Unvaccinated lives matter.
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Die arme „mannschaft“ kann es auch keinem recht machen. Fahren sie nach Katar, werden sie angebrüllt, warum sie sich dafür hergeben, so eine steinzeitliche Monarchie mit ihrer Gegenwart zu adeln. Fahren sie wieder heim, wo sie in Ruhe ihr Regenbogenschleifchen tragen können, werden sie als Versager niedergeschrien. Aber zumindest wissen wir jetzt, was man im DFB unter „Haltung“ versteht:
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Gruppensieger ist ausgerechnet jene Mannschaft, die auf Diversität pfeift und getreu dem Grundgedanken von Länderspielen Spieler aus dem eigenen Land hat. Peinlich.
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Bestechende Fakten zur hervorstechenden Integration Berlins: 2021 verzeichnete man läppische 2777 Messerattacken (das sind im Schnitt 7,5 pro Tag) mit insgesamt 33 Toten (der überlebende Rest belastete das Gesundheitssystem aber nicht stärker als „Ungeimpfte“ und ist damit vernachlässigbar). Nicht Deutschland, nur Berlin.
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Apropos Integration. Die drei brutalen Mörder der 13-jährigen Leonie wurden zu Höchststrafen verurteilt. Bemerkenswert war die Kaltschnäuzigkeit der drei Afghanen („Warum hätte ich was gegen die tödliche Vergewaltigung tun sollen? Sie war ja nicht meine Freundin!“) und das Rassismus-Mimimi der Verteidiger, die entgegen allen Fakten wieder das linksradikale Märchen, man würde mit diesen drei Schwerverbrechern „alle Afghanen“ verurteilen. Dass diese drei offensichtliche Drogendealer, Kindervergewaltiger und Mörder es sind, die „alle Afghanen“ beschmutzen und deren Ruf zerstören, darauf kommen sie nicht. Dass die Täter die Täter sind und nicht die Opfer, wird einmal mehr ignoriert und verleugnet.
Bemerkenswert auch einige Artikel und Kommentare in der linksextremen Presse wie dem „Standard“, die die Rolle der drogensüchtigen Schülerin aus dem Blickwinkel beleuchten, dass diese ja eine Mitschuld an der Vergewaltigung hätte, da sie ja nur Drogen wollte und eigentlich hätte zuhause sein sollen. Dass sie das sein sollte, das stimmt, aber das ändert nichts an der Tatsache, dass sie zu Tode vergewaltigt und dann wie Müll am Straßenrand entsorgt wurde, weil im Menschenbild der Täter sie auch nicht besser als ein Stück Dreck war. Ohne dieses Menschenbild und ohne diese Kaltschnäuzigkeit hätte sie nicht diese Tortur erlebt.
Und auch wenn die linksradikalen Brüller, die für den Import genau dieses bei uns eigentlich zum Glück schon lange überwundenen Menschenbildes wieder aus ihren Löchern kriechen: Warum kümmern sich die Heerscharen an Sozialarbeitern und Streetworkern zu wenig um aus welchen Gründen auch immer ins Drogenmilieu abrutschende österreichische Mädchen und so viel um zugewanderte Drogendealer und Gewaltkriminelle?
Leider muss man damit rechnen, dass bei unserem Vollzug die drei in zehn bis fünfzehn Jahren wieder draußen sind, dann Mitte Dreißig und im Knast sicher auf eine „Resozialisierung“ vorbereitet, obwohl sie offensichtlich heute noch nicht einmal eine in unseren Breiten brauchbare Sozialisierung hatten, für die es ein „Re“ geben könnte. Und unsere linksradikalen Freunde werden weiterhin Absatz 2 des Artikels 33 der Flüchtlingskonvention verleugnen und darauf beharren, dass die armen traumatisierten Geflüchteten nicht abgeschoben werden dürfen. Was eine der vielen Asyl-Lügen ist, auf denen entgegen allen Fakten trotzig beharrt wird, egal wie viele Opfer das noch kosten wird. Und es wird noch viele Opfer kosten, und es werden noch oft jene niedergebrüllt, die darauf hinweisen.
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Und hier für die linksradikalen Hassbrüller der Original-Text der Genfer Flüchtlingskonvention zum Nachdenken und Begreifen:
„Artikel 33 - Verbot der Ausweisung und Zurückweisung
1. Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.
2. Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwer wiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.“
Die sofortige Überführung solcher Schwerkrimineller nach der Haftentlassung in die Abschiebehaft und schnellstmögliche Abschiebung nach Afghanistan sind damit nicht nur möglich sondern zwingendes Gebot im Sinne des möglichen Schutzes der Allgemeinheit vor schwerer Gefährdung.
Fakt. Punkt.