Unser
Bundesinnenminister, der immer mehr den harten Hund spielen will und
dabei so ein bisschen wie das Abziehbild seines deutschen
Amtskollegen wirkt, haut mal wieder so richtig mit Wattebällchen auf
den Gummitisch.
Er
will, knallhart wie er ist, den Doppelstaatstürken mal so richtig in
die Parade fahren und ihnen neben dem Entzug der österreichischen
Staatsbürgerschaft eine
Geldstrafe bis zu 5.000 Euro aufbrummen.
Die
erwartbaren Reaktionen folgen mit der Zuverlässigkeit eines
pawlowschen Sabberns nach dem Glöckchenklang. Neben den vielen
schenkelklopfenden Hurrarufen vom Boulevard, jetzt endlich denen
Kante zu zeigen, die illegal zwei Staatsbürgerschaften besitzen,
natürlich auch das empörte Aufjaulen jener, die Angst um
Wählerstimmen haben, wenn man deren Klientel durchleuchtet.
Wer
die österreichische Staatsbürgerschaft beantragt, obwohl er
widerrechtlich nicht nur eine andere Staatsbürgerschaft besitzt
sondern diese auch über die Zurücklegungsfrist hinaus behält bzw.
nach Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft rechtswidrig
eine andere (wieder) annimmt, verstößt bereits jetzt gegen
geltendes Recht und begeht eine Verwaltungsübertretung gemäß dem
Staatsbürgerschaftsgesetz.
Und
was sieht dieses Gesetz jetzt vor, wenn jemand eine solche
Verwaltungsübertretung begeht?
Fragen
wir doch mal das Bundeskanzleramt:
„§ 63c. (1)
Wer in einem Verfahren zum Erwerb der Staatsbürgerschaft oder in
einem Verfahren zur Ausstellung von Bestätigungen oder sonstigen
Urkunden vor der zuständigen Behörde wissentlich falsche Angaben
macht, um sich die Staatsbürgerschaft oder die Ausstellung einer
Bestätigung oder sonstigen Urkunde in Angelegenheiten der
Staatsbürgerschaft zu erschleichen, begeht eine
Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe von 1 000 Euro bis zu
5 000 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis
zu drei Wochen, zu bestrafen. Wer diese Tat begeht, obwohl er wegen
einer solchen Tat bereits einmal rechtskräftig bestraft wurde, ist
mit Geldstrafe von 5 000 Euro bis zu 15 000 Euro oder mit
Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen. Der Versuch ist
strafbar.“
Och
nö. Ehrlich?
Frage
an den Herrn Innenminister: Wenn es bereits eine rechtliche Grundlage
gibt, um Menschen, die sich die Staatsbürgerschaft erschleichen bzw.
betrügerische Angaben in Bezug auf die Staatsbürgerschaft machen,
ja, das auch nur versuchen, mit bis zu 5.000 Euro zu bestrafen, warum
wird das bisher nicht gemacht? Wer ist eigentlich für das
Exekutieren der Gesetze verantwortlich, Herr Innenminister? Und warum
will der, der dafür verantwortlich ist, es aber nicht tut, jetzt
irgendwas fordern, was es eh schon gibt, er aber sowieso nicht
exekutiert? Um dann das neue Gesetz, das die gleiche Strafe androht
wie das bestehende, auch nicht zu exekutieren?
Was
soll das bringen? Genau: gar nichts. Ist wie das Plärren nach einem
neuen Fremdenrecht, wo doch das alte nicht angewandt wird. Oder eine
Million Verwaltungsübertretungen durch illegales Überschreiten der
Grenze – und? Irgendwelche Strafen? Nein, die gab es erst für
legal Einreisende, die ihren Pass vergessen hatten. Wegschmeißen
wird bis heute nur belohnt.
Ein
bisschen herumstolzieren, Kinn vorschieben und bad cop spielen, sich
medial als knallharter Bursche in Stellung bringen, Sprüche klopfen
– und nichts tun. Ist das jetzt die interne neue Parteilinie der
ÖVP, um vom Mitterlehnerschen unterwürfigen Schleimkriechen zum
Kurzschen Großsprech ohne Folgen umzuschwenken?
Ach
ja, da wir beim Staatsbürgerschaftsgesetz sind, da gibt es noch ein
Schmankerl:
„§ 64. Wer
sich unter Berufung auf eine gemäß § 63c Abs. 1 erschlichene
Staatsbürgerschaft, Bestätigung oder Urkunde soziale Leistungen,
insbesondere Leistungen einer Kranken-, Unfall- oder
Pensionsversicherung oder Leistungen aus dem Titel der Sozialhilfe,
in Anspruch genommen hat, ist vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
Wer soziale Leistungen in Anspruch genommen hat, deren Wert 3 000
Euro übersteigt, ist vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei
Jahren zu bestrafen.“
Ui,
wenn wir da jetzt mal anfangen, zu durchleuchten, müssen wir die
Gefängnisse ausbauen und haben bald genauso viele Türken einsitzen
wie der osmanische Größenwahnsinnige himself.
2 Kommentare:
Um das geht es doch gar nicht! Wer will denn Wähler vergrämen...
Es bekommen etliche ein Brieferl in dem sie aufgefordert werden alles freiwillig richtig zu stellen.Damit sie informiert sind wem sie diese Geste verdanken um sich per Wahl erkenntlich zu zeigen.
Sehr geehrter Fragolin,
Schauen sie hier
http://diepresse.com/home/innenpolitik/5203934/SPOe-kann-sich-Kulanzloesung-fuer-Doppelstaatsbuerger-vorstellen
Es ist einfach so, wie ich vermutet habe: Weder Sobotka noch Schieder kennen die Gesetze, und ich wette, es gibt noch viel viel andere, denen es genauso geht.
Gruß, Heinz
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