„Ich bin ein überzeugter und konsequenter Kritiker des Parteien-Parlamentarismus und Anhänger eines Systems, bei dem wahre Volksvertreter unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit gewählt werden.“
Alexander Issajewitsch Solschenizyn, 2007

Donnerstag, 6. Juli 2017

Pervers

Heiko Maas, der Präfekt der Glaubenskongregation der Kirche der Heiligen Angela, hat eine glühende Rede gegen das Wirken der satanischen Versucher Facebook und Twitter vor dem versammelten Konvent zu Berlin gehalten. Die Zahl der ergriffen lauschenden Anwesenden korrelierte unbestätigten Quellen zufolge mit der physischen wie auch psychischen Gigantomanie des Sprechers.

Nun will ich mich ja nicht des Deliktes der widerrechtlichen Verwendung fremden Gedankengutes strafbar machen, aber zum Einen reden wir hier über Heiko Maas, und da erschließt sich mir der Zusammenhang zu Gedankengut nicht, und zum Anderen ist es unerlässlich, seine Rede zumindest in großen Teilen hier zu veröffentlichen, um den Zusammenhang zwischen seinen Worten und meinen Kommentaren zu erkennen.

Man findet den Original-Erguss zum störungsfreien Genuss ohne verzerrende Randbemerkungen renitenter Nörgler auf der Seite 25116 dieses Protokolls. Es werden also keine Verwertungsrechte angegriffen, da sowieso der komplette Wortlaut öffentlich protokolliert und gratis einsehbar ist. Da gibt es auch noch mehr, aber Vorsicht, als Strandlektüre ist das nur geeignet, wenn man blöderweise seinen einmal gebuchten Urlaub in der Türkei nicht mehr stornieren konnte und auch sonst über einen starken Magen verfügt.

Heiko Maas,
Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz:“

Erster Einschub: Ich hatte einen Freudschen Verleser. Ich las „Bundesminister der Justiz und Verbrecherschutz“. Und es klang sogar schlüssig. Das sollte einem schon zu denken geben.
Doch lassen wir Klein Heiko zu Worte kommen:

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!“

Kaum sind die Grünen draußen bei der Konfettiparade zum Abfeiern der Ehe für alle geschlechtlichen Konstrukte, wendet sich der erste Redner in sexistischer Manier wieder an das überholte Geschlechtsrollenbild und teilt die Zuhörenden biologistisch in Männlein und Weiblein. Skandalös! Schon damit ist die ganze folgende Abstimmung wertlos, denn die transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und irgendwasgeschlechtlichen Realitätsanpasser hat ja keiner gefragt. Ach was, die sitzen gar nicht im Bundestag und werden somit demokratisch gar nicht ausreichend repräsentiert? Ist das Parlament dann überhaupt beschlussfähig?

Seit nunmehr zwei Jahren findet in Deutschland eine außerordentlich intensiv und auch eine außerordentlich kontrovers geführte Debatte darüber statt, wie wir der Hasskriminalität im Netz begegnen können.“

Erstmal zum Begriff „Hasskriminalität“.
Wenn auf Anfrage von „Tichys Einblick“ beim Innenministerium dessen Sprecher als Reaktion auf einen Artikel, wie man hier lesen kann, antwortet:

Der Tatsache, dass Hasskriminalität im „Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch Motivierte Kriminalität“ erfasst wird, können Sie entnehmen, dass es sich um eine polizeiliche Statistik und nicht um eine statistische Erfassung durch die Justiz handelt. (...) Allein die Polizei stuft politisch motivierte Straftaten als Hasskriminalität ein und nicht wie von Ihnen in Ihrem Beitrag geschildert die Staatsanwaltschaft ...“

