Immer,
wenn sich irgendwo in unserem Kulturkreis ein sprenggläubiger
Surensohn medienwirksam und unter Mitnahme möglichst vieler
unschuldiger Menschen, die nicht seiner krankhaften Götzenanbetung
folgen, zu seinen 72 paradiesischen Jungfern detoniert, folgen
unweigerlich die politisch korrekten Artikel über die tägliche
schwere Diskriminierung der armen Mohammedaner, als ob man uns
permanent einreden wollte, es bliebe ihnen ob unserer schwer
unterdrückenden und erniedrigenden Handlungsweise gar nichts anderes
übrig, als sich vor Verzweiflung und unter Mitnahme unserer Kinder
in die Luft zu sprengen.
Und
so wundert es auch nicht wirklich, dass prompt der „Kurier“
eine empörungsschwangere Meldung über schwere
Muselmanendiskriminierung veröffentlicht, wobei man es aus
verständlicher Emotionalität mit der journalistischen Sorgfalt
jetzt nicht übertreibt.
Und
wie so oft beginnt das Elend schon bei der Schlagzeile.
„Neuwaldegger
Bad: Hausverbot für Burkini-Trägerinnen“
Was?
Hausverbot? Das heißt, die dürfen generell das Gelände gar nicht
betreten?
Scheint
so, denn es wird ja noch einmal nachgetreten:
„Im privaten
Wiener Freibad will man keine Besucherinnen in
Ganzkörperbekleidungen.“
Na
gut, schalten wir mal die Empörungsbesoffenheit ab und erinnern uns,
wie es damals im faktischen Zeitalter gewesen wäre:
Erstens
handelt es sich um ein privates Bad, und da können die Besitzer
theoretisch sogar vorschreiben, dass nur Menschen mit lila
gestreiften Pyjamas und gelber Krawatte eingelassen werden.
Zweitens,
wen das stört, der kann immer noch ins städtische Freibad gehen
oder gleich an die Donau, es gibt nämlich kein grundlegendes
Menschenrecht auf Freibadbesuch oder öffentliche Körperbewässerung.
Drittens
könnte man es als Diskriminierung auslegen, wenn man explizit nach
Geschlecht, Alter, Hautfarbe oder anderen unabänderlichen Merkmalen
sortieren würde, aber nein, man verbittet sich nur bestimmte,
angeblich doch immer nur freiwillig angelegte, Bekleidungen.
Viertens
wäre der Zusatz, dass man dämlich herumkichernde und die weiblichen
Badegäste mit dem Handy filmende Jungmännchenscharen auch nicht
toleriert, die beste Werbung für die Badbetreiber und durchaus
geschäftsfördernd.
Aber,
und jetzt kommt das Aber, es gibt ja gar kein Hausverbot. Es gibt nur
eine Bekleidungsvorschrift für die Benutzung des Schwimmbeckens. Man
toleriert dort nämlich auch keine Pyjamas oder lange Jeans und
Pullover. Kann man auf dem ganzen Gelände tragen, wenn man will,
aber nicht damit ins Schwimmbecken gehen. Und das gilt für alle
Ganzkörperbekleidungen inklusive dem sogenannten „Burkini“.
Journalisten
mit einem Mindestmaß an Verantwortungsbewusstsein und Objektivität
hätten also bereits auf die dreiste Lüge in der Schlagzeile, dort
würde Hausverbot erteilt, verzichtet. Aber wer propagandistisch die
Stimmung hochheizen will, der nimmt eine Wahrheit und verdreht sie
dann so, dass sie seinen Intentionen angepasst wird. Hier die
Wahrheit einer Badevorschrift, umgewandelt zur Lüge eines
Hausverbotes. So werden Fake News produziert von den sogenannten
Qualitätsmedien, die sich als Garant gegen Fake News verkaufen
wollen.
„Zeitgleich mit
den ersten warmen Tagen im Jahr kommt auch ein altbekanntes Thema
wieder aufs Tapet. Und ja, es ist wieder der Burkini.“
Nein,
es kommt nicht aufs Tapet, sondern wird gerade hier und jetzt von
genau euch selbst auf das Tapet gezerrt. Ist ein kleiner aber nicht
unbedeutender Unterschied. Aber so kann man es darstellen, als würde
man ja gar nichts darüber schreiben, wenn nicht eh schon alle wild
darüber diskutieren würden. Und wieder eine Verdrehung.
„Muslimas,
die es vorziehen, im Burkini oder einem Ganzkörperanzug schwimmen zu
gehen, sei es nicht geraten, dafür das Neuwaldegger Bad in
Wien-Hernals aufzusuchen. Denn dort ist jetzt jegliche Form der
"Ganzkörperbekleidung" während des Schwimmens verboten.
