Anknüpfend
an den gestrigen
Artikel
komme ich zurück zu den Auslassungen unseres genialen Rhetorikers
und literarischen Genies, der so viele Begabungen zu besitzen
scheint, dass es mich nicht wundern würde, wenn er auch
bolivianische Kampflieder singen oder Postkarten malen kann, zu
seinem genialen Schachzug, im Namen der Meinungsfreiheit die
Meinungsfreiheit zu meucheln. Also weiter im Protokoll
des
Bundestages:
„...das
Schlechteste, was wir tun können, ist, nichts zu tun angesichts
dessen, was sich dort zurzeit abspielt.“
Ganz
im Gegenteil. Wie bei fast allen Aktionen von Politikern, und ganz
besonders der auffallend unfähigen, ist nichts zu tun sogar die
allerbeste Option, weil absolut gar keine Aktion von denen irgendwas
verbessert.
Nochmal:
das Begehen von Straftaten ist bereits verboten, deshalb heißen die
auch so. Die rechtsstaatliche Behandlung von Straftaten ist ebenfalls
geregelt. Bis hin zum Verteidigungsrecht des Delinquenten, das im
Maasschen Sinne gleich ganz außer Kraft gesetzt wird, indem erst ein
Urteil vollstreckt wird und dann der Verurteilte aktiv einen
Rechtsstreit gegen einen mächtigen Konzern in Amerika und den
Deutschen Staat lostreten muss, was dem Kleinen finanziell gar nicht
möglich ist, um überhaupt eine Begründung für seine Verurteilung
und im Falle seines Freispruchs eine Revision der Verurteilung zu
erstreiten. Sowas wie Entschädigung für erlittene Unbill durch das
Zusammenspiel aus anonymem Vernaderer und erpresstem Konzern ist
faktisch unmöglich.
Alles,
was jetzt dazukommt, bis hin zur Entscheidung privater Konzerne über
die strafrechtliche Relevanz der Meinungsäußerung Dritter, ist
nichts anderes als ein Bruch bestehenden Rechtes, verfassungswidirg
und bereits durch mehrere kompetente Quellen belegt erwiesenermaßen
auch europarechts- und völkerrechtswidrig und verstößt gegen
elementare Menschenrechte. Es hebelt alle rechtsstaatlichen Prinzipen
komplett aus.
Wäre
Deutschland ein Rechtsstaat, wäre Maas bereits wegen anderer,
vergangener Aktionen schon hochkant aus dem Amt getreten worden, aber
dass er das Durchpeitschen eines verfassungswidrigen und
menschenrechtswidrigen Gesetzes, für einen Justizminister ein
KO-Kriterium, politisch überlebt, ist die Bankrotterklärung des
Rechtsstaates gegenüber einer vom linken Rand ausgehenden
feindlichen Übernahme der Staatsinstrumente.
Ich
bleibe dabei, es wäre die allerbeste Option, nichts zu tun.
„In
den letzten beiden Jahren ist die Hasskriminalität in Deutschland um
über 300 Prozent gestiegen.“
Zitiert
er aus der Statistik… richtig, der Polizei! Und die erfasst nicht
die Straftaten, die rechtskräftig zu solchen erklärt und wegen
Hassmotives besonders scharf ausgelegt wurden sondern einfach alles,
was als solches angezeigt und von Polizeibeamten nicht
nachvollziehbar als solches eingeordnet wurde.
Ein
weiterer Beweis, dass „Hasskriminalität“ an keinem Ort und zu
keiner Zeit auch nur für eine Sekunde ein juristisch verwertbarer
Begriff ist.
Maas
will also, dass Konzerne auf Zuruf Veröffentlichungen löschen,
faktisch virtuell Bücher verbrennen und Bann über Autoren
aussprechen, die ein Verbrechen begangen haben sollen, das es
juristisch gar nicht gibt! Damit kann nur noch ein einziger Schluss
abgeleitet werden: Es handelt sich um einen konzertierten Angriff auf
die sozialen Netzwerke, die dazu gezwungen werden, durch
Schnüffelbrigaden alter Stasi-Genossinnen ausgefilterte politisch
unbotmäßige Meldungen zu unterdrücken und die Kommunikationswege
von Kritikern und Dissidenten zu eliminieren.
