterlegt daherkommt, löschen,
und sollten die es wagen, noch einmal diese Meinung zu äußern, werden sie final
aus der Diskussionsrunde herausgekegelt und ihnen das Rederecht entzogen.
Wohlgemerkt, ohne zu beleidigen oder jemanden zu bedrohen. Einfach so, weil es
nicht passt, weil jemand es nicht hören oder lesen will, ohne Möglichkeit,
diese Meinung in einer Diskussion zu verteidigen oder auch – manchmal begeht
man ja auch Irrtümer, da ist ja nichts dabei, niemand ist perfekt – zu ändern.
Die
Herrschaft der Willkür, der Vernaderer und Blockwarte ersteht wieder auf.
Hatten wir 80 Jahre lang nicht. Und im Osten Deutschlands immerhin knappe 30
Jahre. Hat es jemand vermisst?
Was
genau ist jetzt eigentlich der Unterschied zwischen dem unwiderbringlichen
Löschen eines für die Allgemeinheit gedachten Textbeitrages und einer
Bücherverbrennung, außer dass ersteres schneller, günstiger und CO2-neutraler
stattfindet? Was ist der Unterschied zwischen dem Veröffentlichungsverbot der Bücher
eines Autors und dem Aussperren eines Autors aus den Meinungs-Marktplätzen des
Internet? Merkt jemand, auf welchen Pfaden die Protagonisten da wandeln?
Den
virtuellen Tod durch Löschung eines Avatars kann man zum Glück besser
verkraften als den physischen Tod. Aber wer einmal lebenslang gesperrt ist, der
kann nur noch als Avatar auftreten und nie mehr als der, wer er ist. Also ist
der Unterschied zwischen virtuellem Auslöschen und physischem Tod kleiner, als
man denkt. Und ob der kleine Unterschied auf Dauer bestehen bleibt, darf
bezweifelt werden. Zu brutal und kaltschnäuzig geht das fröhliche Meucheln der
Meinungsfreiheit voran.
Noch
vor fünf Jahren konnte sich keiner vorstellen, welche Ausmaße das annehmen
könnte, welcher Frontalangriff gegen Netz- und Meinungsfreiheit gefahren würde
– denkt mal fünf Jahre weiter. Welche Undenkbarkeiten stehen uns noch bevor?
Ich ahne nichts Gutes.
Oppositionelle
als rechte Hetzer zu diffamieren ist eine Beleidigung, aber nicht so tragisch.
Virtuell ihre Bücher zu verbrennen und ihre Existenzen zu vernichten hat eine
andere Qualität. Das auch noch durch Private erledigen zu lassen, die gar kein
Mandat dazu haben und plötzlich keine erreichbaren Rechtspersonen mehr sind
(versucht‘s mal gegen Faceboook zu klagen…), sind Methoden einer Diktatur, die
weder die Bezeichnung „demokratisch“ noch „Rechtsstaat“ verdient hat.
Den
Anfängen kann man nicht mehr wehren.
Wir
sind schon mittendrin.
1 Kommentar:
sehe ich auch so...
leider
aber was tun?
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