Weil’s hier so schön war, noch eine aus dem Tagesspiegel.
„Bezirksamt nennt Wohnungsvermietung an Flüchtlinge Zweckentfremdung"
Wow, das
ist ja mal was! Da beschließt also ein Bezirksamt, dass die Vermietung einer
Wohnung eine Zweckentfremdung darstellt, wenn man sie armen geflüchteten
Schutzerflehenden überlässt. Steht doch so da, oder? Kann man doch deutlich
daraus ablesen.
Was müssen
das für herzlose Nazischweine in dieser Bezirksverwaltung sein?!
Doch wenn
man weiterliest, kommt man zu einem ganz anderen Schluss. Mal abgesehen von der
tränenrührigen Geschichte des verzweifelten iranischen Paares kann man einige
Sachen daraus ganz deutlich ablesen:
Erstens,
weil die linkspopulistische Stadtregierung den Besitzern von Wohnungen
vorschreibt, wie sie ihr Eigentum zu vermieten haben, ist es dem
Wohnungseigentümer nicht erlaubt, einen befristeten Mietvertrag abzuschließen,
um den „Missbrauch“ als Ferienwohnung zu unterbinden. Was es die Stadtregierung
einer pleitegewirtschafteten und mit NoGo-Zonen durchseuchten Kommune angeht,
wie eine Privatperson mit ihrem Eigentum verfährt, sei einmal dahingestellt.
Von einem Triumvirat aus SPD, SED und Grünen erwartet man jetzt aber nicht
wirklich was anderes als Einmischung in Privatangelegenheiten und Missachtung
der Eigentumsverhältnisse bzw. Inkriminierung von Eigentumsbesitz generell.
Gerade die alten SED-Recken, die sich heute auf den linken Flügel der SPD und,
die härteren und linientreueren, die „Linke“ verteilen, kennen sich da ja noch
sehr gut aus. War ja unter dem Erich schon so ein Erfolgsrezept.
Zweitens
war das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten bereit, die Miete für 18
Monate zu zahlen. Warum das jetzt wieder der deutsche Steuermichel machen muss,
dem man selbst in seine Angelegenheiten reinpfuscht bis zum Anschlag, ist ein
anderes Thema. Jedenfalls muss ja irgendwer die Marie zahlen und leer stehen
lassen darf der böse Wohnungsbesitzer
die Bude ja auch nicht und temporär vermieten auch nicht. Er benötigt aber eine
Sicherheit, wer nach den 18 Monaten weiterzahlt bzw. was er tun darf, sollten
die Zahlungen eingestellt werden. Man bekommt die Leute dann nämlich nicht mehr
raus aus der Bude und kann monatelang teuer prozessieren.
Drittens
braucht der Vermieter also Sicherheiten, die er nicht bekommt, kann befristet
vermieten, was er aber nicht darf, und darf unbefristet vermieten, was der
Mieter aber nicht garantieren kann. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz,
offenbart aber auch eine ganz andere Sache: Es ist irrelevant, ob die
potenziellen Mieter sogenannte oder wirkliche „Flüchtlinge“ sind, sondern es
geht einzig und allein nur um das behördliche Verbot (ein massiver Eingriff in
das Vertragsrecht, der in einem demokratischen Rechtsstaat nichts zu suchen
hat) der Befristung eines Mietvertrages. Nichts anderes. Die typische Folge
politischer Einmischung in Angelegenheiten, die diese Leute eigentlich einen
feuchten Kehrricht angehen.
Ob man
solche Behördenwillkür jetzt anerkennt oder kritisiert, ist irrelevant. Sie ist
da und richtet sich einzig und allein gegen den Vermieter und seine
Entscheidungsfreiheit.
Was stand
nochmal in der Schlagzeile?
„Bezirksamt nennt Wohnungsvermietung an Flüchtlinge Zweckentfremdung"
Nein, tut
es nicht! Es nennt eine befristete Vermietung so. Aber mit „Flüchtlingen“ hat
das gar nichts zu tun. Wieder die Schaffung einer alternativrealen Aussage in
der Schlagzeile.
Jeden Tag
dürften in dieser mit akuter Behörditis geplagten Stadt solche Vertragsversuche
platzen und Beamte irgendwelchen Irrsinn produzieren. Aber erst, wenn „Flüchtlinge“
auftauchen, bekommt das alles einen Stellenwert und kann als reißerische
Schlagzeile herhalten, selbst wenn diese eigentlich überhaupt nichts mit den
Vorgängen zu tun haben und es auch ohne sie zu dem gleichen Mummenschanz
gekommen wäre, wie aus dem Artikel eindeutig hervorgeht.
Und wieder:
diese weinerlichen G’schichterldrucker wollen uns erklären, dass nur sie die Bewahrer
der neutralen, sauberen und qualitätsvollen Berichterstattung sind. Dass sie
die vierte Säule der demokratischen Macht darstellen, alternativdemokratisch legitimiert
durch ihren Qualitätsanspruch und damit eigentlich Inhaber umfassender Rechte
zur leistungsunabhängigen Rundumversorgung.
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