Es wurde
ja etwas ruhig um die kruden Vorstellungen der Sozen darüber, was ein
demokratischer Rechtsstaat ist, aber jetzt haben sie ihre
Gottkanzlerbesoffenheitsparty fertig gefeiert und gehen
wieder zum Alltagsbetreib über.
Zum
Beispiel zum Abschaffen der Gleichheit vor dem Gesetz und der Aufweichung der
Bedeutung des Bundesverfassungsgerichtes.
„SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann hat
Thomas de Maizière (CDU) aufgefordert, schnell einen Gesetzentwurf gegen die
staatliche Finanzierung der NPD vorzulegen.“
Aha.
Gibt es denn eine staatliche Finanzierung, die irgendwie ganz speziell die NPD
bevorzugt? Nein?
Ach.
Werden
andere Parteien denn auch staatlich alimentiert? Ja?
Oh.
Gibt es
irgendeine Form der verschiedenen Auslegung der Parteienfinanzierungsgesetze
und Regeln für irgendeine Partei? Nein?
Hm.
Was ist
dann das Problem? Die NPD bekommt genau jene staatliche Unterstützung nach
genau den gleichen Richtlinien wie alle anderen Parteien auch. Das Gesetz gilt
nämlich für alle gleich.
Meine
persönliche Präferenz wäre ja, sämtliche Formen irgendeiner staatlichen
Bezuschussung von Parteien ersatzlos zu streichen. Noch besser wäre das
komplette Unterbinden des Systems der Parteien und Ersatz durch eine Form der
direkten Demokratie, die keiner politischen Verbände mit Macht- und
Taschenfüllgelüsten bedarf, aber das Leben ist nun mal kein Wunschkonzert.
Deshalb wäre ich schon zufrieden, den ganzen Quatsch ersatzlos zu streichen.
Wenn er aber weiter besteht, dann muss er für alle weiterbestehen, denn vor dem
Gesetz haben gefälligst alle gleich zu sein.
Aber wie
meint Oppermann dazu?
„"Mein Eindruck ist, dass hier auf
Bundesebene seit nunmehr fast zwei Monaten kein Fortschritt stattfindet. Ich
bitte Sie daher um Mitteilung, wann mit einem Gesetzentwurf aus Ihrem Haus zu
rechnen ist." Oppermann erhöhe in dem Schreiben auch den Druck auf de
Maizière: "Die noch zur Verfügung stehende Zeit für parlamentarische
Beratungen ist begrenzt, weswegen Eile geboten ist", heißt es laut der
"Rheinischen Post" in dem Brief weiter. Nach dem unmissverständlichen
Hinweis des Bundesverfassungsgerichts müssten nun Taten folgen, so Oppermann.“
Meinen
Eindruck zu Oppermann äußere ich jetzt lieber nicht. Denn was er jetzt
drängelnd und mit maximalem Druck durchboxen will, lässt erahnen, wohin die
Reise erst unter rot-rot-grün gehen wird: Parteien, egal welcher Couleur und
Sympathie, die trotzdem selbst vom Höchstgericht nicht als verfassungsfeindlich
eingestuft werden und somit legitim wählbare Parteien darstellen, also
hochoffiziell zugelassen sind, durch massiven Entzug der finanziellen
Lebensgrundlage bei gleichzeitiger Selbstbedienung auszutrocknen. Da kann man
mit der NPD anfangen, weil sich niemand dagegen wehren wird, wenn es diesen
ultrarechten und eher mittelmäßig beleuchteten Randgestalten an den Kragen
geht; es will ja keiner von den üblichen Empörposaunen als „Nazi“ erdoganisiert
werden. Aber wo genau ist die Grenze?
Bis
jetzt hat diese Grenze ein Gericht gezogen. Dazu sind Gerichte da. Wenn es
unklar wird, ruft man ein Gericht an und dieses Gericht schafft dann Klarheit.
Und das Höchstgericht hat diese Grenze gezogen, zwar ganz knapp unterhalb der
NPD, aber immerhin ist sie noch drin. Ich persönlich würde sie nie wählen,
ebenso wenig allerdings die Grünen, und die schrammen ja mit einigen Zielen
auch gewaltig an der Verfassung an (so sie deren Wortlaut nicht gleich vor
laufender Kamera bestreiten wie die unsägliche Frau Roth), trotzdem: alles
erlaubt, also gilt für alle das gleiche Recht.
"Ich würde mich freuen, wenn es uns
gelingt, gemeinsam in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung zu
schaffen, mit der wir eine staatliche Finanzierung für verfassungsfeindliche
Parteien unterbinden können", zitiert die Zeitung den SPD-Politiker.
Viel
Glück dabei. Wäre die NPD als eindeutig verfassungsfeindlich vom
Bundesverfassungsgericht erkannt worden, wäre sie verboten und würde damit auch
keine Parteienfinanzierung erhalten. Ist sie aber nicht. Also ist sie nicht
eindeutig verfassungsfeindlich. Was wollen die Roten dann mit dem Gesetz? Wer
soll denn statt des Gerichtes festlegen, was jetzt als verfassungsfeindlich zu
gelten hat und was nicht? Die Regierung? Soll das Regime festlegen, wer sich
finanzieren darf und wer nicht? Von wem haben’s denn die Idee, vom Putin oder
vom Erdogan? Oder vom Kim? Soll es der kommende Gottkanzler verkünden? Oder
gibt es da vorher eine parlamentarische Abstimmung? Wieso gilt das Erkenntnis des BVGh nichts mehr und muss durch
Zusatzregeln ausgehebelt werden? Wieso soll der Gleichheitsgrundsatz aufgehoben
werden?
