„Ich bin ein überzeugter und konsequenter Kritiker des Parteien-Parlamentarismus und Anhänger eines Systems, bei dem wahre Volksvertreter unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit gewählt werden.“
Alexander Issajewitsch Solschenizyn, 2007

Donnerstag, 20. April 2017

Wauwau!

Unser Bundesinnenminister, der immer mehr den harten Hund spielen will und dabei so ein bisschen wie das Abziehbild seines deutschen Amtskollegen wirkt, haut mal wieder so richtig mit Wattebällchen auf den Gummitisch.
Er will, knallhart wie er ist, den Doppelstaatstürken mal so richtig in die Parade fahren und ihnen neben dem Entzug der österreichischen Staatsbürgerschaft eine Geldstrafe bis zu 5.000 Euro aufbrummen.

Die erwartbaren Reaktionen folgen mit der Zuverlässigkeit eines pawlowschen Sabberns nach dem Glöckchenklang. Neben den vielen schenkelklopfenden Hurrarufen vom Boulevard, jetzt endlich denen Kante zu zeigen, die illegal zwei Staatsbürgerschaften besitzen, natürlich auch das empörte Aufjaulen jener, die Angst um Wählerstimmen haben, wenn man deren Klientel durchleuchtet.

Wer die österreichische Staatsbürgerschaft beantragt, obwohl er widerrechtlich nicht nur eine andere Staatsbürgerschaft besitzt sondern diese auch über die Zurücklegungsfrist hinaus behält bzw. nach Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft rechtswidrig eine andere (wieder) annimmt, verstößt bereits jetzt gegen geltendes Recht und begeht eine Verwaltungsübertretung gemäß dem Staatsbürgerschaftsgesetz.

Und was sieht dieses Gesetz jetzt vor, wenn jemand eine solche Verwaltungsübertretung begeht?
Fragen wir doch mal das Bundeskanzleramt:

§ 63c. (1) Wer in einem Verfahren zum Erwerb der Staatsbürgerschaft oder in einem Verfahren zur Ausstellung von Bestätigungen oder sonstigen Urkunden vor der zuständigen Behörde wissentlich falsche Angaben macht, um sich die Staatsbürgerschaft oder die Ausstellung einer Bestätigung oder sonstigen Urkunde in Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft zu erschleichen, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe von 1 000 Euro bis zu 5 000 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu drei Wochen, zu bestrafen. Wer diese Tat begeht, obwohl er wegen einer solchen Tat bereits einmal rechtskräftig bestraft wurde, ist mit Geldstrafe von 5 000 Euro bis zu 15 000 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen. Der Versuch ist strafbar.“

Och nö. Ehrlich?
Frage an den Herrn Innenminister: Wenn es bereits eine rechtliche Grundlage gibt, um Menschen, die sich die Staatsbürgerschaft erschleichen bzw. betrügerische Angaben in Bezug auf die Staatsbürgerschaft machen, ja, das auch nur versuchen, mit bis zu 5.000 Euro zu bestrafen, warum wird das bisher nicht gemacht? Wer ist eigentlich für das Exekutieren der Gesetze verantwortlich, Herr Innenminister? Und warum will der, der dafür verantwortlich ist, es aber nicht tut, jetzt irgendwas fordern, was es eh schon gibt, er aber sowieso nicht exekutiert? Um dann das neue Gesetz, das die gleiche Strafe androht wie das bestehende, auch nicht zu exekutieren?
Was soll das bringen? Genau: gar nichts. Ist wie das Plärren nach einem neuen Fremdenrecht, wo doch das alte nicht angewandt wird. Oder eine Million Verwaltungsübertretungen durch illegales Überschreiten der Grenze – und? Irgendwelche Strafen? Nein, die gab es erst für legal Einreisende, die ihren Pass vergessen hatten. Wegschmeißen wird bis heute nur belohnt.

Ein bisschen herumstolzieren, Kinn vorschieben und bad cop spielen, sich medial als knallharter Bursche in Stellung bringen, Sprüche klopfen – und nichts tun. Ist das jetzt die interne neue Parteilinie der ÖVP, um vom Mitterlehnerschen unterwürfigen Schleimkriechen zum Kurzschen Großsprech ohne Folgen umzuschwenken?

Ach ja, da wir beim Staatsbürgerschaftsgesetz sind, da gibt es noch ein Schmankerl:

§ 64. Wer sich unter Berufung auf eine gemäß § 63c Abs. 1 erschlichene Staatsbürgerschaft, Bestätigung oder Urkunde soziale Leistungen, insbesondere Leistungen einer Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung oder Leistungen aus dem Titel der Sozialhilfe, in Anspruch genommen hat, ist vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Wer soziale Leistungen in Anspruch genommen hat, deren Wert 3 000 Euro übersteigt, ist vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.“

Ui, wenn wir da jetzt mal anfangen, zu durchleuchten, müssen wir die Gefängnisse ausbauen und haben bald genauso viele Türken einsitzen wie der osmanische Größenwahnsinnige himself.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Um das geht es doch gar nicht! Wer will denn Wähler vergrämen...
Es bekommen etliche ein Brieferl in dem sie aufgefordert werden alles freiwillig richtig zu stellen.Damit sie informiert sind wem sie diese Geste verdanken um sich per Wahl erkenntlich zu zeigen.

heinz hat gesagt…

Sehr geehrter Fragolin,

Schauen sie hier

http://diepresse.com/home/innenpolitik/5203934/SPOe-kann-sich-Kulanzloesung-fuer-Doppelstaatsbuerger-vorstellen


Es ist einfach so, wie ich vermutet habe: Weder Sobotka noch Schieder kennen die Gesetze, und ich wette, es gibt noch viel viel andere, denen es genauso geht.


Gruß, Heinz