„Ich bin ein überzeugter und konsequenter Kritiker des Parteien-Parlamentarismus und Anhänger eines Systems, bei dem wahre Volksvertreter unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit gewählt werden.“
Alexander Issajewitsch Solschenizyn, 2007

Dienstag, 21. März 2017

Wer bestimmt?



Es wurde ja etwas ruhig um die kruden Vorstellungen der Sozen darüber, was ein demokratischer Rechtsstaat ist, aber jetzt haben sie ihre Gottkanzlerbesoffenheitsparty fertig gefeiert und gehen wieder zum Alltagsbetreib über.

Zum Beispiel zum Abschaffen der Gleichheit vor dem Gesetz und der Aufweichung der Bedeutung des Bundesverfassungsgerichtes.

„SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann hat Thomas de Maizière (CDU) aufgefordert, schnell einen Gesetzentwurf gegen die staatliche Finanzierung der NPD vorzulegen.“

Aha. Gibt es denn eine staatliche Finanzierung, die irgendwie ganz speziell die NPD bevorzugt? Nein?
Ach.
Werden andere Parteien denn auch staatlich alimentiert? Ja?
Oh.
Gibt es irgendeine Form der verschiedenen Auslegung der Parteienfinanzierungsgesetze und Regeln für irgendeine Partei? Nein?
Hm.
Was ist dann das Problem? Die NPD bekommt genau jene staatliche Unterstützung nach genau den gleichen Richtlinien wie alle anderen Parteien auch. Das Gesetz gilt nämlich für alle gleich.
Meine persönliche Präferenz wäre ja, sämtliche Formen irgendeiner staatlichen Bezuschussung von Parteien ersatzlos zu streichen. Noch besser wäre das komplette Unterbinden des Systems der Parteien und Ersatz durch eine Form der direkten Demokratie, die keiner politischen Verbände mit Macht- und Taschenfüllgelüsten bedarf, aber das Leben ist nun mal kein Wunschkonzert. Deshalb wäre ich schon zufrieden, den ganzen Quatsch ersatzlos zu streichen. Wenn er aber weiter besteht, dann muss er für alle weiterbestehen, denn vor dem Gesetz haben gefälligst alle gleich zu sein.

Aber wie meint Oppermann dazu?

„"Mein Eindruck ist, dass hier auf Bundesebene seit nunmehr fast zwei Monaten kein Fortschritt stattfindet. Ich bitte Sie daher um Mitteilung, wann mit einem Gesetzentwurf aus Ihrem Haus zu rechnen ist." Oppermann erhöhe in dem Schreiben auch den Druck auf de Maizière: "Die noch zur Verfügung stehende Zeit für parlamentarische Beratungen ist begrenzt, weswegen Eile geboten ist", heißt es laut der "Rheinischen Post" in dem Brief weiter. Nach dem unmissverständlichen Hinweis des Bundesverfassungsgerichts müssten nun Taten folgen, so Oppermann.“

Meinen Eindruck zu Oppermann äußere ich jetzt lieber nicht. Denn was er jetzt drängelnd und mit maximalem Druck durchboxen will, lässt erahnen, wohin die Reise erst unter rot-rot-grün gehen wird: Parteien, egal welcher Couleur und Sympathie, die trotzdem selbst vom Höchstgericht nicht als verfassungsfeindlich eingestuft werden und somit legitim wählbare Parteien darstellen, also hochoffiziell zugelassen sind, durch massiven Entzug der finanziellen Lebensgrundlage bei gleichzeitiger Selbstbedienung auszutrocknen. Da kann man mit der NPD anfangen, weil sich niemand dagegen wehren wird, wenn es diesen ultrarechten und eher mittelmäßig beleuchteten Randgestalten an den Kragen geht; es will ja keiner von den üblichen Empörposaunen als „Nazi“ erdoganisiert werden. Aber wo genau ist die Grenze?

Bis jetzt hat diese Grenze ein Gericht gezogen. Dazu sind Gerichte da. Wenn es unklar wird, ruft man ein Gericht an und dieses Gericht schafft dann Klarheit. Und das Höchstgericht hat diese Grenze gezogen, zwar ganz knapp unterhalb der NPD, aber immerhin ist sie noch drin. Ich persönlich würde sie nie wählen, ebenso wenig allerdings die Grünen, und die schrammen ja mit einigen Zielen auch gewaltig an der Verfassung an (so sie deren Wortlaut nicht gleich vor laufender Kamera bestreiten wie die unsägliche Frau Roth), trotzdem: alles erlaubt, also gilt für alle das gleiche Recht.

"Ich würde mich freuen, wenn es uns gelingt, gemeinsam in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung zu schaffen, mit der wir eine staatliche Finanzierung für verfassungsfeindliche Parteien unterbinden können", zitiert die Zeitung den SPD-Politiker.

