Wer
glaubt, Heiko Maas wäre ein ungustiöses Beispiel linker Hetzer, denen
Meinungsfreiheit und Demokratie am Hintern vorbeigehen, wenn es nur der
Durchsetzung der eigenen Ideologie und dem Ausschalten des politischen Gegners
dient, liegt sehr wahrscheinlich nicht weit daneben. Wer aber glaubt, noch
mieser geht es nicht, der hat vergessen, dass es die Grünen gibt.
Genau,
die Ex-Anarchos und Steinewerfer, die für sich selbst die absolute Freiheit
fordern aber Andersdenkende nicht zu akzeptieren bereit sind. Sie beklagen zwar
die Härte des Gesetzes gegen Straftäter, wollen aber Meinungsäußerungen, die
gesetzlich gedeckt sind aber den Grünen nicht passen, unterdrücken. Sie fordern
gefühlte siebenundzwanzig Rechtsmittel gegen immer und immer wieder abgelehnte
Asylanträge von Kriminellen und Glücksrittern, wollen aber scheinbar Menschen für
das Äußern einer unliebsamen Meinung keinerlei Rechtsmittel und nicht einmal rechtliches
Gehör zugestehen.
Und so
fordert die bekannte Lichtgestalt der Unterdrückten, die ein Problem damit hat
wenn sich Polizisten dadurch zur Wehr setzen, dass sie zuerst schießen, wenn
jemand eine Waffe auf sie richtet, Renate
Künast, Strafen gegen Menschen, die keine Straftat begangen haben, aber
eine Meinung vertreten, die Renate Künast nicht gefällt. Die angeblichen
Antifaschisten haben offensichtlich kein Problem damit, als virtuelle Bücherverbrenner
unliebsame Texte in Selbstjustiz aus der öffentlichen Wahrnehmung löschen zu
lassen.
Mir
kringeln sich ja schon die Fußnägel ein, wenn ich aus der Feder einer
Rechtsanwältin lese:
„Wie
Facebook und Co. mit Hass und Beleidigungen umgehen müssten, die nicht den
Straftatbestand erfüllen…“
Madame Juristin, wenn etwas nicht den
Straftatbestand der Beleidigung erfüllt, dann ist es keine und darf auch nicht
als solche bezeichnet und geahndet werden. Ich kann niemanden, der nicht
gemordet hat, wegen Mordes belangen. Ich kann niemanden, der nicht beleidigt
hat, wegen Beleidigung abstrafen. Ich kann niemanden, der keine Volksverhetzung
begangen hat, als Hetzer jagen. So lange ein Gericht nicht geurteilt hat, ist
der Straftatbestand nur gemutmaßt, und wenn es geurteilt hat dass er nicht
erfüllt ist, nennt man das Freispruch.
Wenn ein Gericht geurteilt hat oder das Gesetz eindeutig festlegt, dass etwas
keine Straftat ist, so dass die Staatsanwaltschaft von vornherein ablehnt, den
Fall überhaupt vor ein Gericht zu bringen, dann steht es weder Facebook noch
Frau Künast zu, darüber ein Urteil zu fällen und zur Selbstjustiz zu schreiten,
denn das, werte Frau Rechtsanwältin,
ist eine Straftat! Und ein Gesetz zu fordern, das Selbstjustiz in genehmen
Fällen noch vor der Wirksamkeit des Gesetzes und der Justiz fördern und sogar
einfordern soll ist ein Verfassungsbruch, es untergräbt nämlich den
Gewaltmonopolanspruch des Staates. Weder Facebook hat behördliche Kompetenzen
noch ein Verein, auch nicht der politische Verein der Grünen.
Und so lange keine Schuld gerichtlich
festgestellt ist, hat jeder Mensch das verfassungsmäßige Recht auf freie
Äußerung der Meinung, und niemand darf ihn daran hindern und niemand darf von
ihm verlangen, dass er gegen das Vorgehen privater Vereine und Firmen sein
verfassungsmäßiges Recht einklagen muss.
