„Ich bin ein überzeugter und konsequenter Kritiker des Parteien-Parlamentarismus und Anhänger eines Systems, bei dem wahre Volksvertreter unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit gewählt werden.“
Alexander Issajewitsch Solschenizyn, 2007

Sonntag, 5. November 2017

Rechtsstaat?

Handelt es sich bei Deutschland noch um einen Rechtsstaat? Nach diesem Skandalurteil darf man wohl berechtigte Zweifel anmelden: Ein Mieter hat künftig seinen Vermieter darüber in Kenntnis zu setzen, wenn er aufgrund einer „rechten Gesinnung“ zum Ziel „linksgerichteter Gewalt“ werden könnte. Der Vermieter hat daraufhin das Recht, Menschen mit „rechter Gesinnung“ aus der Wohnung zu werfen, um Schaden am Haus durch linken Terror zu verhindern.

Was mich interessiert: Ist linker Terror damit nicht rechtskräftig bestätigt worden? Wird linker Terror damit nicht sogar zu einer vertragsgestaltenden Größe? Und wie ist das mit rechtem Terror, der ja staatlicherseits nicht nur als vorhanden, sondern sogar zentrales Problem dargestellt wird? Ist dann drohender rechter Terror auch ein Grund, zum Beispiel die Vermietung an eine bekopftuchte Flüchtlingsfamilie abzulehnen, um Schaden am Haus zu verhindern? Hebelt hier eine staatliche Institution im Furor gegen die AfD sogar das eigene Grundgesetz (GG Art. 3/3*) aus? Und wird hier nicht jemand von einem Gericht dafür abgestraft, dass er nicht öffentlich erklärt hat, ein Opfer von Terroristen zu sein? Also Verweigerung der verfassungsmäßigen Rechte, weil er ein Opfer ist? Politisch korrektes victim blaming?

Deutschland ein Rechtsstaat?
Also ich weiß nicht, wie man das angesichts solcher Urteile noch annehmen kann.

*(3) 1 Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. 2 Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Quelle: hier.

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Guten Morgen, lieber Fragolin!

Den Artikel 3 GG lese ich anders: Als Abwehrrecht der Bürger gegen staatlichen Angriff, nicht als Angriffsrecht des Staates gegen Bürger.

Will sagen: Wenn ich meine Villa nur an Neger mit HIV, Wechsel-Geschlecht (Fachbegriff vergessen) im Rollstuhl vermieten möchte - bitte sehr. Wenn jedem Mieter, der in den letzten 100 Jahren in 1 km Umkreis eines Werbestandes der Partei "Keine Partei" vermutlich gesehen worden sein soll, sofort gekündigt wird - bitte sehr.

Die einzige Frage dabei: Entspricht das dem abgeschlossenen Vertrag?

Schönen Sonntag noch!

Heinz hat gesagt…

Deutschland und ein Rechtsstaat?
Wie kommen sie nur auf diese Idee, geschätzter Fragolin?

Diese Illusion habe ich schon lange verloren, auch für Österreich, oder die Schweiz, oder, oder oder. Trotzdem vielen Dank für diesen Artikel, bestärkt mich in meiner Sichtweise.

Fragolin hat gesagt…

Werter Anonym,
lese ich genauso. Deshalb ist es mir auch egal, wenn die Vermieterin den Politiker kündigt.
Ich finde es aber mehr als bedenklich, dass eine staatliche Institution, ein Gericht, dies unterstützt. Damit bekommt das Ganze eine andere Dimension.
Fakt ist, dass politische Anschauung höchst private Angelegenheit ist und weder Vermieter noch Staat irgendwas angehen und auch die Dsikriminierung wegen solcher Anschauungen, ob einem das passt oder nicht, gesetzlich verboten und dem Staat durch das GG untersagt ist. Beides hat das Gericht im vorliegenden Fall offensichtlich außer Kraft gesetzt.

Erst das Gerichtsurteil als Staatseingriff hat es in meinen Augen zu einem offenen Verfassungsbruch gemacht.

Und die Begründung des Gerichtes öffnet meiner Meinung nach noch ganz andere Türen: Muss in Zukunft jede Person, die bereits Opfer einer Verfolgung wurde, dies ungefragt (!) dem künftigen Vermieter zur Kenntnis geben, egal ob es eine gestalkte oder vom Exmann bedrohte Frau ist oder ein wegen seiner Herkunft, Religion oder Anschauung durch fanatische Idioten Verfolgter? Von Verfolgung traumatisierte Menschen müssen vor jedem Abschluss eines Mietvertrages einen Sellenstriptease vor dem Vermieter hinlegen, das am Besten schriftlich und bestätigt, um nicht hinterher wegen Täuschung rausgeschmissen zu werden? Und das auf staatliche (gerichtliche) Anordnung? Also für mich ist das ein ganz klarer Verfassungsbruch.

Dieser Richter vergleicht das Bestehen auf verfassungsmäßigen Grundrechten wie dem Schutz höchstpersönlicher Rechte mit dem Verschweigen eines Unfallschadens bei einem Gebrauchtwagen? Ein von Terrorbanden Verfolgter ist ein meldepflichtig Schadensbehafteter?? Da bleibt mir nur noch, das ganze Urteil mit einem Unfallschaden eines Gebrauchtrichters zu vergleichen. Da hat doch sehr wahrscheinlich politische Ideologie und AfD-Hass über das jemals im Jus-Studium Gelernte gesiegt. Das grenzt in meinen Augen an Politjustiz.
Würde so etwas einem Menschen in einem anderen Land passieren, bekäme der sofort in Deutschland Asyl.
MfG Fragolin

Fragolin hat gesagt…

Nachtrag zu:
"Entspricht das dem abgeschlossenen Vertrag?"
Höchstpersönliche Rechte und traumatisierende Vergangenheitserfahrungen sind niemals Vertragsgegensatnd eines Mietvertrages! Kein Vetrag darf an die Klausel gebunden sein: "Sie durften noch nie ein Opfer eines Angriffes sein!" In keinem Vertrag darf eine gesetzwidrige Klausel enthalten sein, sonst ist der Vertrag ungültig. Und unsere Gesetze sind nun einmal so.
Mir gefallen diese Eingriffe in das Vertragsrecht auch nicht, aber hier setzt offensichtlich ein staatliches Gericht ein Gesetz außer Kraft, dessen Verstoß es selbst ahnden sollte. Das ist ein verfassungswidriges Vorgehen und ein Widerspruch in sich.
Gesetze werden vom Parlament beschlossen, selbst diese Netzdurchseuchung vom Maas, und sind entweder vom Verfassungsgericht oder einem neuen Parlament zu kippen, aber nicht durch Provinzrichter mit offensichtlicher politischer Befangenheit.