"Erlaubt ist ausschließlich die bei uns ortsübliche
Badebekleidung: Badehose, Badeshorts, Badeanzug und Bikini.",
heißt es in der Badeordnung des Privatbads, die auf drei Tafeln
erläutert wird.“
Nein,
es ist nicht „jetzt“ verboten, sondern schon immer. Wie ein
unschuldig in den Satz verirrtes kleines Wörtchen doch den Sinn
dahin verdrehen kann, als hätte man bisher dort selbst in Jeans und
Shirt baden gehen dürfen, aber „jetzt“ würde man, nur wegen den
armen diskriminierten Muslimas in ihren Ganzkörperfetzen, so etwas
brutal verbieten. Man hätte übrigens auch keine bösen weißen
Männer in Businessanzügen oder Nonnen in vollem Ornat schwimmen
lassen, selbst wenn die es wollten. Aber wen interessieren die schon,
und außerdem betrifft es Muslimas nur dann, wenn sie aus
fundamentalreligiöser Indoktrination oder brutalem familiärem Zwang
heraus die Anleitungen aus einem anderthalb Jahrtausende alten
Wüstenpamphlet für wichtiger erachten als die Teilhabe am normalen
mitteleuropäischen Leben. Aber wir überbieten uns ja momentan in
den Mühen, die besonders fundamentalreligiösen Wüstensöhne und
-töchter besonders schonend und liebevoll zu behandelt.
Wahrscheinlich damit sie sich nicht sofort aus Empörung in die Luft
sprengen.
Nochmal
der Hinweis, es handelt sich um ein privates Bad, und da können die
Besitzer theoretisch sogar vorschreiben, dass nur nackt ins Wasser
gegangen werden darf. Wer solches nicht toleriert, für den gibt es
immer die Möglichkeit, den Besuch dieses Bades zu meiden.
Besonders
wertvoll erachte ich den folgenden Absatz:
„Auch im
Wachaubad in Melk, NÖ, dürfen laut Auskunft an der Kassa
Burkini-Trägerinnen nicht hinein. "Es besteht
Badebekleidungspflicht (Bikini, Badeanzug bzw. Badehose)", steht
in der Badeordnung. Im Erlebnisbad im ländlichen Kirchberg/Pielach
erfordert diese ebenfalls die "ortsübliche Badebekleidung"
– und zwar seit 25 Jahren, wie Bürgermeister Anton Gonaus,
erklärt. Probleme gebe es damit nicht. Allerdings gab es dort auch
bisher keine Burkini-Trägerinnen.“
Wie
soll man das jetzt bitte verstehen, wenn nicht als Anleitung für
Provokateure, genau jetzt in genau diese Bäder zu gehen und dort,
mit dem Handy gefilmt und einen Empörungssturm der Antifa
provozierend, als Beweis für rassistische Diskriminierung eine
Burkiniträgerin vom Bademeister aus dem Schwimmbecken holen zu
lassen? Macht man sich hier wirklich zum Handlanger der
Islamisierung?
Scheint
so.
„Die
Frauenbeauftragte der Islamischen Gemeinschaft in Österreich(IGGiÖ),
Carla Amina Baghajati, stimme so ein Verbot traurig. "Damit
werden Muslima in ein Eck gestellt. Ihnen wird vermittelt, dass sie
nicht dazugehören", sagt Baghajati. Sie stellt auch den Begriff
"ortsüblich" infrage. "In den vergangenen Jahren
haben wir Ganzkörperanzüge in den Wiener Schwimmbädern etabliert."
Sie könnten durchaus als ortsüblich gelten.“
Muslima,
die sich ausschließlich in Ganzkörperverhüllungen in der
Öffentlichkeit (eben nicht) zeigen, sich also permanent von allen
anderen abgrenzen, werden nicht in ein Eck gestellt sondern stellen
sich selbst in das Eck. Wer mir symbolisiert, mit mir nichts zu tun
haben zu wollen, braucht sich nicht beschweren, wenn ich mit ihm auch
nichts zu tun haben will. Sie stellen ihre Forderung, unbedingt
zeigen zu müssen, anders zu sein, in den Vordergrund und beschweren
sich dann, man würde sie behandeln, als würden sie nicht
dazugehören? Ihre Kleidung ist das Symbol dafür, dass sie genau das
nicht tun und auch nicht wollen.
Wohin
die argumentative Reise geht, ist hier aber ganz deutlich zu
erkennen: Erst wird über Weigerung der Teilnahme am
Schwimmunterricht und Antidiskriminierungsblabla erzwungen, dass
immer mehr nachgeben und die spezielle muslimische Mode akzeptieren,
und dann wird diese bereits zur „ortsüblichen Kleidung“ erklärt.
