„Ich bin ein überzeugter und konsequenter Kritiker des Parteien-Parlamentarismus und Anhänger eines Systems, bei dem wahre Volksvertreter unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit gewählt werden.“
Alexander Issajewitsch Solschenizyn, 2007

Freitag, 7. Juli 2017

Pervers 2

Anknüpfend an den gestrigen Artikel komme ich zurück zu den Auslassungen unseres genialen Rhetorikers und literarischen Genies, der so viele Begabungen zu besitzen scheint, dass es mich nicht wundern würde, wenn er auch bolivianische Kampflieder singen oder Postkarten malen kann, zu seinem genialen Schachzug, im Namen der Meinungsfreiheit die Meinungsfreiheit zu meucheln. Also weiter im Protokoll des Bundestages:

...das Schlechteste, was wir tun können, ist, nichts zu tun angesichts dessen, was sich dort zurzeit abspielt.“

Ganz im Gegenteil. Wie bei fast allen Aktionen von Politikern, und ganz besonders der auffallend unfähigen, ist nichts zu tun sogar die allerbeste Option, weil absolut gar keine Aktion von denen irgendwas verbessert.
Nochmal: das Begehen von Straftaten ist bereits verboten, deshalb heißen die auch so. Die rechtsstaatliche Behandlung von Straftaten ist ebenfalls geregelt. Bis hin zum Verteidigungsrecht des Delinquenten, das im Maasschen Sinne gleich ganz außer Kraft gesetzt wird, indem erst ein Urteil vollstreckt wird und dann der Verurteilte aktiv einen Rechtsstreit gegen einen mächtigen Konzern in Amerika und den Deutschen Staat lostreten muss, was dem Kleinen finanziell gar nicht möglich ist, um überhaupt eine Begründung für seine Verurteilung und im Falle seines Freispruchs eine Revision der Verurteilung zu erstreiten. Sowas wie Entschädigung für erlittene Unbill durch das Zusammenspiel aus anonymem Vernaderer und erpresstem Konzern ist faktisch unmöglich.

Alles, was jetzt dazukommt, bis hin zur Entscheidung privater Konzerne über die strafrechtliche Relevanz der Meinungsäußerung Dritter, ist nichts anderes als ein Bruch bestehenden Rechtes, verfassungswidirg und bereits durch mehrere kompetente Quellen belegt erwiesenermaßen auch europarechts- und völkerrechtswidrig und verstößt gegen elementare Menschenrechte. Es hebelt alle rechtsstaatlichen Prinzipen komplett aus.

Wäre Deutschland ein Rechtsstaat, wäre Maas bereits wegen anderer, vergangener Aktionen schon hochkant aus dem Amt getreten worden, aber dass er das Durchpeitschen eines verfassungswidrigen und menschenrechtswidrigen Gesetzes, für einen Justizminister ein KO-Kriterium, politisch überlebt, ist die Bankrotterklärung des Rechtsstaates gegenüber einer vom linken Rand ausgehenden feindlichen Übernahme der Staatsinstrumente.
Ich bleibe dabei, es wäre die allerbeste Option, nichts zu tun.

In den letzten beiden Jahren ist die Hasskriminalität in Deutschland um über 300 Prozent gestiegen.“

Zitiert er aus der Statistik… richtig, der Polizei! Und die erfasst nicht die Straftaten, die rechtskräftig zu solchen erklärt und wegen Hassmotives besonders scharf ausgelegt wurden sondern einfach alles, was als solches angezeigt und von Polizeibeamten nicht nachvollziehbar als solches eingeordnet wurde.
Ein weiterer Beweis, dass „Hasskriminalität“ an keinem Ort und zu keiner Zeit auch nur für eine Sekunde ein juristisch verwertbarer Begriff ist.
Maas will also, dass Konzerne auf Zuruf Veröffentlichungen löschen, faktisch virtuell Bücher verbrennen und Bann über Autoren aussprechen, die ein Verbrechen begangen haben sollen, das es juristisch gar nicht gibt! Damit kann nur noch ein einziger Schluss abgeleitet werden: Es handelt sich um einen konzertierten Angriff auf die sozialen Netzwerke, die dazu gezwungen werden, durch Schnüffelbrigaden alter Stasi-Genossinnen ausgefilterte politisch unbotmäßige Meldungen zu unterdrücken und die Kommunikationswege von Kritikern und Dissidenten zu eliminieren.

