„Ich bin ein überzeugter und konsequenter Kritiker des Parteien-Parlamentarismus und Anhänger eines Systems, bei dem wahre Volksvertreter unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit gewählt werden.“
Alexander Issajewitsch Solschenizyn, 2007

Freitag, 3. Februar 2017

Das Kreuz mit dem Kopftuch



Es war so sicher wie das „Allahu akbar!“ vor dem Bumm, dass sich die Berufsdiskriminierten zur Pflichtempörung melden.

Die IGGiÖ schäumte deshalb auch erwartungsgemäß:
„Die Forderung von BM Kurz nach einem Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst wird von der Islamischen Glaubensgemeinschaft als anti-integrativ und diskriminierend aus schärfste zurückgewiesen.“

No na. Haben wir nicht anders erwartet. Passt schon.

„Wir appellieren dringend, diesen Vorstoß zurück zu nehmen, der einer weiteren Zusammenarbeit zwischen der IGGÖ und dem Integrationsministerium den Boden unter den Füßen zu entziehen droht. Aus dem geplanten Integrationspaket würde sonst ein Diskriminierungspaket.“

Jaja, drohen gehört natürlich auch dazu. Vor Allem, da die Integrationsbemühungen der Muslime so selbstaufopfernd sind und die störrischen Österreicher sich bis heute weigern, ihren Beitrag zu leisten und die Muslime so hart diskriminieren.
Muslime dürfen in Österreich nicht in die gleiche Schule gehen wie Christen, dürfen keinen Beruf lernen und nicht studieren, sind vom öffentlichen Leben ausgeschlossen, bekommen keine Jobs, werden in keinem Restaurant bedient, sind aus dem Sozialsystem ausgesperrt, dürfen ihre Meinung nicht frei äußern, keine Moscheen bauen oder besuchen, sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, werden praktisch rund um die Uhr nicht wie vollwertige Menschen behandelt.
Äh… Doch? Ach was. Das dürfen die alles?
Wo genau steckt jetzt die Diskriminierung?

Hier in der Presse empört sich der Präsident der IGGiÖ, Ibrahim Olgun, folgendermaßen:
„Religionsfreiheit ist nicht verhandelbar.“

Erstmal: Doch! Genau das ist der Unterschied einer Demokratie zu einer Religion; wo die Zweitere klare Regeln in eine Heilige Schrift gießt und ihren Anhängern dann für Jahrtausende einknüppelt, wie sie diese zu befolgen hat, werden demokratische Gesetze zwischen den Menschen, die es betrifft, permanent neu verhandelt. Deshalb sind demokratische Gesellschaften auch in der Lage, selbst rasanten technischen Fortschritt im Regelwerk zu berücksichtigen, während Befolger Jahrtausendealter Regeln auch dann noch Wickelgewänder gegen Sonnenglut und Wüstensand tragen, wenn sie inzwischen in Nordnorwegen zwischen Rentieren und Eisbären wohnen.

Und bei der Religionsfreiheit bedarf es einer Rückmodifikation zum Kern der Sache.
Wo kommt das eigentlich her? Ich bin jetzt kein Religions- und Geschichtswissenschaftler (da gibt es allein bei den geneigten Lesern hier sicher den Einen oder Anderen weit berufeneren als mich), aber die Kirchenspaltung führte im Mittelalter dazu, dass Religion grundsätzlich Herrschersache war. Sprich: der Fürst oder König legte sich eine Konfession seiner Wahl zu, durchaus auch aus taktischen Gründen gegenüber Verbündeten oder Herrschern, und alle seine Untertanen in seinem Herrschaftsbereich mussten zwangsläufig die gleiche Konfession annehmen oder das Land verlassen, was sie allerdings nur mit Zustimmung ihres Herren durften. Es gab also so eine Art Glaubensgefängnis, in dem die Menschen eingesperrt waren. So ähnlich wie die sunnitischen und schiitischen Staaten heute, die sich mit dem jeweils anderen Bekenntnis, gelinde ausgedrückt, etwas schwer tun.