„Deshalb
geht es heute nicht nur um ein bisschen Regulierung und ein paar neue
Compliance-Vorschriften. Es geht um eine Grundsatzentscheidung für
das digitale Zeitalter. Damit das Internet nicht länger ein
rechtsfreier Raum bleibt, müssen wir Recht und Gesetz endlich auch
im Netz durchsetzen.“
Stimmt.
Es ist eine Grundsatzentscheidung: demokratischer Rechtsstaat oder
nordkoreanische Internetzensur. Jeder sieht, wofür der Kleine steht.
Denn das Internet als „rechtsfreien Raum“ zu bezeichnen ist mehr
als nur lächerlich. Die einzig erkennbaren rechtsfreien Räume
befinden sich zwischen den Deckeln dieses Gesetzes und den Ohren
seines Initiators. Was übrigens weit katastrophaler ist als wäre
das Internet wirklich „rechtsfrei“.
Leute,
ein paar durchgeknallte Hetzer, die euch beleidigen oder die Krätze
an den Hals wünschen sind weit harmloser als nur ein Maas in einer
solchen Position!
„Meine
Damen und Herren, ja, die Grundwerte, die hier auf dem Spiel stehen,
sind keine geringeren als Freiheit und Gleichheit. Die
Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. In einer offenen Gesellschaft, in
einer Demokratie sind Streit und Debatte völlig unverzichtbar. Zur
Meinungsfreiheit gehören auch hässliche Äußerungen. Das muss in
einem freien Land jeder ertragen können. Aber die Meinungsfreiheit
endet da, wo das Strafrecht beginnt.
Deshalb
ist die Einhaltung von Recht und Gesetz kein Angriff auf die
Meinungsfreiheit, sondern die Garantie der Meinungsfreiheit.“
Richtig,
Heiko, brav auswendig gelernt, genau das ist es!
Und
dafür haben wir alle Gesetze (sogar einige zuviel) um das
sicherzustellen. Mit ein paar Einschränkungen, aber okay, nobody‘s
perfect.
„Genau
darum geht es in diesem Gesetz.“
Stimmt
auch. Aber anders, als er hier gar nicht mal so ungeschickt
impliziert. In diesem Gesetz geht es nämlich um die Abschaffung
genau dessen, was er eben als bewahrenswert erklärt hat. Das
Strafrecht deckt bereits alles ab, was strafrechtlich relevant ist.
Beleidigung, Verherrlichung von Straftaten, Aufruf zu Straftaten –
alles keine freie Meinungsäußerung. Alles justiziabel.
„Hasskommentare“ nicht, die sind nicht definiert und somit, wenn
keine strafrechtlich relevanten Inhalte vorliegen (was nur ein
Gericht und nicht Facebook entscheiden kann!), einfache
Meinungsäußerung. Wenn also ein Internetkonzern gezwungen werden
soll, auf Zuruf Kommentare löschen zu müssen, deren strafrechtliche
Relevanz er gar nicht einschätzen kann, dann ist das Zensur. Und die
ist verfassungswidrig.
Nein,
das ist keine Mauer, sondern nur eine grenznahe Ringautobahn, die wir
senkrecht aufgestellt haben, damit der Beton von beiden Seiten
trocknen kann…
„Ich
frage deshalb: Wo bleibt diese Freiheit, wenn Andersdenkende im Netz
ohne Konsequenzen beleidigt, bedroht oder mit Mordaufrufen attackiert
werden? Mit kriminellen Hasspostings sollen Andersdenkende
eingeschüchtert und mundtot gemacht werden.“
Frag
die Freunde deines Sprösslings, frag die Anführer deiner nützlichen
Antifa-Idioten, der Stiefeltruppen des linksextremen Randes deiner
eigenen Partei!