Viel Glück dabei. Wäre die NPD als eindeutig verfassungsfeindlich vom Bundesverfassungsgericht erkannt worden, wäre sie verboten und würde damit auch keine Parteienfinanzierung erhalten. Ist sie aber nicht. Also ist sie nicht eindeutig verfassungsfeindlich. Was wollen die Roten dann mit dem Gesetz? Wer soll denn statt des Gerichtes festlegen, was jetzt als verfassungsfeindlich zu gelten hat und was nicht? Die Regierung? Soll das Regime festlegen, wer sich finanzieren darf und wer nicht? Von wem haben’s denn die Idee, vom Putin oder vom Erdogan? Oder vom Kim? Soll es der kommende Gottkanzler verkünden? Oder gibt es da vorher eine parlamentarische Abstimmung? Wieso gilt das Erkenntnis des BVGh nichts mehr und muss durch Zusatzregeln ausgehebelt werden? Wieso soll der Gleichheitsgrundsatz aufgehoben werden?

Der steht übrigens im Grundgesetz. Sollte die SPD diese Klausel außer Acht lassen wollen, wäre auch das verfassungsfeindlich. Und wäre die SPD damit nicht eine verfassungsfeindliche Partei?

Man merkt, wohin es geht und warum die Sozen den Koalitionspartner jetzt so drängen: Sofort nach der Machtergreifung ihres Gottkanzlers soll das Gesetz knallhart durchgesetzt werden. Nach der NPD, der eh keiner nachweint, wird aber das eigentliche Ziel anvisiert werden: die AfD.

Und die SPD will offensichtlich auf der Besoffenheitswelle ihres Messias an die Macht surfen um von dort aus dann das Meinungsdiktat auf ewig einzuzementieren. Wer bestimmt, wer Geld bekommt?
Die Partei, die Partei, die hat immer recht…

2 Kommentare:

Frolleinwunder hat gesagt…

Lieber Blogwart, für einen "kleinen Technuker" haben Sie ein ausgezeichnetes Rechtsgefühl, das mit gesundem Menschenverstand nur unzureichend beschrieben ist. Die Behauptung, Sie seien Bezirksrichter in Linz, würde Ihnen jeder abkaufen.
Hier jedoch sind Sie einige Male abseits des Wegs. Zwar beschreiben Sie richtig, dass das NPD-Urteil gegen die AfD verwednet werden soll- dieses ist aber der einzige Zweck dieses Urteils! Bitte lesen Sie genau: die NPD ist sehr wohl verfassungswidrig, aber nicht verboten! Unabhängig davon, dass ein solcher Ausspruch nicht durch das Grudngesetz gedeckt ist (eine verfassungswidrige Partei IST verboten), verhindert die Argumentationswindung mit der mangelnden Relevanz lediglich, dass die NPD dieses Urtreil wird überprüfen lassen können - es fehlt ganz einfach die Beschwer!
Für meine Begriffe unterliegen Sie noch dem Irrglauben, dass das BVErfG eine unabhängige Institution der Rechtssprechung ist, die über das Grundgesetz wacht. Das ist es schon lange nicht mehr. Es maast sich Kompentenzen an, die es von Gesetzes wegen gar nicht hat, wenn es das Grundgesetz "fortentwickelt", es verleiht politischen Wunschvorstellungen einen Rang, der über den gesetzen und sogar über dem Grudngesetz selbst steht. Die Rechtsbrüche spätestens seit den Urteilen zu Maastricht über den Euro und die ESM/EFSF-Konstruktionen sind mittlerweile unzählbar, die neueste MAsche ist die Anerkennung von angeblichen Grundrechten für niemals Berechtigte über die "Menschenwürde" in eine Höhe, von der nur noch das Gericht selbst sie wieder herunterholen könnte. ISt das verständlich? Die Menschenwürde nach Art. 1 GG unterliegt der Ewigkeitsgarantie, ist also selbst dem verfassungsändernden Gesetzgeber entzogen. Die dauerhafte Alimentierung sämtlicher Ausländer ist seit dem unseligen Urteil 2012 an der Menschenwürde aufgehängt, praktisch, oder? Ein Versorgungsfreifartschein für jeden Afrikaner oder Araber, der nur halbwegs clever ist.
Da ist das Problem mit dem Gleichheitssatz (trotz dem dieser Genderirrsinn und die Frauenquoten ins Rechtgedrückt wurden) nur noch eine Fingerübung. Oder glauben Sie wirklich, dass eine Parteienfinanzierung, die NPD und AfD wegen "VErfassungswidrigkeit" vom Steuerzahlergeldsegen ausschließt, nicht durchgewunken werden wird? Die Antwort liegt in der Frage: verfassunsgwidrige PArteien dürfen selbstverständlich nicht alimentiert werden! Die Krönung des Ganzen wird darin liegen, dass die verfallenen Gelder den Volldemokraten ncoh oben drauf gelegt werden. So dreist wird man auch noch sein.

Fragolin hat gesagt…

Werte Frolleinwunder,
herzlichen Dank für Ihren Kommentar, ich sehe es ja genauso, als Techniker (ich bin wirklich nicht vom Rechtsfach) versuche ich nur, das Ganze mit Logik zu betrachten und damit aufzuzeigen, wie unlogisch, in sich widersprüchlich und politisch zurechtgebogen dieser ganze Irrsinn ist. Keine Sorge, ich halte die Justiz generell nicht für unabhängig, deshalb zeige ich ja auch auf, wo ich als Nicht-Jurist bereits die Unstimmigkeiten zwischen Recht und Rechtssprechung sehe und vor Allem die dreisten Anwandlungen der Politik, sogar das noch zu beugen bis es kracht im Gebälk.
MfG Fragolin