Während es um
Trump ruhig geworden ist und nicht mehr jedes Kratzen am Hintern zu tagelangen
Berichtsbestattungen führt und der Irre vom Bosporus als neue Sau, oder sollte
man besser sagen, als neuer Ziegenbock durch das mediale Dorf geprügelt wird,
schleicht sich durch die Hintertür, ganz still und leise und medial nicht allzu
auffällig, ein Pamphlet der Gottkanzlerpartei, also direkt aus dem Hause Maas
und Schwesig, das es erwartungsgemäß in sich hat, in den politischen Alltag
Germaniens.
Ich habe ja
schon einmal erwähnt, dass mich an den unbeherrschten Ausbrüchen des
Verhaltenskreativen von Ankara nicht wirklich stört, dass er in Berlin
aufkommenden Nazi-Faschismus verortet, sondern dass ausgerechnet er dies tut. Da wirft ein Taschendieb
einem Taschendieb vor, ein Krimineller zu sein. Das hat was. Aber wenn man sich
anschaut, wie die mit großem Gedöns und Theaterdonner geführten
Nebelgranatenschlachten für medialen Trommelwirbel sorgen, während die wirklich
für Deutschland und das deutsche Volk relevanten Inhalte verschämt unter dem
Flokati hervorgekrochen kommen, dann sollte einem das schon zu denken geben.
Also schauen
wir uns mal dieses „Positionspapier
der SPD-Bundestagsfraktion zu Fake News“ an, das die Grundlage für die
rote Parteipolitik und nach deren erwartetem Wahlsieg oder auch nach deren
Wiedereintritt in die nächste Runde der GroKo zu geltendem Recht in Deutschland
werden soll. Also genau genommen egal, wie die Wahl ausgeht.
Erstmal
vorneweg: Es handelt sich hier offensichtlich um ein beschlossenes Papier der
SPD-Bundestagsfraktion. Also keine Kreistagspolitiker, die am Freitag abend am
Stammtisch ein paar Zettel zusammenschreiben und mit einer Runde Kleiner
Feigling besiegeln, sondern die höchste parlamentarische Ebene des Bundes. Man
kann davon ausgehen, dass sich daran Fachleute beteiligt haben, die besser
wissen, worum es geht, als unsereiner vom unteren Rand der fiskalischen
Nahrungskette.
„Immer häufiger ist leider festzustellen, dass die
Debattenkultur im Netz aggressiv, verletzend und nicht selten hasserfüllt ist.“
Abgesehen von
dem fürchterlichen Deutsch, das die politische Elite da absondert, verstehe ich
die Einschränkung „im Netz“ nicht ganz. Denn auch, wenn gerade die Hetze auf
Fanatikerseiten wie „indymedia.linksunten“ eine eigene Qualität erreicht,
erinnere ich mich da ganz besonders an Politiker, einige auch von der SPD, die
mit Provokationen und Beschimpfungen agieren und Teile ihres Staatsvolkes als „Dreck“,
oder „Pack“ titulieren, ihm den Stinkefinger oder den Scheibenwischer zeigen,
ihm bescheinigen Verbrecher zu sein und keine Menschen, Dunkeldeutsche eben.
Diese hetzenden und spaltenden Auswürfe der Hochoffiziellen werden allerdings
in keiner Weise von ihnen angesprochen. Warum auch. Hier geht es ja scheinbar darum,
dass nicht die Menschen vor den Angriffen einer aus dem Ruder laufenden Administration
geschützt werden sondern die Machthaber vor Kritikern aus dem Volk.
„Offensichtlich ist ein beleidigender, verletzender
oder auch rassistischer Kommentar oft
schneller getippt als ausgesprochen. Hassrede und
rassistische Hetze können sich im Prinzip gegen jede und jeden richten und
diese beispielsweise aufgrund ihrer Meinung, Hautfarbe oder Herkunft, ihrer
Religion, ihres Genders oder ihrer Sexualität diffamieren.“
Interessant
wäre ja mal eine Definition, was genau jetzt unter „Hassrede“ zu verstehen
wäre. In dem ganzen Pamphlet geht es darum, harte Regeln und Gesetze gegen
etwas zu schaffen, was nicht definiert ist. Man könnte einfach hinterher
weisungsgebundene Staatsanwälte auf die Leute hetzen und karrierebewussten
Richtern die Entscheidung überlassen, was denn nun unter diese Begrifflichkeit
fällt und was nicht.