Eine große Errungenschaft der Aufklärung und des Humanismus war, dass dieses Herrschaftsgebot gebrochen wurde und jedem Untertan freigestellt, zu welcher Konfession er sich bekennen mag. Genau das ist die Grundlage der Religionsfreiheit: Die Freiheit zum Bekenntnis. Nicht die Freiheit, im Namen einer Religion zu tun und zu lassen was man will, sondern die Freiheit, zu glauben, was man will. Diese Freiheit wurde auch auf andere anerkannte Religionsgemeinschaften erweitert. Deshalb dürfen auch Angehörige jedweden Religionsgemeinschaft hier frei ein- und ausreisen und leben, im Gegensatz zu 16 muslimischen Staaten, in die z.B. keine Juden einreisen dürfen.

Das religiöse Bekenntnis ist Privatsache. Menschen dürfen Religionsgemeinschaften gründen. Sie dürfen sich Gebetshäuser bauen. Nein, sie müssen nicht auf Forderung welche gebaut oder eingerichtet bekommen, sondern sie dürfen sich welche bauen. Ein Unterschied der gerne vergessen wird.  Und ihre religiösen Handlungen und deren Auswirkung auf die Gesellschaft müssen sich im Rahmen der von Menschen demokratisch beschlossenen Gesetze bewegen.

Also muss es richtig heißen: Die Freiheit des Bekenntnisses ist nicht verhandelbar. Und da bin ich sowas von voll dabei, das schreibe ich gerne auf ein Plakat und halte es überall dort hoch, wo jemand anderer Meinung ist. Vor einer Moschee aber nur, wenn genug Freunde mitkommen. Sicherheitshalber.
Diese Freiheit des Bekenntnisses ist in der Menschenrechtskonvention festgeschrieben, und zwar der universellen und nicht jener der muslimischen Welt, die genau das den Menschen verwehrt, indem sie sich auf die Scharia beruft, die ja in diesem Punkt eine etwas vorbelastete Meinung hat – nämlich dass zwar jeder Mensch sein Bekenntnis frei wählen darf, er aber mit den Konsequenzen daraus leben muss. Und oft nicht einmal sehr lange. Wenn er sich z.B. entscheidet, aus dem Islam auszusteigen und sagen wir mal Christ zu werden. Da gibt es eindeutige Klassifizierungen und Handlungsanweisungen. Das sollte dem Herrn Präsidenten einer Glaubensgemeinschaft durchaus bekannt sein, vermute ich mal. Man ist versucht, ihn mal ganz unverbindlich zu fragen, zu welcher dieser beiden Menschenrechtskonventionen er sich so bekennt, zur universellen oder zu jener von Kairo. Man ahnt die Antwort, ist ja auch gut so, passt schon, aber man sollte dann halt überlegen, aus welchem Fenster man sich lehnt, wie weit hinaus und wem man dann auf die Platte spuckt.

Inwieweit das Bekenntnis in das gesellschaftliche Leben eingreifen darf, das ist nicht nur verhandelbar sondern steht täglich auf dem Prüfstand. Wenn Religionsfreiheit dazu führt, dass Forderungen gegenüber der Gesellschaft aufgestellt werden, die zu Sonderrechten führen, dann stößt die Religionsfreiheit an ihre Grenzen, ohne dass die Freiheit des Bekenntnisses davon berührt wird. Wenn Menschen auf Gebetszeiten und –räumen am Arbeitsplatz bestehen, obwohl es ihnen über anerkannte Fatwas erlaubt wäre, die Gebete außerhalb der Arbeitszeit nachzuholen, dann haben sie schlicht und ergreifend keinerlei aus der Religionsfreiheit entstehenden Sonderrechte auf Pausen und eigene Rückzugsräume. Und wenn jemand erklärt, er könne dann nicht arbeiten, weil er seine Religion straffer leben möchte als Religionsgelehrte aus seiner Heiligen Schrift lesen, dann ist das auch seine Privatsache und begründet keinerlei Ansprüche aus dem Sozialsystem.

Wir leben in einem freien Land, das niemanden einsperrt. Wem unser Entgegenkommen und unsere Toleranz immer noch zu wenig ist, der muss sich nicht hier niederlassen. Die Welt ist groß.

