Heiko
Maas, der Präfekt der Glaubenskongregation der Kirche der Heiligen
Angela, hat eine glühende Rede gegen das Wirken der satanischen
Versucher Facebook und Twitter vor dem versammelten Konvent zu Berlin
gehalten. Die Zahl der ergriffen lauschenden Anwesenden korrelierte
unbestätigten Quellen zufolge mit der physischen wie auch
psychischen Gigantomanie des Sprechers.
Nun
will ich mich ja nicht des Deliktes der widerrechtlichen Verwendung
fremden Gedankengutes strafbar machen, aber zum Einen reden wir hier
über Heiko Maas, und da erschließt sich mir der Zusammenhang zu
Gedankengut nicht, und zum Anderen ist es unerlässlich, seine Rede
zumindest in großen Teilen hier zu veröffentlichen, um den
Zusammenhang zwischen seinen Worten und meinen Kommentaren zu
erkennen.
Man
findet den Original-Erguss zum störungsfreien Genuss ohne
verzerrende
Randbemerkungen renitenter Nörgler auf der Seite
25116 dieses
Protokolls.
Es werden also keine Verwertungsrechte angegriffen, da sowieso der
komplette Wortlaut öffentlich protokolliert und gratis einsehbar
ist. Da gibt es auch noch mehr, aber Vorsicht, als Strandlektüre ist
das nur geeignet, wenn man blöderweise seinen einmal gebuchten
Urlaub in der Türkei nicht mehr stornieren konnte und auch sonst
über einen starken Magen verfügt.
„Heiko
Maas,
Bundesminister
der Justiz und für Verbraucherschutz:“
Erster
Einschub: Ich hatte einen Freudschen Verleser. Ich las
„Bundesminister der Justiz und Verbrecherschutz“.
Und es klang sogar schlüssig. Das sollte einem schon zu denken
geben.
Doch
lassen wir Klein Heiko zu Worte kommen:
„Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!“
Kaum
sind die Grünen draußen bei der Konfettiparade zum Abfeiern der Ehe
für alle geschlechtlichen Konstrukte, wendet sich der erste Redner
in sexistischer Manier wieder an das überholte Geschlechtsrollenbild
und teilt die Zuhörenden biologistisch in Männlein und Weiblein.
Skandalös! Schon damit ist die ganze folgende Abstimmung wertlos,
denn die transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und
irgendwasgeschlechtlichen Realitätsanpasser hat ja keiner gefragt.
Ach was, die sitzen gar nicht im Bundestag und werden somit
demokratisch gar nicht ausreichend repräsentiert? Ist das Parlament
dann überhaupt beschlussfähig?
„Seit
nunmehr zwei Jahren findet in Deutschland eine außerordentlich
intensiv und auch eine außerordentlich kontrovers geführte Debatte
darüber statt, wie wir der Hasskriminalität im Netz begegnen
können.“
Erstmal
zum Begriff „Hasskriminalität“.
Wenn
auf Anfrage von „Tichys Einblick“ beim Innenministerium dessen
Sprecher als Reaktion auf einen Artikel, wie man hier
lesen kann, antwortet:
„Der
Tatsache, dass Hasskriminalität im „Kriminalpolizeilichen
Meldedienst Politisch Motivierte Kriminalität“ erfasst wird,
können Sie entnehmen, dass es sich um eine polizeiliche Statistik
und nicht um eine statistische Erfassung durch die Justiz handelt.
(...) Allein die Polizei stuft politisch motivierte Straftaten als
Hasskriminalität ein und nicht wie von Ihnen in Ihrem Beitrag
geschildert die Staatsanwaltschaft ...“
dann
kann man daraus nur eines höchstamtlich herauslesen: der Begriff
„Hasskriminalität“ ist nicht juristisch definiert, und hier
blabbelt uns ein offensichtlich mit der fachlichen Materie seines
Verantwortungsbereiches heillos überforderter Ministerdarsteller mit
ausgerechnet diesem Begriff zu. Ja, der peitscht ein Gesetz zur
Bekämpfung von etwas durch, was es juristisch gar nicht gibt!