Deshalb geht es heute nicht nur um ein bisschen Regulierung und ein paar neue Compliance-Vorschriften. Es geht um eine Grundsatzentscheidung für das digitale Zeitalter. Damit das Internet nicht länger ein rechtsfreier Raum bleibt, müssen wir Recht und Gesetz endlich auch im Netz durchsetzen.“

Stimmt. Es ist eine Grundsatzentscheidung: demokratischer Rechtsstaat oder nordkoreanische Internetzensur. Jeder sieht, wofür der Kleine steht. Denn das Internet als „rechtsfreien Raum“ zu bezeichnen ist mehr als nur lächerlich. Die einzig erkennbaren rechtsfreien Räume befinden sich zwischen den Deckeln dieses Gesetzes und den Ohren seines Initiators. Was übrigens weit katastrophaler ist als wäre das Internet wirklich „rechtsfrei“.
Leute, ein paar durchgeknallte Hetzer, die euch beleidigen oder die Krätze an den Hals wünschen sind weit harmloser als nur ein Maas in einer solchen Position!

Meine Damen und Herren, ja, die Grundwerte, die hier auf dem Spiel stehen, sind keine geringeren als Freiheit und Gleichheit. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. In einer offenen Gesellschaft, in einer Demokratie sind Streit und Debatte völlig unverzichtbar. Zur Meinungsfreiheit gehören auch hässliche Äußerungen. Das muss in einem freien Land jeder ertragen können. Aber die Meinungsfreiheit endet da, wo das Strafrecht beginnt.
Deshalb ist die Einhaltung von Recht und Gesetz kein Angriff auf die Meinungsfreiheit, sondern die Garantie der Meinungsfreiheit.“

Richtig, Heiko, brav auswendig gelernt, genau das ist es!
Und dafür haben wir alle Gesetze (sogar einige zuviel) um das sicherzustellen. Mit ein paar Einschränkungen, aber okay, nobody‘s perfect.

Genau darum geht es in diesem Gesetz.“

Stimmt auch. Aber anders, als er hier gar nicht mal so ungeschickt impliziert. In diesem Gesetz geht es nämlich um die Abschaffung genau dessen, was er eben als bewahrenswert erklärt hat. Das Strafrecht deckt bereits alles ab, was strafrechtlich relevant ist. Beleidigung, Verherrlichung von Straftaten, Aufruf zu Straftaten – alles keine freie Meinungsäußerung. Alles justiziabel. „Hasskommentare“ nicht, die sind nicht definiert und somit, wenn keine strafrechtlich relevanten Inhalte vorliegen (was nur ein Gericht und nicht Facebook entscheiden kann!), einfache Meinungsäußerung. Wenn also ein Internetkonzern gezwungen werden soll, auf Zuruf Kommentare löschen zu müssen, deren strafrechtliche Relevanz er gar nicht einschätzen kann, dann ist das Zensur. Und die ist verfassungswidrig.
Nein, das ist keine Mauer, sondern nur eine grenznahe Ringautobahn, die wir senkrecht aufgestellt haben, damit der Beton von beiden Seiten trocknen kann…

Ich frage deshalb: Wo bleibt diese Freiheit, wenn Andersdenkende im Netz ohne Konsequenzen beleidigt, bedroht oder mit Mordaufrufen attackiert werden? Mit kriminellen Hasspostings sollen Andersdenkende eingeschüchtert und mundtot gemacht werden.“