Auf diese Weise
wäre von der ersten Sekunde der Existenz des Gesetzes sein Missbrauch
vorprogrammiert. Wie wir es ja schon aus diesen ganzen Verhetzungs-Maulkorbparagraphen
kennen.
„Nicht immer bleibt es bei Hassreden, sondern sind
Worte die Vorstufe von Taten.“
Besonders
wenn es Worte sind, die in Gesetzesform gegossen dem Staat Macht über seine
Bürger verleihen.
„Hassrede, gezielte Desinformationen und Verunglimpfungen
werden zudem verstärkt durch den Einsatz von Social Bots und Meinungsrobotern.“
Erinnert sich
noch jemand an #aufschrei? Damals war das ein Instrument zum Kaltstellen der
FDP, eine Hasskampagne unter offensichtlich massivem Einsatz von Bots und Fake.
Spätestens
bei dieser Erkenntnis beginnt es zu riechen, als ob da jemand seine eigenen
Methoden unter Patentschutz stellen möchte.
„Nicht alles, was unter dem Begriff Hassrede
diskutiert wird, ist auch rechtswidrig. Es ist oft widerwärtig und abstoßend,
aber von der Meinungsfreiheit gedeckt. Diesen Inhalten kann man nicht rechtlich
begegnen, hier bedarf es anderer Mechanismen wie Aufklärung und Gegenrede.“
Na bitte,
damit wird der ganze Rest doch bereits zum Absurdum erklärt.
Es gibt
bereits eine feste Definition, was rechtswidrig ist. Beleidigung, Bedrohung,
Ehrabschneidung. Dagegen kann man rechtlich vorgehen. Es gibt diese Rechtswege.
Ob jemand
Drittes aber eine Äußerung als widerwärtig oder abstoßend empfindet, ist keine
Frage der Justiz sondern des Geschmacks. Geschmack kann man nicht einklagen.
Ich finde es
widerwärtig und abstoßend, wenn Merkel ihre vaginöse Raute vor den üppigen
Hüften macht. Kann ich jetzt einklagen, dass sie damit aufhört?
Merkt jeder,
wohin es hier geht? Aussagen, die voll von der Meinungsfreiheit gedeckt sind
und in keiner Weise rechtswidrig, sollen trotzdem zumindest gelöscht werden,
und zwar schnell, final und ohne wirkliche Einspruchsmöglichkeit des Urhebers.
Und das nur, weil irgend jemand reklamiert, ihm würde der Inhalt als abstoßend
oder widerwärtig erscheinen.
Muss ich
jetzt wirklich den Begriff „Rechtsstaat“ bemühen, um klarzumachen, was hier
gerade offensichtlich zu Grabe getragen werden soll?
Nachdem
sogar, wie wir gerade erst hier hatten, das ziemlich unappetitliche Urlaubsbloggen
von kiffenden Jungautorinnen als förderungswürdige Literatur betrachtet wird,
wäre das sofortige finale und nicht wieder herzustellende Auslöschen der
Beiträge von kritischen Bloggern in meiner Wahrnehmung nichts anderes als die
moderne Form der Bücherverbrennung. Man vernichtet das Schriftwerk, setzt das
Urheberrecht vollkommen außer Kraft und wirft auf Knopfdruck das virtuelle Schriftstück
auf den virtuellen Scheiterhaufen, womit es aus der realen Welt getilgt ist.
Bücherverbrennung 2.0.
Jetzt
versteht der Eine oder Andere vielleicht auch, warum ich eingangs erwähnte,
dass mich der Hinweis auf Nazimethoden in Deutschland nicht wirklich stört,
sondern nur, dass er von einem Diktator kommt, der sich gerade selbst in vollem
Umfang der Werkzeuge aus der braunen Kiste bedient.
