Wenn Grundrechte zu Privilegien werden, wird Widerstand zur
Pflicht.
***
Heute mal ein paar
kleine Zitate, immerhin aus der Allgemeinen
Erklärung über Bioethik und Menschenrechte der UNESCO aus
2005, die bis heute aktuell ist.
Artikel 3:
„1. Die
Menschenwürde, die Menschenrechte und die Grundfreiheiten sind
in vollem Umfang zu achten.
2. Die Interessen
und das Wohl des Einzelnen sollen Vorrang vor dem alleinigen
Interesse der Wissenschaft oder der Gesellschaft haben.“
Also auf der Bühne
gesprochen würde ich jetzt den zweiten Absatz nochmal wiederholen,
ganz langsam und zum Mitschreiben für jene, die den vollen Sinn des
Satzes erst dann begreifen, wenn sie ihn mehrmals gelesen haben.
Meine Interessen und mein Wohl stehen vor dem Interesse der
Wissenschaft oder der Gesellschaft. Ebenso auch vor denen der Politik
und der Pharmalobby. Das haben auch die Vertreter unserer Staaten in
der UNESCO unterzeichnet. Kann man ja mal vergessen vor lauter
Pandemie und so.
Artikel 5:
„Die
Freiheit einer Person, selbständig eine Entscheidung zu treffen, für
die sie die Verantwortung trägt und bei der sie die
Entscheidungsfreiheit anderer achtet, ist zu achten.“
Naja, achten heißt
ja nicht, dass man ihn nicht verhöhnen, verächtlich machen und Hass
gegen ihn säen kann. Das heißt, doch, eigentlich heißt es genau
das. Aber wen schert‘s?
Artikel 6:
„1.
Jede präventive, diagnostische und therapeutische medizinische
Intervention hat nur mit vorheriger, freier und nach Aufklärung
erteilter Einwilligung der betroffenen Person auf der Grundlage
angemessener Informationen zu erfolgen. Die Einwilligung soll, wenn
es sachgerecht ist, ausdrücklich erfolgen und kann durch die
betroffene Person jederzeit und aus jedem Grund widerrufen werden,
ohne dass die betroffene Person einen Nachteil oder Schaden erleiden
darf.“
Nee, jetzt komme ich
um die Wiederholung nicht mehr herum. Geht nicht, muss sein,
wenigstens der letzte Halbsatz:
„...ohne
dass die betroffene Person einen Nachteil oder Schaden erleiden
darf.“
Zählen
Diskriminierung und Grundrechtsverluste jetzt zu Nachteil oder zu
Schaden?
Egal…
Artikel 8:
„Bei
der Anwendung und Weiterentwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse,
der medizinischen Praxis und diesbezüglicher Technologien soll die
Schutzbedürftigkeit des Menschen berücksichtigt werden. Einzelne
und Gruppen, die besonders schutzbedürftig sind, sollen geschützt,
und die persönliche Integrität solcher Einzelpersonen soll geachtet
werden.“
Schutzbedürftigkeit
betrifft neuerdings keine Kinder mehr. Man lernt nie aus.
Artikel 9:
„Die
Privatsphäre betroffener Personen und die Vertraulichkeit ihrer
personenbezogenen Angaben sollen geachtet werden.“
Das heißt im
Klartext, Krankheitsgeschichte, Impfstatus und medizinische
Laborbefunde haben ohne zu zögern Pförtnern, Kellnern, Kollegen und
natürlich dem Chef, außerdem dem Einlasser im Kino, dem
Tramkontrollor, dem Frisör und jedem anderen sonst noch so
dahergelaufenen Knilch unter Androhung empfindlicher Strafen bei
Nichtbefolgung vorgelegt zu werden.
Artikel 11:
„Einzelpersonen
oder Gruppen sollen aus keinem Grund unter Verletzung der
Menschenwürde, der Menschenrechte oder der Grundfreiheiten
diskriminiert oder stigmatisiert werden.“
Ungeschriebene
Ausnahme: Ungeimpfte vulgo Covidioten, Impfverweigerer, Ignoranten,
Coronaleugner, Schwurbler und Omamörder. Da wird täglich
getrommelt, dass die keine Grundrechte mehr haben, vom öffentlichen
Leben ausgeschlossen werden, ihren Job verlieren müssen, weil sie
eben Impfverweigerer und damit Seuchenvögel und Omamörder sind.
Und deshalb lassen
wir es mal gut sein nach...
Artikel 22:
„1.
Die Staaten sollen alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, ob
gesetzgeberischer, administrativer oder anderer Art, um den in dieser
Erklärung niedergelegten Grundsätzen im Einklang mit den
internationalen Menschenrechtsnormen Wirkung zu verleihen...“
Aus dem Kanzleramt
an der Spree soll ein schelmisch gelispeltes „Sonst was?“ zu
hören gewesen sein. Aus dem in Wien nur Schweigen.
Also man sieht, es
ist eine üble rechtspopulistische Hetze, dass unseren Regierigen die
jeweilige Verfassung vollkommen scheißegal ist. Nein, andere
Regelwerke gehen denen genauso nah am Arsch vorbei...