Der
steht übrigens im Grundgesetz. Sollte die SPD diese Klausel außer Acht lassen
wollen, wäre auch das verfassungsfeindlich. Und wäre die SPD damit nicht eine
verfassungsfeindliche Partei?
Man
merkt, wohin es geht und warum die Sozen den Koalitionspartner jetzt so
drängen: Sofort nach der Machtergreifung ihres Gottkanzlers soll das Gesetz
knallhart durchgesetzt werden. Nach der NPD, der eh keiner nachweint, wird aber
das eigentliche Ziel anvisiert werden: die AfD.
Und die
SPD will offensichtlich auf der Besoffenheitswelle ihres Messias an die Macht
surfen um von dort aus dann das Meinungsdiktat auf ewig einzuzementieren. Wer
bestimmt, wer Geld bekommt?
Die
Partei, die Partei, die hat immer recht…
2 Kommentare:
Lieber Blogwart, für einen "kleinen Technuker" haben Sie ein ausgezeichnetes Rechtsgefühl, das mit gesundem Menschenverstand nur unzureichend beschrieben ist. Die Behauptung, Sie seien Bezirksrichter in Linz, würde Ihnen jeder abkaufen.
Hier jedoch sind Sie einige Male abseits des Wegs. Zwar beschreiben Sie richtig, dass das NPD-Urteil gegen die AfD verwednet werden soll- dieses ist aber der einzige Zweck dieses Urteils! Bitte lesen Sie genau: die NPD ist sehr wohl verfassungswidrig, aber nicht verboten! Unabhängig davon, dass ein solcher Ausspruch nicht durch das Grudngesetz gedeckt ist (eine verfassungswidrige Partei IST verboten), verhindert die Argumentationswindung mit der mangelnden Relevanz lediglich, dass die NPD dieses Urtreil wird überprüfen lassen können - es fehlt ganz einfach die Beschwer!
Für meine Begriffe unterliegen Sie noch dem Irrglauben, dass das BVErfG eine unabhängige Institution der Rechtssprechung ist, die über das Grundgesetz wacht. Das ist es schon lange nicht mehr. Es maast sich Kompentenzen an, die es von Gesetzes wegen gar nicht hat, wenn es das Grundgesetz "fortentwickelt", es verleiht politischen Wunschvorstellungen einen Rang, der über den gesetzen und sogar über dem Grudngesetz selbst steht. Die Rechtsbrüche spätestens seit den Urteilen zu Maastricht über den Euro und die ESM/EFSF-Konstruktionen sind mittlerweile unzählbar, die neueste MAsche ist die Anerkennung von angeblichen Grundrechten für niemals Berechtigte über die "Menschenwürde" in eine Höhe, von der nur noch das Gericht selbst sie wieder herunterholen könnte. ISt das verständlich? Die Menschenwürde nach Art. 1 GG unterliegt der Ewigkeitsgarantie, ist also selbst dem verfassungsändernden Gesetzgeber entzogen. Die dauerhafte Alimentierung sämtlicher Ausländer ist seit dem unseligen Urteil 2012 an der Menschenwürde aufgehängt, praktisch, oder? Ein Versorgungsfreifartschein für jeden Afrikaner oder Araber, der nur halbwegs clever ist.
Da ist das Problem mit dem Gleichheitssatz (trotz dem dieser Genderirrsinn und die Frauenquoten ins Rechtgedrückt wurden) nur noch eine Fingerübung. Oder glauben Sie wirklich, dass eine Parteienfinanzierung, die NPD und AfD wegen "VErfassungswidrigkeit" vom Steuerzahlergeldsegen ausschließt, nicht durchgewunken werden wird? Die Antwort liegt in der Frage: verfassunsgwidrige PArteien dürfen selbstverständlich nicht alimentiert werden! Die Krönung des Ganzen wird darin liegen, dass die verfallenen Gelder den Volldemokraten ncoh oben drauf gelegt werden. So dreist wird man auch noch sein.
Werte Frolleinwunder,
herzlichen Dank für Ihren Kommentar, ich sehe es ja genauso, als Techniker (ich bin wirklich nicht vom Rechtsfach) versuche ich nur, das Ganze mit Logik zu betrachten und damit aufzuzeigen, wie unlogisch, in sich widersprüchlich und politisch zurechtgebogen dieser ganze Irrsinn ist. Keine Sorge, ich halte die Justiz generell nicht für unabhängig, deshalb zeige ich ja auch auf, wo ich als Nicht-Jurist bereits die Unstimmigkeiten zwischen Recht und Rechtssprechung sehe und vor Allem die dreisten Anwandlungen der Politik, sogar das noch zu beugen bis es kracht im Gebälk.
MfG Fragolin
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