Frag die Freunde deines Sprösslings, frag die Anführer deiner nützlichen Antifa-Idioten, der Stiefeltruppen des linksextremen Randes deiner eigenen Partei!
Und eingeschüchtert und mundtot gemacht werden Kritiker, die bereits für harmlose kritische Artikel oder satirische Auseinandersetzung mit den Herrschenden und ihrer Lieblingsklientel damit rechnen müssen, unter Androhung von Strafverfolgung und faktisch ohne Recht, sich rechtsstaatlich dagegen zu wehren, von mächtigen internationalen Privatfirmen auf Zuruf irgendwelcher Blockwarte und Stasi-Spitzel geblockt, aus der Gemeinschaft ausgeschlossen, von den Fotografien der Gesellschaft stalinesk ausradiert zu werden.
Einschüchterung und Unterdrückung ist genau das, was Maas hier macht, und das unter lautem Jubel seiner Parteigenossen, was jedem denkenden Menschen klar macht, dass es sich um einen offensichtlich demokratie- und verfassungsfeindlichen Haufen machtgeiler Bonzen handelt, die jeden Bezug zur Lebensrealität verloren zu haben scheinen. Machtgeilheit pur. Kein einziger von denen sieht sich als Vertreter irgendwelchen Volkes, die fühlen sich ganz offensichtlich als Herrscher.

Solche Hasspostings sind die wahren Angriffe auf die Meinungsfreiheit.“

Nein. Der wahre Angriff auf die Meinungsfreiheit ist das Neusprech der Politischen Korrektheit und der Versuch linker Ideologen, bereits die Verwendung einfacher Begriffe unter Acht und Bann zu stellen. Und da werden dann Facebook-Poster gesperrt, weil sie das Wort „Wirtschaftsflüchtling“ verwendet haben.
Nicht nur, dass dieser linksextreme Pitbull ganze Gesetze mit Millionenstrafendrohung auf juristisch undefinierten Floskeln aufbaut, nein, es geht darum, Probleme undiskutierbar zu machen. Sprachbereinigung sowjetischer Manier mit den technischen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts. Denn was werden die Konzerne jetzt tun? Richtig, bei hunderten Millionen Einträgen weltweit pro Stunde werden Suchprogramme, Floskelbots, einfach beliebige Worte, wie eben „Wirtschaftsflüchtling“ oder „Musel“ oder „Stasi“ ausfiltern und den Post sofort wieder löschen. Und da haben wir dann grundgesetzwidrige Zensur.
Gut, es wird nicht funktionieren. Hat noch nie funktioniert, weil Dissidenten immer Codes erfunden haben, um die Zensur zu hintergehen. Aber sie erreichen damit weniger, eh schon eingeweihte, nur schwer neue Zweifler. Ja, die alten Stasi-Methoden feiern fröhliche Urständ im modernen Merkelstan.

Mit diesem Gesetz beenden wir das verbale Faustrecht im Netz und schützen die Meinungsfreiheit aller, die im Netz unterwegs sind und sich dort auch äußern wollen.“

Aha, Diskussion ohne moderierenden Eingriff des Staates, zur Not über inkompetente Billiganbieter von Moderationsdienstleistung, ist „verbales Faustrecht“, nichts geht ohne Nannystaat. Wir müssen betreut diskutieren, damit nicht aus Versehen eine Beleidigung, eine Falschmeldung oder, worst case, die Wahrheit herausrutscht. Der Staat schützt die Meinungsfreiheit, indem er outgesourcete Zensur anwendet. Muhahaha! Man glaubt es kaum, wie witzig dieses Männlein sein kann. Leider bleibt einem das Lachen im Hals stecken, denn der hat wirklich die Macht, das durchzudrücken.

Der zweite Grundwert, der hier auf dem Spiel steht, ist die Gleichheit.„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, so steht es im Grundgesetz.“

Vielleicht solltest du den Rest des Büchleins auch noch lesen. Sinnerfassend. Falls du dazu in der Lage bist.

