„Ich bin ein überzeugter und konsequenter Kritiker des Parteien-Parlamentarismus und Anhänger eines Systems, bei dem wahre Volksvertreter unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit gewählt werden.“
Alexander Issajewitsch Solschenizyn, 2007

Mittwoch, 5. April 2017

Geht doch



Die Chinesen lassen sich nach ständigen Unruhen in der Provinz Xinjiang, wo es auch zu den hier bereits bekannten islamfolkloristischen Ausrutschern geistig labiler Einzeltäter gekommen ist , nach den permanenten Forderungen nach Sonderrechten und Spezialbehandlung im Namen ihrer Religion, nicht mehr auf der Nase herumtanzen und haben den Mohammedanern eine harte Kelle verpasst.

Dass ein Riesenreich wie China ein Gesetz gegen nicht einmal 2% seiner Bevölkerung erlassen muss, damit diese aufhören, die restlichen 98% zu nerven, sollte über diese 2% genug aussagen.

Natürlich jaulen die üblichen Empörkömmlinge sofort auf und unsere Medien versuchen das Ganze ins Lächerliche zu ziehen. Aber was fordern die Chinesen denn noch so, außer dem Verbot radikalmuslimischer Zeichen und Symbole, zu denen sie auch Verschleierung und Zauselbärte zählen?

„Dazu zählt unter anderem die Weigerung von Eltern, ihre Kinder am nationalen Bildungssystem teilnehmen zu lassen.“

Ach, und das verstößt gegen Menschenrechte, wenn man den Jaulautomaten glauben will? Die Weigerung zur Teilnahme am Unterricht ist strafbar? Das Einfordern von Sonderrechten wie der Trennung der Geschlechter oder Ausnahmen beim Sportunterricht wird unterbunden? Gratuliere, genau das ist der richtige Weg – auch und ganz besonders im Sinne der Kinder. Die Bildung in Wissenschaft und Technik sollte von normal denkenden Menschen weit höher eingestuft werden als das Vermitteln irgendwelcher Sektenregeln. Ein weiterer Hinweis, dass die Zukunft in Asien liegt und Russland gut daran tut, sich eher nach Osten als nach Westen zu orientieren.

 „Ferner dürfen Muslime erst ab dem 18. Lebensjahr die Moschee besuchen.“

Richtig. Religion ist Privatsache und hat in den Schulen nichts verloren. Wenn der Mensch genug Wissen besitzt, kann er sich aussuchen, was er glauben möchte. Die permanente Indoktrination von Kindern durch Priester und Gurus, vor Allem jenen, die ihnen einbläuen, eine Art Herrenrasse darzustellen, die sich nicht mit Wissen vergiften und nicht mit den Niederen (also allen anderen) in Berührung kommen dürfen, gehört verboten.

„Imame müssen ihre Freitagspredigten zuvor Regierungsstellen zur Überprüfung vorlegen.“

Wäre ja nicht notwendig, wenn es „nur“ Predigten wären, in denen man den Gläubigen ein bisschen Seelenheil und Hoffnung auf das Paradies vermittelt. Aber da, wie ja auch hier bereits immer weiter durchsickert, dort Hass gepredigt wird und die Menschen aufgewiegelt werden, wie es sich für eine aggressive Eroberungsreligion gehört, ist es das Recht des Staates, direkten Einfluss zu nehmen und auch zu überwachen, ob das eingehalten wird, was gefordert ist.
Nennt man Schutz der Bevölkerung vor Angriffen von innen. Sowas darf es bei uns nur gegen „rechts“ geben, aber von links oder aus der radikalmuslimischen Ecke darf fröhlich gemetzelt werden, ohne dass man gegen diese Strömungen und Gruppierungen aktiv vorgeht.

„Muslimen ist es auch untersagt, die islamischen Reinheitsgebote außer bei Lebensmitteln im gesellschaftlichen Leben einzufordern.“

Nette Umschreibung dafür, dass sich die Chinesen verbitten, die Rituale und Forderungen der Muslime der nichtmuslimischen Bevölkerung aufzwingen zu wollen. Im Gegensatz zu der offensichtlichen Lüge der Dauerempörten und der muslimischen Mimimi-Fraktion handelt es sich bei dieser Forderung um keinerlei Eingriff in die Religionsfreiheit sondern um die ganz vernünftige und menschenrechtskonforme Surchsetzung des einfachen Grundsatzes, dass Religion persönliche Privatsache ist und rein gar nichts in der Öffentlichkeit zu suchen hat, vor Allem, wenn die Öffentlichkeit dadurch aggressiv belästigt und mit permanenten lästigen Forderungen gelöchert wird.

„Es gelte, eine religiöse Einmischung in das säkulare Leben nicht-muslimischer oder nichtreligiöser Menschen zu verhindern.“

Ja, und? Genau das ist der Grundsatz der Religionsfreiheit. Die gilt nämlich auch für Nichtmuslime, was von denen gern einmal vergessen wird. Die sehen sich nämlich als herrenmenschliche Alleinanspruchsberechtigten für alles, einfach weil sie darauf beharren, dass ihr Gott ihnen genau das versprochen hat. Na und? Meine tote Katze hat mir in einer Seance aus dem Zwischenraum versprochen, dass ich fliegen kann, also will ich einen Helikopter geschenkt bekommen und über unsere Städte fliegend mit einem Megaphon verkünden, dass der Katzengott wiederauferstanden ist.
Religion ist Glauben und kann streckenweise schon mal an Spinnerei grenzen, und man kann diese nutzen um inneren Frieden und Seelenruhe zu finden oder um sich mit Wutgeheul auf den ungläubigen Rest der Menschheit zu werfen. Das Erstere ist zu gewähren, das Zweitere zu unterbinden.

„Auch das Fasten im Ramadan unterliegt künftig gesetzlichen Beschränkungen.“

Naja, kann so schlimm nicht sein, denn sonst hätte man diese Beschränkungen genüsslich zerpflückt. Ich vermute eher, es geht auch da um die Forderung, das bittschön als Privatsache zu behandeln und auf keinen Fall die Leistungsfähigkeit zu beeinträchtigen, sprich, die bei uns üblichen Krankenstände für Muslime während der Hungerzeit werden nicht akzeptiert.

Was lernt man von den Chinesen?
Ein Staat kann sich sehr wohl wehren und muss nicht ständig der Meinung irgendwelcher Empörlinge und Kreischer hinterherkriechen.
Es geht doch.

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