Also
wenn ich als Vater zusehe, wie ein Fremder mein Kind angrapscht, muss
ich ehrlich gesagt gestehen, dass ich es nicht bei einem „Pack
dich, du perverse Sau!“ belassen würde.
So
geschehen im
sächsischen Pirna, also dort im tiefdunkeldeutschen
Randgebiet, wo es keinerlei Bereicherung gibt und jugendliche
Provinzpolitiker bis heute bedauern, dass Bomber Harris seine Arbeit
nicht zu Ende geführt hat. Der Grapscher ist ein 58-jähriger
Afghane, also einer von Merkels Gästen, der natürlich, so werden
uns Grüne wie Linke gern bestätigen, jegliches Recht hat, sich hier
zu benehmen wie er will und dafür gefälligst von keiner Kartoffel
schräg angequatscht zu werden. Vor Allem, wenn man den Kartoffeln
dort schon mehrmals klar gemacht hat, dass es dort gar keine
Ausländer gibt. Also weder Afghanen, die kleine Kinder angehen, noch
Türken, die den Afghanen Dönermesser „borgen“, um der
Scheiß-Kartoffel beizubringen, wie man sich gefälligst ehrfürchtig
einem stolzen Afghanen gegenüber zu benehmen hat: Dankbar dafür,
dass er seine Aufmerksamkeit überhaupt seinem unreinen Balg schenkt!
Mal
ganz ehrlich: Wenn ich der Vater bin und der meinen Sohn angreift,
kann er froh sein, wenn ihm der deutsche Steuerzahler hinterher die
Kauleiste neu einzementiert, und dabei ist es mir explizit vollkommen
scheißegal, ob das ein Afghane oder ein Deutscher oder sonstwas für
einer ist. Und wenn der mit einem Dönermesser auf mich losgeht wird
er den Begriff „Selbstverteidigung“ erklärt bekommen, und zwar
auf schmerzhafte Art und unter Einsatz jedes möglichen als Waffe
einsetzbaren Gegenstands. Wo leben wir? Wo wollen wir leben? Wie
wollen wir leben? Als Opfer? Getretene Köter? Ohne mich!
Und
dann kommt der Witz des Tages, die absolute Krönung der Farce um
einen Merkelgast, der allein wegen der schroffen Abweisung von einem
vierjährigen Kind so beleidigt ist, dass er auf einen jener Menschen
losgeht, die seine pure Existenz hier dulden und finanzieren: Er wird
sofort nach der Einvernahme wieder auf freien Fuß gesetzt und wegen
versuchter Körperverletzung angezeigt.
Also
der Angriff mit einem 30 cm langen Messer läuft bei mir aber
komplett unter Mordversuch. Ja Mord, denn er hat sich das Messer
extra besorgt und hat dem Vater des Kleinen aufgelauert, um ihn
gezielt anzugreifen. Er hat den Tod des Deutschen ganz bewusst und
billigend nicht nur in Kauf genommen sondern ganz offensichtlich auch
beabsichtigt. Und der rennt jetzt wieder frei herum und kann
ungestört der Familie nachstellen, deren Vater er gerade versucht
hat umzubringen?!
Und
dann wundern sich noch Leute, wenn in Sachsen dunkeldeutsches
Pegida-Pack auf die Straße geht, dem Maas die Krätze unter seine
schüttere Frisur wünscht und am Liebsten sämtliche Merkelgäste
die eigenen Fußspuren rückwärts schicken möchte? Dort werden
Menschen, die andere Menschen mit Langmessern umzubringen versuchen,
einfach wieder laufen gelassen, sobald sie zur Kaste der
Unantastbaren gehören. Und das sollen die Bedrohten dann
untertänigst schlucken? Ohne zu Murren und mit dem Staatsanwalt im
Nacken, wenn sie sich über irgendeine Internet-Quatschbude doch mal
den Frust von der Seele rotzen?
Nochmal:
ich bewundere das entspannte Handeln des Stiefvaters. Ich hätte das
mit weniger Ruhe geklärt. Schon damit Leute wie dieser Perversling
begreifen, dass es sich nicht jeder bieten lässt, sich von ihnen so
behandeln zu lassen. Wäre auch im Sinne all jener Afghanen, die
keine perversen Armleuchter oder kriminelle Idioten sind, um nicht
ruckzuck in einem Topf mit diesem Schwein zu landen.
Das
Nichthandeln der Staatsmacht und die lächerliche Anzeige führen
dazu, dass sich mehr Leute bewaffnen werden um im Falle eines solchen
Angriffes gewappnet zu sein.
Also,
wenn man mich versucht umzubringen, und der potenzielle Mörder wird
wieder frei gelassen, werde ich Schritte einleiten. Denn mein Leben
ist mir wichtiger als politische Korrektheit.
Nochmal:
Wo
leben wir? Wo wollen wir leben? Wie wollen wir leben?
Nachtrag:
Wenn
ich mir jetzt vorstelle, was passieren würde, sollte ein Deutscher
erst ein afghanisches Kleinkind ausgreifen und dann mit einem Messer
auf den afghanischen Vater losgehen, kommt das sofortige
Wiederlaufenlassen des Täters aber nicht dabei vor. Warum wohl
nicht?
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