Jeder Journalist, der eine Zeitung macht, jeder Verleger, der ein Buch herausgibt, jeder Mensch, der sich auf dem Marktplatz auf eine Holzkiste stellt und eine Rede hält, muss sich an unsere Gesetze und auch an das Strafrecht halten. Ich sehe keinen Grund, warum das gleiche Recht nicht auch für die großen Internetkonzerne gelten sollte. Niemand steht über dem Gesetz, auch nicht Facebook und Twitter.“

Äh. Facebook oder Twitter sind aber nicht der Mensch, der auf dem Marktpaltz auf einer Holzkiste steht, sondern sie sind die Verleiher der Holzkiste. Und die sind nicht verantwortlich für das, was der sagt, der draufsteht. Sonst müsste man die Post verklagen, wenn die Zeitungen verteilt, in denen Fake News stehen. Oder einen Brief zustellt, in dem der frisch daheim ausgezogene Sohn seinem ihn daraufhin enterbenden Vater gesteht, was er wirklich von ihm denkt.
Ein Postzusteller darf unter Strafandrohung nicht einmal eine offene Postkarte lesen, aber amerikanische Konzerne sollen jedes Posting lesen und auf rechtliche Relevanz überprüfen?

Meine Damen und Herren, Facebook hat allein in Deutschland rund 30 Millionen Nutzer. Weltweit hat es allein im ersten Quartal des Jahres einen Rekordgewinn von 3 Milliarden Euro gemacht.“

An dieser Stelle wollte ich eigentlich fragen, ob Linke überhaupt irgend eine Diskussion führen können, ohne den pawlowschen Neidreflex zu bedienen. Als ob das irgend eine Rolle spielt. Egal, ob einer eine echte Litfaßsäule aufstellt oder eine weltweite virtuelle bastelt, damit ein paar Hunderter verdient oder eben Milliarden – verantwortlich für die Inhalte angepappter Plakate und Zettel sind deren Verfasser.
Es gibt nämlich noch einen anderen Grundsatz, den der kleine Heiko noch nicht gelernt hat, so lange geht er offensichtlich noch nicht zur Schule: Ich kann Verantwortung nicht delegieren! Und so ist immer der Verfasser für den Inhalt verantwortlich, er hat das Urheberrecht und die Urheberpflicht, und beides setzt hier ein Justizminister außer Kraft, indem er dem Urheber das verfassungsmäßig zugestandene Recht auf Veröffentlichung willkürlich entziehen will über den Umweg, die Veröffentlichungsplattform für den Urheber in Ersatzhaft zu nehmen.

Wenn einer seine Schwiegermutter erdolcht, kann ich nicht den Hersteller des Messers verknacken. Oder den Taxler, der ihn zur Alten gefahren hat. Selbst wenn er ihr „nur“ im Restaurant heimlich Rattengift in die Suppe rührt, kann ich den Rattengifthersteller ebensowenig belangen wie den Restaurantbetreiber. Es gilt immer das Verursacherprinzip, die persönliche Verantwortung allein des Verursachers eines Schadens. Immer. Überall. Außer in der Gedankenwelt des Kleinen Heiko.

Zum Schutz der Meinungsfreiheit müssen wir verhindern, dass ein Klima der Angst und der Einschüchterung entsteht.“

Abschließende Frage: Warum schaffst du dann genau dieses Klima, dass die Menschen die Schere im Hirn ansetzen, bevor sie ihre Meinung veröffentlichen, um schön unter dem Radar der Gesinnungsschnüffler und Blockwart-Bots zu bleiben?
Da singt einer das Hohelied auf die Schönheit seiner Kuh und setzt ihr dann das Messer an und schneidet ihr genüsslich die Kehle durch. So pervers kann gelebte sozialistische Politik sein.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Wohl um 450 v.Chr. wurden erstmalig rechtsstaatliche Regeln kodifiziert: Leges duodecim tabularum.

Gerry hat gesagt…

Exakt auf den Punkt gebracht, mit der richtigen Intention. Schade nur, dass keiner der Verantwortlichen das lesen wird und selbst wenn, es ihn nicht interessieren täte. Aber es ist nicht umsonst geschrieben, für mich ist der Kommentar eine gute Zusammenfassung dieser katastrophalen Offenbarung.