„Im Kern muss es bei der Debatte um einen neuen
Regulierungsrahmen für soziale Netzwerke, um den Umgang mit rechtswidrigen
Inhalten wie etwa Volksverhetzung, Beleidigung, Verunglimpfung etc. und um die
Durchsetzung dieses Rechts gegenüber sozialen Netzwerken gehen.“
Nein. Und
warum? Weil es hier um Straftatbestände geht, die durch einen Autor begangen
werden können, aber nicht durch ein „soziales Netzwerk“. Wenn jemand
Flugblätter abwirft, wäre es doch auch idiotisch, den Papierhersteller zu
verklagen. Oder stand die Post schon mal für den Transport von Briefen mit „abstoßendem“
Inhalt oder gefüllt mit Lügen vor dem Kadi? Nein? Warum wohl nicht, ihr
höchstvolksvertretenden Überfachkräfte? Meine Güte, wenn das eine Parktikantin
bei der „Zeit“ schreibt, dann denke ich mir, die weiß es nicht besser. Aber das
ist, man muss es wiederholen, ein offizielles Positionspapier der
SPD-Bundestagsabgeordneten.
Für den
Inhalt einer Schrift ist immer der Autor verantwortlich. Der Staat darf es im
Vorfeld nicht einmal kontrollieren und beeinspruchen, sondern immer erst
hinterher einklagen, und zwar beim Autor. Der trägt immer das alleinige Risiko.
Nennt sich Zensurverbot und steht im
Grundgesetz. Ich hoffe, ihr habt euch dessen Inhalt nicht von Frau Roth
erklären lassen sondern selbst mal nachgelesen.
„Die Meinungsfreiheit ist und bleibt ein hohes
Rechtsgut.“
Muss man sich
mal vorstellen, wer das schreibt.
„Das Internet ist jedoch kein rechtsfreier
Raum, in dem rassistische Hetze oder sonstige strafbare Äußerungen verbreitet
werden dürfen.“
Hinter dem
Satz mit der Meinungsfreiheit ist jedes „jedoch“ ein Dolch im Rücken der
Argumentation. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, denn das bisher gültige
Recht kommt darin voll und ganz zur Geltung. Nur weil die Feststellung der Identität
etwas schwieriger ist heißt das nicht, dass jeder machen kann, was er will.
Pech natürlich, wenn derjenige in Australien oder auf den Fidschi-Inseln sitzt,
aber das ist auch bei anderen Delikten ein Problem.
Und im
Übrigen geht es hier immer noch um „Hassrede“, also eben nicht strafbare, aber
für einige Unbestimmte in unbestimmtem Grade abstoßende, also undefinierte und
dem subjektiven Gefühl Unbekannter unterworfene Worte.
„Es geht um die Durchsetzung des geltenden Rechts
und um die Verfolgung von Rechtsverletzungen, auch in den sozialen Netzwerken.“
Nein, geht es
eben nach meiner Wahrnehmung nicht, denn geltendes Recht wird bereits
durchgesetzt. Ihr wollt scheinbar nur gerade ein neues Recht zur Geltung
bringen, dessen Zweck es ist, sich selbst durchzusetzen. Inhaltsleer wie das
Gesülze des Gottkanzlerkandidaten, der mit belegter Kermit-Stimme genau nichts
fordert, aber das vehement, um dann, wenn die Macht dafür da ist, dieses Nichts
mit den eigenen Inhalten zu füllen. Es geht scheinbar darum, Instrumente zu
schaffen, um eigentlich durch die Meinungsfreiheit gedeckte und strafrechtlich
eben nicht relevante Inhalte so schnell wie möglich dem oben erwähnten
virtuellen Scheiterhaufen zuzuführen. Und zwar auf Verdacht und vorbeugend.
„Dabei darf allerdings
die Entscheidung, was letztlich von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, nicht
privaten Unternehmen wie Facebook, Twitter oder Google überlassen werden; diese
dürfen nicht zum „Richter über die Meinungsfreiheit“ werden.“
Erstens: Ach
nein, und warum fordert ihr das im ganzen Rest des Papieres dann?
Zweitens:
Gilt das auch für die „Faktenchecker“ z.B. von der ARD und der „Zeit“, die
darüber entscheiden sollen, ob etwas als „Fake“ gekennzeichnet oder gar
gelöscht und der Nutzer gesperrt wird?
Drittens:
Schließt das auch illegal querfinanzierte Privatschnüffelstiftungen mit
kerniger Stasi-Erfahrung aus oder dürfen die sich behördliche Kompetenzen
anmaßen?