Das Akzeptieren muslimischer Religionssymbole ist kein Beitrag zur Integration sondern eine in unserem Teil der Welt historisch gewachsene Akzeptanz, wie man sie im muslimischen Teil der Welt gegenüber anderen Religionen vergeblich sucht. Es ist ein hohes Gut unserer freien Gesellschaft. Und es wird auch nirgends aufgeweicht.

„Damit greift er auch die Religionsfreiheit an, vor allem wenn er eindeutig mit doppelten Standards arbeitet, und er Kreuze in öffentlichen Gebäuden wie Schulen unberührt von seinem Vorstoß sieht.“

Das Thema doppelte Standards lasse ich jetzt mal im Bezug auf Muslime lieber beiseite, damit könnte man ganze Bücher füllen. Wir wissen ja, „die Muslime“ als homogene Masse gibt es nicht, „die Juden“ aber sehr wohl und für viele auch „die Kuffar“. Geschenkt, heute nicht das Thema.

Der Staat ist säkular, also unreligiös. Seine Vertreter haben also generell darauf zu verzichten, sich über religiöse Symbolik einer bestimmten Glaubensgemeinschaft zugehörig zu deklarieren. Jeder Bürger welchen Glaubens auch immer muss sich sicher sein, in einem Amt neutral behandelt zu werden. Beamte, die nicht dazu in der Lage sind, sich areligiös zu deklarieren, haben im Staatsdienst nichts verloren. Das betrifft Kreuze, die sich Beamte um den Hals hängen ebenso wie Kopftücher. Hat aber nichts mit Kreuzen an der Wand zu tun.

Das Tragen eines individuellen Symbols hat eine andere Bedeutung als ein Symbol an der Wand, das durchaus seine traditionelle Rechtmäßigkeit besitzt, auch wenn immer wieder darüber diskutiert werden darf und wird. Äpfel und Birnen in einen Topf zu werfen ist argumentativer bullshit und führt erwartungsgemäß zu bullshit-Diskussionen, die ja bekanntermaßen dadurch gekennzeichnet sind, dass sie zu keinem Ergebnis führen können sondern nur Leute beschäftigen und ablenken.

Jetzt kommt aber die Meisterpirhouette des obersten Vertreters der Muslime in Österreich:

„Das Kopftuch sei kein religiöses und erst recht kein politisches Symbol. Selbstbestimmte Frauen zeigten schon heute, dass es wesentlich darauf ankomme, was im Kopf stecke und nicht womit dieser bedeckt sei, um einen Menschen zu bewerten.“

Was? Das Kopftuch ist gar kein religiöses Symbol? Der Präsident der islamischen Glaubensgemeinschaft verkündet hier gerade ganz unaufgeregt, dass das Kopftuch gar nichts mit der Religion zu tun hat, also die Religion dieses Kopftuch gar nicht fordert? Und trötet aber gleichzeitig, nur wenige Sätze weiter:

„Unter "Integration" dürfe keine diskriminierende Ausgrenzungspolitik gegen die Sichtbarkeit muslimischer Frauen betrieben werden, so Olgun.“

Also was jetzt? Eben haben wir aus seinem weisen Munde erfahren, dass das Kopftuch nichts mit dem Islam zu tun hat, aber gleichzeitig diskriminiere sein Verbot Muslimas? Ja wie denn nun? Und überhaupt: wenn das Kopftuch sowieso nichts mit der Religion zu tun hat, wieso poltert dann der oberste Religionsvertreter der Muslime von „Diskriminierung“? Wenn es nichts mit seiner Religion zu tun hätte könnte er sich doch beruhigt zurücklehnen und durchatmen. Wieso also Schnappatmung und Belehrungen, was wir gefälligst unter „Integration“ zu verstehen haben und was nicht?

