Der Irre vom Bosporus soll
angeblich 5 Doppelstaatsbürger festhalten, und das Auswärtige Amt sich
um diese bemühen.
Jetzt wundert mich eigentlich nur
eines. Dazu bemühe ich mal „help.gv“,
die offiziellen Hilfeseiten der österreichischen Bundesregierung zu Fragen des
Bundesrechts.
„Im
Allgemeinen lässt das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht keine Doppel-
oder Mehrfachstaatsbürgerschaften zu.“
„Wer
freiwillig eine fremde Staatsbürgerschaft erwirbt, verliert dadurch
grundsätzlich die österreichische Staatsbürgerschaft.“
„Wer die
österreichische Staatsbürgerschaft durch Verleihung erwirbt, verliert
dadurch grundsätzlich die fremde Staatsbürgerschaft.“
Also, wenn das jetzt Türken sind, die
zwar österreichische Staatsbürger sind, sich aber widerrechtlich dazu die
türkische Staatsbürgerschaft, die sie bei Verleihung der österreichischen
verloren haben, wieder angeeignet haben, dann haben die damit die
österreichische Staatsbürgerschaft wieder verloren und sind damit ein rein
innertürkisches Problem und das Auswärtige Amt kann sich zurücklehnen.
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