„Vorrangig geht es natürlich darum, gegen den
jeweiligen Rechtsverletzer vorzugehen, also gegen denjenigen, der
volksverletzende oder verunglimpfende Inhalte postet.“
Wenn es so
wäre, würde das bestehende Recht, das eh schon sehr meinungseinschränkend ist,
mehr als ausreichen. Hier soll aber offensichtlich der Aktionsradius
ausgeweitet werden.
„Aber auch die Anbieter der sozialen Netzwerke
haben eine Verantwortung, der sie gerecht werden müssen.“
Haben sie nicht.
Müssen sie nicht. Für den Inhalt ist immer und ausschließlich nur der Autor
verantwortlich. Und wird dieser strafrechtlich verfolgt ist auch bisher schon
der Plattformanbieter verpflichtet, auf gerichtliches Geheiß Daten
herauszurücken. Aber genau das ist der springende Punkt: Aktiv werden muss jemand
erst auf richterliches Geheiß. Der Rest ist Datenschutz. Wenn es um Löschung
geht: Urheberrechtsschutz. Persönlichkeitsrechte, die den Bürger gegen eine
tobende Administration oder selbstherrlich agierende Großkonzerne schützen
sollen. Warum wohl?
„Strafrechtlich relevanten Falschmeldungen und
Hasskommentaren kann auch heute schon angemessen begegnet werden. Notwendig ist
darüber hinaus ein stärkeres zivilgesellschaftliches Engagement, um
beispielsweise Betreiber auf entsprechende Inhalte hinzuweisen und
Rechtsverletzungen anzuzeigen, da Löschung von strafbaren Inhalten allein keine
Lösung ist.“
Wenn
strafrechtlich bereits angemessen begegnet werden kann, ist jedwedes „darüber
hinaus“ obsolet. Was hier vorgeschlagen wird klingt für mich wie die Begründung
zur Installation eines Denunziantenwesens. Abgesehen davon braucht niemand den
Betreiber hinzuweisen, aber jeder kann Anzeige erstatten, wenn er einen Rechtsbruch
vermutet.
Man will also
vom Betreiber verlangen, auf Zuruf Unbekannter sofort aktiv zu werden und mit
bisher nur Richtern vorbehaltener Rechtserkenntnis unrechte Inhalte sofort zu
löschen und die Fälle zur Anklage zu bringen. Also die Drecksarbeit des
Denunzianten zu vervollständigen.
Und dann
kommt natürlich gleich einmal eine neue Definition für dermaßen in den Gesetzeskäfig
zu sperrende „soziale Netzwerke“ daher:
„Plattformen, die darauf gerichtet sind, ihren
Mitgliedern soziale Interaktion und den Austausch von Inhalten zu ermöglichen“.
Merkt das
jeder? So wie hier. Ein Blog. Kommentarfunktion, Interaktion, Verlinkungen,
Austausch von Informationen – und dann liegt es im Ermessen des Gerichtes festzustellen,
was „Mitglieder“ sind und für den Rest kann sich der Blogbetreiber eingraben.
Ist noch gar nicht so lange her, dass ich die Befürchtung äußerte, sowas wie unsere
Blogs hier wird es auch nicht mehr lange geben, da werden Leute wie Maas und
Merkel schon Mittel gegen finden.
„Eines der Hauptprobleme bei der
Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken ist das Fehlen von verantwortlichen
Ansprechpartnern bei den Betreibern der sozialen Netzwerke für Justiz, Strafverfolgungsbehörden und für Betroffene
und das Fehlen einer zustellungsfähigen Adresse des Plattformbetreibers in
Deutschland. Diensteanbieter von sozialen Netzwerken sollen künftig eine Kontaktstelle
mit einer 24/7 - Erreichbarkeit in Deutschland vorhalten, die die Strafverfolgungsbehörden
bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben unterstützt und an die sich Betroffene
wenden können.“
Klartext: Ihr
könnt bisher den SN, und hier steht ja in dicken unsichtbaren Buchstaben „facebook“
und „twitter“ zwischen den Zeilen, offensichtlich rechtlich rein gar nichts.
Deshalb sollen sie jetzt Anlaufstellen für eure Denunzianten und für die
Strafbehörden schaffen, weil ihr sonst – was tut? Na, ist der Groschen
gefallen? Wie blöd sollten die SN sein, sich euch freiwillig auszuliefern, wenn
ihr denen bisher den Buckel rutschen könnt?