Meine Fresse, muss jetzt wirklich ein
kleiner Techniker der Rechtsanwältin das Grundgesetz erklären? Na gut, seit
Frau Roths unsäglicher Entgleisung, wo sie als
Bundestagspräsidentinnenstellvertreterinnenstellvertreterin den Wortlaut des
Artikels 16a des deutschen Grundgesetzes, ja sogar dessen bloße Existenz
ableugnet, kann mir kaum noch etwas die Überzeugung nehmen, es bei den Grünen
mit Pretendern zu tun zu haben, die mit wichtigem Labern Substanz vortäuschen,
wo nichts ist, rein gar nichts. Kein Wunder, dass dort der Feminismus zuhause ist.
„Dabei
blieben viele Absender mit ihren Formulierungen absichtlich in einem
Graubereich, betonte Künast.“
Und wann erkennt man, dass ein Absender
etwas so meint, wie er schreibt, und wann er etwas so schreibt, wie er glaubt
das erlaubt ist, aber etwas anderes meint? Meine Güte, wenn es Graubereiche
gibt, dann nur, weil immer mehr Gesetze unkonkret und schlampig formuliert
werden. Klare Ansage, klare Urteile - fertig ist die Grenze. Und der Rest sind
eine Handvoll geschickter Demagogen, na gut, es muss ja nicht jeder so plump,
unkreativ und herumrotzend daherkommen wie die Fans der Grünen und Ultralinken.
„Sie
kritisierte außerdem, dass der Umgang mit Falschmeldungen wie einem frei
erfundenen Zitat nicht berücksichtigt worden sei.“
Dazu gibt es bereits Gerichtsurteile. Menschen
sind wegen frei erfundener Zitate zu ziemlich saftigen Strafen verknackt
worden. Daran kann sich die Rechtssprechung orientieren, da muss kein
zusätzliches schärferes Maulkorbgesetz her. Auch das sollte eine Rechtsanwältin
wissen.
Es gibt im demokratischen Rechtsstaat einen
Rechtsweg und Rechtsmittel auch für den Angeklagten. Es gibt eine
Unschuldsvermutung und ein Recht auf rechtliches Gehör, auf Verteidigung und ein
neutrales Urteil. Es gibt die Feststellung, dass niemand dazu gezwungen werden
darf, seine Persönlichkeitsrechte gegen andere erst einklagen zu müssen, um sie
wahrnehmen zu dürfen. Es gibt den Grundsatz, dass kein Gesetz gegen die
Verfassung verstoßen darf. Wer das in Frage stellt muss sich gefallen lassen,
als Feind des Rechtsstaates und der Verfassung wahrgenommen zu werden.
Scheinbar geht das immer mehr Menschen in
Deutschland auf und deshalb zerbröselt es die Grünen momentan gewaltig. Warum
der „Deutschlandfunk“ überhaupt noch die Meinung einer Vertreterin einer Partei
einholt, die ihre Macht innerhalb eines Jahres halbiert hat und vor dem
Rauswurf aus dem Bundestag steht, bleibt Geheimnis der Redaktion. Man kann es
sich aber denken. Warum die glauben, auch noch große Töne spucken und härtere
Gesetze fordern zu können, obwohl sie selbst gerade in die politische Bedeutungslosigkeit
gekehrt werden muss an dieser immer wieder zu beobachtenden Diskrepanz zwischen
Selbstbild und Außenwahrnehmung liegen.
Manchmal ist es eben nicht die Schuld der
Anderen, wenn einen keiner liebt…
1 Kommentar:
Zwischen rot und grün gibt es doch keinen Unterschied mehr.
Die Sozis haben heute ein Spiel heurausgebracht wo man Perty, Putin und Trump mit dem Zug überfahren kann.
Man stelle sich vor, die AfD hätte ein entsprechendes Spiel herausgebracht. Die Empörung der Jaulorgane würde man bis nach Moskau hören.
Das war doch früher nicht so, oder habe ich es nur nie mitbekommen?
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