Dem
Mann zu unterstellen, er wäre seines Amtes nicht fähig, wäre eine
Untertreibung geradezu barocken Ausmaßes. Man kann es aber
dahingehend relativieren, dass der ganze Bonzenstadel aus dem roten
und schwarzen Führerhaus mindestens ebenso dummdreisten Blödsinn
daherlabert und zur Basis politisch motivierter Gesetzgebung macht.
Anstatt
auf seine Propagandafloskeln und die dahingespuckten Parolen zu
verzichten, was besonders personenkultig-diktatorisch angeräucherten
Politikern allerdings genetisch unmöglich zu sein scheint, hätte er
nur auf das „Hass“ verzichten brauchen und „Kriminalität“
sagen.
Aber
gut, da der Gartenzwerg unter den Ultralinken der SPD wohl kaum über
eine fachliche Kompetenz zu verfügen scheint, nehmen wir mal an,
dass er die in seinen ideologischen Kreisen üblichen Quellen zur
Definition solcher Begriffe hernimmt. Ist zwar fachlich eher
fragwürdig,
aber seit wann haben sich Politiker jemals für Fakten interessiert?
Also, schauen wir mal hier:
„Laut
dem Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR)
weisen hassmotivierte Straftaten zwei Bestandteile auf: ein
strafrechtliches Delikt, das mit einem Vorurteilsmotiv begangen wird.
Ein Element der hassmotivierten Straftat ist das Verüben einer
Tat, die nach gängigem Strafrecht als Delikt gilt. Das zweite
Element einer hassmotivierten Straftat ist das besondere Motiv, aus
dem die Straftat heraus begangen wird. D.h. der Täter hat das
Ziel der Straftat vorsätzlich auf Grund eines Merkmals des
Opfers/der Opfer ausgewählt.
Diese
Straftaten reichen von Sachbeschädigungen über Körperverletzungen
bis zu Mord.
Merkmale,
die im Zusammenhang einer hassmotivierten Straftat anerkannt werden,
sind beispielsweise die Sprache, Religion, Ethnizität, Nationalität
oder andere ähnliche gemeinsame Faktoren. Abhängig von der
nationalen Gesetzgebung werden auch sexuelle Orientierung,
Transsexualität, Behinderung, politische Einstellungen,
Obdachlosigkeit oder sozialer Status in Gesetzen geschützt.“
Fassen
wir zusammen: Es gibt keine Hasskriminalität sondern nur
Kriminalität. Die Einschätzung, dass es sich um ein Hassverbrechen
handelt, wird von der Polizei getroffen (hat der Sprecher des
Innenministers ja weiter oben zugegeben) und dient (laut
Wissenschaftlichem Dienst des Bundestages) allein einer schärferen
Beurteilung einer begangenen Straftat.
Voraussetzung
ist, dass eindeutig eine Straftat stattgefunden hat. Die Beurteilung,
ob es sich wirklich um eine Straftat handelt, muss ein Gericht
entscheiden.
Interessant
übrigens auch, dass politische Einstellung ein Bewertungskriterium
ist. Es wäre mir nicht bekannt, dass aggressive Angriffe von
„Gegendemonstranten“, wie sie von den Grünen sogar empfohlen
werden, oder das Abfackeln der Autos von AfD-Funktionären oder
Schüsse auf deren Plakatkleber als „Hasskriminalität“ im
Maasschen Sinne gelten. Von den Ausrotzungen der linksextremen
Stiefeltruppen auf ihren Internet-Hetzportalen mal ganz zu schweigen,
wo sie das „Abfackeln von Faschoschweinen“ abfeiern, wenn sie mal
wieder durch Anbrennen eines Wohnhauses einer Familie oder ähnliche
Aktionen den „Kampf gegen rechts“ des Maasmännchens aktiv
unterstützen.
Muss
„indymedia-linksunten“ auch mit 50 Millionen Euro Strafe rechnen,
wenn sie ihre Hetzparolen und Gewaltaufrufe öffentlich verbreiten?
Nein,
ich bin noch nicht fertig. Aber den zweiten Teil gibt es aus
Zeitgründen morgen.
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