Außerdem
sollen jährliche Berichte erstellt werden, gegen die das Berichtswesen des
Qualitätsmanagements ein Dreck ist. Leute, das sind international tätige Konzerne.
Wann genau fallen Beschwerden in den Bericht und wann nicht? Ist eine Beschwerde
ohne Absender weltweit zuordenbar? Gilt die Beschwerde nur gegen einen
deutschen Eintrag? Den Eintrag eines Deutschen? Einen Eintrag auf Deutsch, auch
wenn er von Tahiti kommt? Einen Eintrag auf Englisch, wenn er aus Deutschland
kommt? Einen Eintrag auf Russisch, wenn keiner weiß woher er kommt, aber ein in
Deutschland lebender Russe dagegen Beschwerde einlegt? Oder will Deutschland
einen Bericht über alles auf der ganzen Welt? Kommt das nur mir wie vollkommen
unausgegorener bullshit vor, der nur verschwurbeln soll, dass man einfach unter
der Vortäuschung, man wolle internationale Großkonzerne an die Kette legen die
kleinen Betreiber deutscher Blogs und Informationsseiten abzuschießen? Man schafft
ein Gummikorsett und zieht es dann bei Bedarf demjenigen über, den man darin
sehen will.
„Bereits nach geltendem Recht haften Hostprovider
für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer, sobald sie Kenntnis von diesen haben und
nicht unverzüglich tätig geworden sind, um diese Information zu entfernen oder
den Zugang zu ihr zu sperren.“
Bereits
dieses geltende Recht ist meiner Meinung nach eine Frechheit. Denn wann soll
ein Hostprovider von einer Rechtsverletzung Kenntnis erlangen? Erst oben wurde
festgestellt, dass es nicht sein kann, dass Private feststellen, was rechtmäßig
ist und was nicht, denn das ist und bleibt alleinig Aufgabe der Gerichte. Und
hier haben Private plötzlich die Pflicht, alles, was nicht rechtmäßig ist,
innerhalb kurzer Zeit zu löschen, ohne Einspruchsmöglichkeit des Urhebers und
selbst in voller Rechtsverantwortung stehend? Soll das ein Witz sein? Da bei
faktisch keiner Aussage zu 100% garantiert werden kann, dass nicht irgend ein
Gericht irgend einen Verstoß gegen irgend ein Gesetz feststellen könnte, ist
bereits die Veröffentlichung des ersten „Guten Morgen!“-Postings eines Users
eine rechtlich fragwürdige Geschichte, die unverzüglich gelöscht werden müsste
oder zumindest eines Rechtsgutachtens bedürfe.
Bereits heute
ist die Rechtslage so krude, dass die ihre Hütten gleich schließen könnten. Und
wahrscheinlich ist das auch der Grund, warum jeder, der es sich leisten kann,
keine erreichbare Anlaufstation in Deutschland hat und möglichst auf jeden
Rechtsverkehr mit denen pfeift. Sollen sie facebook Rechnungen schicken, die
können die dann in die Mülltonne treten und lachend weitermachen weil der Staat
Deutschland denen in Amerika genau gar nichts kann.
„Im TMG werden Diensteanbieter verpflichtet, Beschwerden
und Hinweise unverzüglich zu bearbeiten und offensichtliche Rechtsverletzungen (z.B.eindeutige
Gewaltverherrlichung; Beleidigungen, Volksverhetzung) binnen 24 Stunden zu löschen.“
Und nochmal:
wann ist eine Rechtsverletzung „offensichtlich“, und wenn sie „offensichtlich“
für juristische Laien ist, warum sollen sich dann überhaupt noch Gerichte darum
kümmern? Immer wieder dieses leise anklingende Ausschalten der Justiz und volle
Übergabe der Verantwortung an Private, bei denen man scheinbar die Hoffnung
hat, sie über Strafandrohungen und Steuerprüfungen lenken zu können und im
Falle einer Gegenklage, denn jetzt kommt der bisher noch nicht beschriebene
Fall des sich wehrenden Users, als der Depp zwischen dem Autor und dem
staatlichen Gericht zu stehen. Wird wegen der staatlich verlangten
vorsorglichen Löschung von Inhalten nachträglich die Unrechtmäßigkeit der Löschung
erkannt und dem Autor, der in diesem Falle das Opfer wäre, ist ein
wirtschaftlicher Schaden entstanden, wer steht dann für die Entschädigung
gerade? Na? Praktisch, was?