dann kann man daraus nur eines höchstamtlich herauslesen: der Begriff „Hasskriminalität“ ist nicht juristisch definiert, und hier blabbelt uns ein offensichtlich mit der fachlichen Materie seines Verantwortungsbereiches heillos überforderter Ministerdarsteller mit ausgerechnet diesem Begriff zu. Ja, der peitscht ein Gesetz zur Bekämpfung von etwas durch, was es juristisch gar nicht gibt!
Dem Mann zu unterstellen, er wäre seines Amtes nicht fähig, wäre eine Untertreibung geradezu barocken Ausmaßes. Man kann es aber dahingehend relativieren, dass der ganze Bonzenstadel aus dem roten und schwarzen Führerhaus mindestens ebenso dummdreisten Blödsinn daherlabert und zur Basis politisch motivierter Gesetzgebung macht.
Anstatt auf seine Propagandafloskeln und die dahingespuckten Parolen zu verzichten, was besonders personenkultig-diktatorisch angeräucherten Politikern allerdings genetisch unmöglich zu sein scheint, hätte er nur auf das „Hass“ verzichten brauchen und „Kriminalität“ sagen.

Aber gut, da der Gartenzwerg unter den Ultralinken der SPD wohl kaum über eine fachliche Kompetenz zu verfügen scheint, nehmen wir mal an, dass er die in seinen ideologischen Kreisen üblichen Quellen zur Definition solcher Begriffe hernimmt. Ist zwar fachlich eher fragwürdig, aber seit wann haben sich Politiker jemals für Fakten interessiert? Also, schauen wir mal hier:

Laut dem Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) weisen hassmotivierte Straftaten zwei Bestandteile auf: ein strafrechtliches Delikt, das mit einem Vorurteilsmotiv begangen wird. Ein Element der hassmotivierten Straftat ist das Verüben einer Tat, die nach gängigem Strafrecht als Delikt gilt. Das zweite Element einer hassmotivierten Straftat ist das besondere Motiv, aus dem die Straftat heraus begangen wird. D.h. der Täter hat das Ziel der Straftat vorsätzlich auf Grund eines Merkmals des Opfers/der Opfer ausgewählt.
Diese Straftaten reichen von Sachbeschädigungen über Körperverletzungen bis zu Mord.
Merkmale, die im Zusammenhang einer hassmotivierten Straftat anerkannt werden, sind beispielsweise die Sprache, Religion, Ethnizität, Nationalität oder andere ähnliche gemeinsame Faktoren. Abhängig von der nationalen Gesetzgebung werden auch sexuelle Orientierung, Transsexualität, Behinderung, politische Einstellungen, Obdachlosigkeit oder sozialer Status in Gesetzen geschützt.“

Fassen wir zusammen: Es gibt keine Hasskriminalität sondern nur Kriminalität. Die Einschätzung, dass es sich um ein Hassverbrechen handelt, wird von der Polizei getroffen (hat der Sprecher des Innenministers ja weiter oben zugegeben) und dient (laut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestages) allein einer schärferen Beurteilung einer begangenen Straftat.
Voraussetzung ist, dass eindeutig eine Straftat stattgefunden hat. Die Beurteilung, ob es sich wirklich um eine Straftat handelt, muss ein Gericht entscheiden.

Interessant übrigens auch, dass politische Einstellung ein Bewertungskriterium ist. Es wäre mir nicht bekannt, dass aggressive Angriffe von „Gegendemonstranten“, wie sie von den Grünen sogar empfohlen werden, oder das Abfackeln der Autos von AfD-Funktionären oder Schüsse auf deren Plakatkleber als „Hasskriminalität“ im Maasschen Sinne gelten. Von den Ausrotzungen der linksextremen Stiefeltruppen auf ihren Internet-Hetzportalen mal ganz zu schweigen, wo sie das „Abfackeln von Faschoschweinen“ abfeiern, wenn sie mal wieder durch Anbrennen eines Wohnhauses einer Familie oder ähnliche Aktionen den „Kampf gegen rechts“ des Maasmännchens aktiv unterstützen.
Muss „indymedia-linksunten“ auch mit 50 Millionen Euro Strafe rechnen, wenn sie ihre Hetzparolen und Gewaltaufrufe öffentlich verbreiten?

Nein, ich bin noch nicht fertig. Aber den zweiten Teil gibt es aus Zeitgründen morgen.

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