Und
eingeschüchtert und mundtot gemacht werden Kritiker, die bereits für
harmlose kritische Artikel oder satirische Auseinandersetzung mit den
Herrschenden und ihrer Lieblingsklientel damit rechnen müssen, unter
Androhung von Strafverfolgung und faktisch ohne Recht, sich
rechtsstaatlich dagegen zu wehren, von mächtigen internationalen
Privatfirmen auf Zuruf irgendwelcher Blockwarte und Stasi-Spitzel
geblockt, aus der Gemeinschaft ausgeschlossen, von den Fotografien
der Gesellschaft stalinesk ausradiert zu werden.
Einschüchterung
und Unterdrückung ist genau das, was Maas hier macht, und das unter
lautem Jubel seiner Parteigenossen, was jedem denkenden Menschen klar
macht, dass es sich um einen offensichtlich demokratie- und
verfassungsfeindlichen Haufen machtgeiler Bonzen handelt, die jeden
Bezug zur Lebensrealität verloren zu haben scheinen. Machtgeilheit
pur. Kein einziger von denen sieht sich als Vertreter irgendwelchen
Volkes, die fühlen sich ganz offensichtlich als Herrscher.
„Solche
Hasspostings sind die wahren Angriffe auf die Meinungsfreiheit.“
Nein.
Der wahre Angriff auf die Meinungsfreiheit ist das Neusprech der
Politischen Korrektheit und der Versuch linker Ideologen, bereits die
Verwendung einfacher Begriffe unter Acht und Bann zu stellen. Und da
werden dann Facebook-Poster gesperrt, weil sie das Wort
„Wirtschaftsflüchtling“ verwendet haben.
Nicht
nur, dass dieser linksextreme Pitbull ganze Gesetze mit
Millionenstrafendrohung auf juristisch undefinierten Floskeln
aufbaut, nein, es geht darum, Probleme undiskutierbar zu machen.
Sprachbereinigung sowjetischer Manier mit den technischen
Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts. Denn was werden die Konzerne
jetzt tun? Richtig, bei hunderten Millionen Einträgen weltweit pro
Stunde werden Suchprogramme, Floskelbots, einfach beliebige Worte,
wie eben „Wirtschaftsflüchtling“ oder „Musel“ oder „Stasi“
ausfiltern und den Post sofort wieder löschen. Und da haben wir dann
grundgesetzwidrige Zensur.
Gut,
es wird nicht funktionieren. Hat noch nie funktioniert, weil
Dissidenten immer Codes erfunden haben, um die Zensur zu hintergehen.
Aber sie erreichen damit weniger, eh schon eingeweihte, nur schwer
neue Zweifler. Ja, die alten Stasi-Methoden feiern fröhliche Urständ
im modernen Merkelstan.
„Mit
diesem Gesetz beenden wir das verbale Faustrecht im Netz und schützen
die Meinungsfreiheit aller, die im Netz unterwegs sind und sich dort
auch äußern wollen.“
Aha,
Diskussion ohne moderierenden Eingriff des Staates, zur Not über
inkompetente Billiganbieter von Moderationsdienstleistung, ist
„verbales Faustrecht“, nichts geht ohne Nannystaat. Wir müssen
betreut diskutieren, damit nicht aus Versehen eine Beleidigung, eine
Falschmeldung oder, worst case, die Wahrheit herausrutscht. Der Staat
schützt die Meinungsfreiheit, indem er outgesourcete Zensur
anwendet. Muhahaha! Man glaubt es kaum, wie witzig dieses Männlein
sein kann. Leider bleibt einem das Lachen im Hals stecken, denn der
hat wirklich die Macht, das durchzudrücken.
„Der
zweite Grundwert, der hier auf dem Spiel steht, ist die
Gleichheit.„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, so steht
es im Grundgesetz.“
Vielleicht
solltest du den Rest des Büchleins auch noch lesen. Sinnerfassend.
Falls du dazu in der Lage bist.
„Jeder
Journalist, der eine Zeitung macht, jeder Verleger, der ein Buch
herausgibt, jeder Mensch, der sich auf dem Marktplatz auf eine
Holzkiste stellt und eine Rede hält, muss sich an unsere Gesetze und
auch an das Strafrecht halten. Ich sehe keinen Grund, warum das
gleiche Recht nicht auch für die großen Internetkonzerne gelten
sollte. Niemand steht über dem Gesetz, auch nicht Facebook und
Twitter.“
Äh.