Und außerdem liest man in der „Presse“ dann wie immer im letzten Absatz, nach dem Empörungstanz über die angebliche Diskriminierung der Permanentempörten, folgendes:

„Laut dem am Montag veröffentlichten Programm der Bundesregierung soll Vollverschleierung im öffentlichen Raum künftig untersagt sein. Ein Kopftuchverbot wird in dem Arbeitsprogramm nicht explizit angeführt, der Staat müsse aber weltanschaulich und religiös neutral auftreten.“

Also tobt der Herr Islamvertreter hier in populistischer Manier eigentlich gegen ein Programm, das den von ihm behaupteten Inhalt gar nicht besitzt, und lehnt damit gleichzeitig das Verbot einer Vollverschleierung im öffentlichen Raum ab. Also bitte, soviel Ehrlichkeit sollte schon sein, dass man keine Scheinargumente auffährt und dagegen polemisiert, dass etwas sein könnte, was gar nicht ist, um das, was ist, zu unterlaufen ohne es zu benennen. Wenn Vollverschleierung unter „Sichtbarkeit muslimischer Frauen“ läuft dann hat das aber sowas von mit dem Islam zu tun.

Und ja, Vollverschleierung ist ebenso ein religiöses wie politisches Bekenntnis, nämlich zum radikalen Islam und seinen aggressiven Vertretern einer harten Unterwerfung, und Frauen, die als Wanderzelte hinter ihren Gebietern herhuschen sind sicher keine Beispiele der genannten gebildeten und selbstbewussten Muslimas. Wer sich auf solch radikale Weise von unserer Gesellschaft und seiner Umwelt abschottet hat nicht nur das Recht, diskriminiert zu werden, sondern bettelt geradezu darum.
Aber um dieses Thema lavieren wir lieber herum. Das sprechen wir gar nicht an. Das hat zu wenig Empörungspotenzial.

3 Kommentare:

raindancer hat gesagt…

ich hab heut in der Früh nachgedacht ..mir fällt nichts positives ein dass der Islam den Frauen bringt ...nur Unglück und Unterdrückung

Anonym hat gesagt…

Ad raindancer:
Frau braucht sich nicht mehr die Haare machen, sich schminken oder anderweitig stylen, nicht mehr auf ihr Gewicht achten, Sport betreiben um die Figur zu erhalten oder wieder zu erlangen, da die Burka, der Niqab oder das Kopftuch alles schön verhüllt. Niemand muss mehr einem Schönheitsideal nacheifern, außer vielleicht wer trägt den dichtesten Stoffkäfig. Frau hat keine Doppel- oder Dreifachbelastung zwecks Familien, Job und Hobbies, da sie ja nur mehr als Sexsklavin, zum Kinderkriegen, erziehen und Haushalt in Schuss halten da ist. Frau ist daher nicht mehr soooo gestresst. Einkaufen braucht sie auch nicht mehr, da sie ja nicht mehr vor die Tür darf. Dafür gibt´s Online Shops, allerdings darf sie ja wieder nicht die Tür öffnen, wenn ein Mann die Packerl bringt. Tja da muss Frau bzw. müssen die Onlineshops sich noch was einfallen lassen. Sie braucht auch nichts mehr lernen, sich anderweitig fortbilden oder Zeitungen, Bücher lesen, da ihr eh gesagt wird, was sie denken und sagen darf. Mensch hat man, respektive Frau, dann viel Zeit! (Sarkasmus off)
Offensichtlich wollen das viele Frauen, vor allem die linken Gendertussies. Ein eigenverantwortliches, selbstbestimmtes Leben ist ihnen wohl zu anstrengend ;-))

raindancer hat gesagt…

das problem ist folgendes-> nehmen wir an tausende Frauen würden darauf bestehen ab morgen einen rosa Hut zu tragen ..dann würden wir auch sagen mein Gott: dann lauft doch rum mit dem rosa Hut ..interessiert keinen ...denn ein Hut oder Kopftuch verschleiert das Gesicht nicht..somit ok und gesetzes konform
wenn dieser rosa Hut aber ein Symbol für Scientology wäre, käme es einem schon sehr suspekt vor ..kann man es daher verbieten? wahrscheinlich nicht....ebenso würde man überlegen wenn die Lehrerin mit rosa Hut eine bekennende Scientologin wäre ob man das Kind in diese klasse gibt...
Was daher klar erkennbar ist, wir sind zu feige es klar auszusprechen, dass uns der Islam zutiefst suspekt ist ..wir klammern uns an Kopftücher und Jihadisten In Wirklichkeit fehlt uns der Mut dem Islam gesamt die rote Karte zu zeigen und dies wär längst fällig.