Dass
es die „Frauenbeauftragte“ der IGGiÖ nicht traurig stimmt, wenn
ihr eigener Verein Muslimas vorschreibt, dass jede wirkliche Muslima
unbedingt auf dem Kopftuch beharren muss, sagt mir genug, um zu
wissen, wohin ich deren Meinung stecken kann.
Um
dem Ganzen eine Krone aufzusetzen, werden auch noch Leute befragt, um
zu suggerieren, dass die meisten begeistert für die Erlaubnis des
Burkini sind.
„Generell
stößt ein Burkini-Verbot bei der KURIER-Umfrage auf breite
Ablehnung. "In seiner Privatzeit soll jeder tragen können, was
er möchte", sagt Pensionistin Elisabeth Scheiderbauer.“
Eine
Umfrage unter zwei Frauen? Naja, das ist schon repräsentativ.
Aber
könnte der Pensionistin mal einer verklickern, dass niemand den
Muslimas verbietet, in ihrer Privatzeit zu tragen, was sie wollen,
aber es auch ein Recht gibt, auf seinem Privatbesitz Regeln
aufzustellen? Lässt sie einen nackten Transvestiten mit lila
Federbusch am Kopf und sonst nix am Körper in ihre Wohnung rein oder
ruft sie in diesem Fall diskriminierend und die eigenen Worte
vergessend die Kieberer?
Doch
wenn man diesem journalistischen Meisterwerk auf das Krönchen noch
einen Diamanten pflanzen will, dann kommt man mit dieser Geschichte:
„Auch
Apothekerin Sabine Hisa findet den Bann "komplett unnötig. Es
dürfen ja auch Menschen mit Taucherausrüstung ins Wasser. Wo ist da
der Unterschied?" Hisa ist selbst Muslimin. Sie trägt zwar kein
Kopftuch, kennt aber die Diskussionen. Mitunter hätten Leute gar
gemeint, sie solle Kopftuch tragenden Kolleginnen dieses
herunterreißen.
Nun
mischt sich Hisas Tochter Lina ein. "Letztens wurde meiner
Freundin in der Schule das Kopftuch heruntergerissen", erzählt
sie. "Aber die hatte darunter gar keine Haare. Sie hat Krebs
gehabt."
Das
ist 1001 Nacht vom Feinsten!
Und
die wollen uns was von postfaktisch erzählen?
Man
verdreht Tatsachen, baut ringsherum eine künstliche Empörung auf,
holt sich die Meinung ausgerechnet jener, die die Frauen in den
Stoffsack zwingen und erzählt dann noch tränendrüsendrückende
Kopftuchgeschichten.
Und
nein, auch im Taucheranzug darf keiner ins Schwimmbecken. Wenn das
einzige Argument eine Unwahrheit ist, dann ist die Aussage
irrelevant.
Dass
es sich um drei Autorinnen handelt, die diesen Artikel verzapft
haben, macht es jetzt auch nicht mehr besser.
Dass
der „Kurier“ ziemlich nachgelassen hat die letzten Jahre ist ja
kein Geheimnis. Aber wie tief das Blatt inzwischen gesunken ist, das
ist hart.
Ach ja, geht noch was? Ja, es geht noch was.
Weil „Aktivistinnen“ etwas „gegen Strache“ machen wollten,
setzten sie durch, dass im Wiener „Bdeschiff“ Burkinis nicht nur
erlaubt, sondern faktisch ausdrücklich erwünscht sind. Denn:
„Für
Burkini-Trägerinnen ist der Eintritt gratis – und zwar die gesamte
Saison über.“
Genau. So verleitet man wenigstens auch noch jene muslimischen
Mädchen, die sich normal kleiden würden, dann für den Eintritt
aber voll zahlen müssten, zum Burkini-Tragen, um gratis
reinzukommen. Das ist genau das Gegenteil dessen, was mit Integration
gemeint wäre. Aber linken Aktivistinnen ist kein Anwanzen an keine
noch so primitive und patriarchalische Götzenanbetung zu blöd, wenn
sie nur ein „Zeichen gegen Strache“ setzen können. Da ist ihnen
selbst die verheerende Wirkung einer solchen Regelung Jubel wert.
Manchmal denkt man sich, dümmer geht’s nimmer.
Und dann kommen „Aktivistinnen“.
1 Kommentar:
>>oder Nonnen in vollem Ornat schwimmen lassen, selbst wenn die es wollten.<<
Ich stelle mir die Schlagzeile im Kurier vor, wenn es mutige Nonnen gäbe, die das fordern und mit Bade Latschen im vollen Ornat, das Schwimmbad betreten.
Das wär doch mal ne Nummer!
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