Und außerdem:
in diesem System gibt es für mich sichtbar keine Möglichkeit der
Unterlassungsforderung, kein Einspruchsrecht, kein rechtliches Gehör, nichts.
Reine Willkür auf Basis anonymer Denunziation? Und das ohne an einer einzigen
Stelle rechtlich eindeutig zu definieren, was denn jetzt eigentlich genau die
Straftat ist? Stellen sich Sozen so den Rechtsstaat vor?
„Bei komplizierten Fällen (in Fällen von
nicht-offensichtlichen Rechtsverletzungen), in denen sorgfältige Prüfungen und
Abwägungen erfolgen oder Stellungnahmen der Betroffenen eingeholt werden
müssen, sollte die Löschung spätestens binnen 7 Tagen erfolgen. Der Plattformanbieter
wäre bei substantiierter Darlegung einer Rechtsverletzung (etwa in Form einer
Eidesstattlichen Erklärung) verpflichtet, dies binnen 24 Stunden zu prüfen und
ggfs. mit dem mutmaßlichen Rechtsverletzer Kontakt aufzunehmen und innerhalb
einer kurzen gesetzten Frist eine Stellungnahme einzuholen. Wenn es sich um
eine offensichtliche Rechtsverletzung handelt oder eine eidesstattliche
Versicherung vorliegt, keine rechtzeitige Stellungnahme erfolgt oder aber die
Rechtsverletzung eingeräumt wird, wird der angegriffene Inhalt gelöscht. Bei
Bestreiten einer Rechtsverletzung muss
der Fall gerichtlich geklärt werden.“
Was soll das?
Bei nicht-offensichtlichen Rechtsverletzungen landet das bei der
Staatsanwaltschaft und die entscheidet, ob das vor Gericht geht. Was soll der
Provider jetzt Anwälte entscheiden lassen? Und was hat da eine eidesstattliche
Erklärung zu suchen? Gegenüber einer Privatfirma? Hä??
Eine
Erklärung an Eides statt kann ich gegenüber einer staatlichen Behörde ablegen, aber
doch nicht gegenüber privaten Unternehmen irgendwo in Nordamerika. Was wollen
die damit?
„Es muss möglich sein, Entscheidungen der
Plattformanbieter juristisch überprüfen zu lassen
und gegen diese Entscheidungen vorzugehen.
Besonders, aber nicht nur in Grenzfällen (also wenn
es sich nicht um offensichtliche Rechtsverletzungen handelt oder keine
eidesstattliche Versicherung vorliegt), liegt die letztgültige Entscheidung nicht bei den
sozialen Netzwerken, wenn es um die Einschränkung der Meinungs- oder auch der
Berichterstattungsfreiheit geht.
Dies muss Entscheidung der Justiz bleiben.“
Schön. Man
treibt erst den Provider dazu, alles was ihm gefährlich werden könnte sofort zu
löschen, und dann gesteht man dem Autor großzügig das Recht zu, im Nachhinein sein
Recht einzuklagen. Nicht mehr: im Zweifel für den Angeklagten. Nein, im Zweifel
für den erzwungenen Vollstrecker und der Angeklagte muss auf sein finanzielles
Risiko sein Recht auf rechtliches Gehör einklagen. Das sieht für mich aus wie die
komplette Umkehrung des rechtsstaatlichen Grundprinzips. Wie viele werden
mangels finanzieller Risikobereitschaft bzw. mangels finanzieller Möglichkeiten
zur Risikobereitschaft erst gar nicht vor Gericht ziehen und auf das ihnen
grundgesetzlich zustehende Recht auf freie Meinungsveröffentlichung in einem
sozialen Netzwerk einfach verzichten?
Sowas nennt
man dann Implantation von Schere im Kopf.
