„Ich bin ein überzeugter und konsequenter Kritiker des Parteien-Parlamentarismus und Anhänger eines Systems, bei dem wahre Volksvertreter unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit gewählt werden.“
Alexander Issajewitsch Solschenizyn, 2007

Montag, 3. April 2017

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Glawischnig verliert Prozess gegen Facebook- User


03.04.2017, 08:11

Rechtskräftiger Freispruch für einen Facebook- User, gegen den Grünen- Chefin Eva Glawischnig gerichtlich vorgegangen ist: Der Steirer hatte ein Glawischnig- Zitat erfunden ("Schutzssuchende müssen das Recht haben, auf Mädchen loszugehen! Alles andere wäre rassistisch."). Das Landesgericht Graz wertete dies als erkennbare Satire und sprach den Angeklagten frei, das Oberlandesgericht bestätigte diese Entscheidung.
So erfreulich das Urteil im Sinne der Meinungsfreiheit sein mag - es ist dennoch mit einer höchst fehlerhaften Begründung ergangen: Es ist nämlich keineswegs richtig, daß das erfundene Glawischnig-Zitat als "erkennbare Satire" zu werten wäre!

Aus den ständigen Äußerungen der GrünInnen und ihrer ChefIn ist vielmehr abzuleiten, daß dieses Zitat ganz problemlos von der GrünInnenchefIn hätte geäußert werden können. Denn das ständige Pochen auf  ein "Bedachtnehmen" auf "kulturelle nterschiede" besagt im Kern nichts anders.

Nein: der inkriminierte Satz
"Schutzssuchende müssen das Recht haben, auf Mädchen loszugehen! Alles andere wäre rassistisch."
ist einfach als Kritik an den
Standpunkten der Grünen zu werten und daher in der politischen Auseinandersetzung legitim (wenn Grüne bspw. ihre Gegner als Nazis diffamieren, wird das ja auch nicht von den Gerichten geahndet).




2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Meinungsfreiheit - Du meine Güte!

Ich denke eher, daß hier Probleme grüner Hackordnung über Bande ausgespielt werden.

heinz hat gesagt…

Sehr geehrter Fragolin,

Das gleiche habe ich mir auch gedacht. Am Satz selbst erkennt man ganz und gar nicht, dass es sich dabei um Satire handelt. Auch die Begründung, es sei "nicht ernsthaft anzunehmen", dass sie diese Meinung vertritt, halte ich für sehr sehr dünn.

Allerdings, und das ist für mich entscheidend: Am Ende des Postings schreibt der User: „Ihr kann diese Aussage zugetraut werden.“
Korrekterweise hätte er "könnte" schreiben müssen, geschenkt, aber daran erkennt man, dass sie diese Aussage selbst nicht getätigt hat, sondern dass der User sie ihr zutrauen würde. Ok, das mag seine freie Meinung sein.
Deshalb war er m.M.n. freizusprechen. Alles anderen Begründungen sind für mich unverständlich.


Liebe Grüße
Heinz