Facebook oder Twitter sind aber nicht der Mensch, der auf dem
Marktpaltz auf einer Holzkiste steht, sondern sie sind die Verleiher
der Holzkiste. Und die sind nicht verantwortlich für das, was der
sagt, der draufsteht. Sonst müsste man die Post verklagen, wenn die
Zeitungen verteilt, in denen Fake News stehen. Oder einen Brief
zustellt, in dem der frisch daheim ausgezogene Sohn seinem ihn
daraufhin enterbenden Vater gesteht, was er wirklich von ihm denkt.
Ein
Postzusteller darf unter Strafandrohung nicht einmal eine offene
Postkarte lesen, aber amerikanische Konzerne sollen jedes Posting
lesen und auf rechtliche Relevanz überprüfen?
„Meine
Damen und Herren, Facebook hat allein in Deutschland rund 30
Millionen Nutzer. Weltweit hat es allein im ersten Quartal des Jahres
einen Rekordgewinn von 3 Milliarden Euro gemacht.“
An
dieser Stelle wollte ich eigentlich fragen, ob Linke überhaupt
irgend eine Diskussion führen können, ohne den pawlowschen
Neidreflex zu bedienen. Als ob das irgend eine Rolle spielt. Egal, ob
einer eine echte Litfaßsäule aufstellt oder eine weltweite
virtuelle bastelt, damit ein paar Hunderter verdient oder eben
Milliarden – verantwortlich für die Inhalte angepappter Plakate
und Zettel sind deren Verfasser.
Es
gibt nämlich noch einen anderen Grundsatz, den der kleine Heiko noch
nicht gelernt hat, so lange geht er offensichtlich noch nicht zur
Schule: Ich kann Verantwortung nicht delegieren! Und so ist immer der
Verfasser für den Inhalt verantwortlich, er hat das Urheberrecht und
die Urheberpflicht, und beides setzt hier ein Justizminister außer
Kraft, indem er dem Urheber das verfassungsmäßig zugestandene Recht
auf Veröffentlichung willkürlich entziehen will über den Umweg,
die Veröffentlichungsplattform für den Urheber in Ersatzhaft zu
nehmen.
Wenn
einer seine Schwiegermutter erdolcht, kann ich nicht den Hersteller
des Messers verknacken. Oder den Taxler, der ihn zur Alten gefahren
hat. Selbst wenn er ihr „nur“ im Restaurant heimlich Rattengift
in die Suppe rührt, kann ich den Rattengifthersteller ebensowenig
belangen wie den Restaurantbetreiber. Es gilt immer das
Verursacherprinzip, die persönliche Verantwortung allein des
Verursachers eines Schadens. Immer. Überall. Außer in der
Gedankenwelt des Kleinen Heiko.
„Zum
Schutz der Meinungsfreiheit müssen wir verhindern, dass ein Klima
der Angst und der Einschüchterung entsteht.“
Abschließende
Frage: Warum schaffst du dann genau dieses Klima, dass die Menschen
die Schere im Hirn ansetzen, bevor sie ihre Meinung veröffentlichen,
um schön unter dem Radar der Gesinnungsschnüffler und
Blockwart-Bots zu bleiben?
Da
singt einer das Hohelied auf die Schönheit seiner Kuh und setzt ihr
dann das Messer an und schneidet ihr genüsslich die Kehle durch. So
pervers kann gelebte sozialistische Politik sein.
2 Kommentare:
Wohl um 450 v.Chr. wurden erstmalig rechtsstaatliche Regeln kodifiziert: Leges duodecim tabularum.
Exakt auf den Punkt gebracht, mit der richtigen Intention. Schade nur, dass keiner der Verantwortlichen das lesen wird und selbst wenn, es ihn nicht interessieren täte. Aber es ist nicht umsonst geschrieben, für mich ist der Kommentar eine gute Zusammenfassung dieser katastrophalen Offenbarung.
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