Ich möchte
gar nicht mehr auf alles eingehen, das würde hier zu lang. Nur noch ein paar
Leckerschmecker:
„Geprüft werden sollte zudem eine
Kennzeichnungspflicht von Social Bots.“
Hahaha, und
als nächstes kommt die Pflicht zur Nummerierung von Viren. Ich hau mich ab,
dass die in einem Positionspapier soviel Komik unterbringen können hätte ich
den ansonsten eher spaßbremsig daherkommenden Roten gar nicht zugetraut.
„Voraussetzung eines verantwortungsvollen Umgangs mit
diesen Phänomenen ist Medienkompetenz und die Befähigung zur digitalen
Selbständigkeit. Die Menschen müssen in der Lage sein, aus der Vielzahl der
Informationen Inhalte einschätzen und bewerten und gezielte Falschinformationen
ebenso wie Rechtsverletzungen erkennen zu können. Deshalb ist es von zentraler
Bedeutung, die Menschen und insbesondere Kinder und Jugendliche zur digitalen
Selbständigkeit zu befähigen.“
Genau diese
Medienkompetenz gipfelt ja in der Erkenntnis, wann man es mit Lügenpresse oder
Lückenpresse zu tun hat. Das dürfte den Obertanen ein Dorn im Auge sein, und
ich kann mir Medienkompetenzausbildung an der Oberschule lebhaft vorstellen: es
werden beispielhaft vorsortierte Meldungen der „Tagesschau“ und Artikel von „breitbart“
zum Vergleich vorgelegt und gleichzeitig eine „Faktenchecker“-Expertise, dass
die Blogger gelogen haben und die Tagesschau immer super neutral und umfassend
informiert hat. Und nennt das Ergebnis der Hirnwäsche dann „Medienkompetenz“. Geschenkt.
„Neben der Frage, wie man mit rechtswidrigen
Inhalten umgeht, stellt sich natürlich auch die
Frage, wie man der Verrohung des gesellschaftlichen
Diskurses begegnen und wieder eine
respektvolle Debattenkultur etablieren kann.“
Naja, fürs Erste
war schon mal der richtige Schritt, Herrn Gabriel die Frühverrentung nahe zu
legen. Ansonsten: Schlag nach bei Erdowahn. Der will den Holländern aktuell
Diplomatie beibringen. Vielleicht schickt er euch ein paar Schulungsunterlagen
dazu, gut lesbar eingenäht auf eine türkische Flagge.
„Hier müssen wir entsprechende Förderprogramme
aufsetzen und Strukturen aufbauen…“
Da war
endlich das Zauberwort: Förderprogramme.
Am Ende geht es
scheinbar nur um einen weiteren Schritt in Richtung Einschränkung der
Meinungsfreiheit, die sich der Meinende jetzt auch noch gegen auf Staatsdrohung
agierende Großkonzerne erstreiten müssen soll, bei der gleichzeitigen
Verteilung fetter Staatskohle an ein paar verdiente Genossen, die die schwere
Aufgabe übernehmen, das Ganze zu koordinieren.
Wir leben in
wahrhaft interessanten Zeiten. Ob der Erdowahnsinnige oder der Bonsai-Zar die wirklich
größte Bedrohung unserer (rest-)freien Welt darstellen, darf aber bezweifelt
werden, wenn man solche Aussendungen liest.
2 Kommentare:
Also mir gefällt ja am besten dieser Satz:
"Daneben sind insbesondere im Kontext der Debatte um den Brexit und bei den Präsidentschafts- wahlen in den USA massiv gezielte Falschmeldungen und Propaganda unter dem Deckmantel eines vermeintlich seriösen Journalismus verbreitet worden."
Mit "gezielte Falschmeldungen" meinen die sicher die vielen falschen und manipulativen Meinungsumfragen, die von den seriösen Journalisten verbreitet wurden, und ja, da bin ich dafür, die gehören verboten. :-)
Werter dna1,
besonders dieser krampfhafte Versuch, eine Deutungshoheit darüber zu etablieren, was seriöser Journalismus und was "vermeintlich" seriöser Journalismus ist, entlarvt das Ganze als Frontalangriff auf die letzten Reste an wirklich unabhängigen Medien.
Für mich haben Sozialdemokraten weder etwas mit sozial noch mit demokratisch am Hut. Die wirken wie eine einzige Räuberbande, die das System ausnutzen um es auszuplündern und jeden, der sie dabei stören oder gar entlarven könnte, aus dem Weg schaffen.
MfG Fragolin
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