Unvaccinated lives matter.
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Nachdem der
Verfassungsgerichtshof als von genau jenen Parteien besetztes
Gremium, das die letzte Verteidigungslinie des Bürgers gegen einen
willkürlichen und übergriffigen Staat darstellt, letzte Woche
erkannt hat, dass die Impfapartheid, die ab Mitte November 2021 mehr
als drei Monate eine unerträgliche und menschenverachtende
Grundrechtsverletzung, ja eigentlich Grundrechtsaussetzung, zum
Normal erhoben hat, rechtens war, habe ich mir als Nichtjurist und
seiner letzten Verteidigungsmöglichkeit gegen den dräuenden
Totalitarismus samt der offenen Drohungen eines machtberauschten
Generals vor laufender Kamera, mit harten Zwangsmaßnahmen gegen mich
und meine Familie vorzugehen, beraubter Bürger da so einige Gedanken
darüber gemacht.
Wenn vierzehn mutmaßlich
Geimpfte und, wie es scheint, dem Impfen nicht nur positiv gegenüber
stehende sondern auch von der inzwischen mehr als ein Jahr
dauertrommelnden Hetztiraden gegen Impffreie nicht ganz
unbeeindruckte, mehrheitlich zur „Risikogruppe“ gehörende
Richter darüber entscheiden, ob die menschenrechtswidrige und durch
keinerlei Fakten begründete pauschale Grundrechtswegnahme der
Ungeimpften rechtens sei oder nicht, so hat das schon so ein bisschen
das G‘schmäckle, als würde eine Kommission aus vierzehn Löwen,
Wölfen, Hyänen und Geparden darüber beraten und entscheiden, ob es
ein Recht darauf gibt, Antilopen zu jagen und Schafe zu reißen.
Das System des
parteienbestellten Verfassungsgerichtshofes bzw. generell der
politikbestellten Richterlichkeit sollte meiner Meinung nach
überdacht werden. Nein, nicht mit einem Dach versehen, sondern es
sollten sich Gedanken darüber gemacht werden, ob unser
demokratisches System überhaupt bürgerorientiert und nicht
politikorientiert ist.
Nicht
nur, dass das Parlament eine Regierung kontrollieren soll, die durch
eine Mehrheit des Parlamentes getragen wird (und aktuell sieht man ja
an der Korruptions-U-Ausschuss-Farce mit einem von der
Korruptionsstaatsanwaltschaft verfolgten mutmaßlichen
Amtsmissbraucher als Korruptionsausschussvorsitzenden, wie
hervorragend das funktioniert), ist
die vorletzte Verteidigungsinstanz des Bürgers, der Bundespräsident,
Parteigänger einer Regierungspartei und das Verfassungsgericht
als letzte Verteidigungslinie wird von genau den Parteien besetzt,
gegen deren Entscheidungen und Handlungen es erkennen soll.
Das
amerikanische Modell des von den Bürgern direktdemokratisch
gewählten Friedensrichters mag seine Tücken haben, aber es scheint
besser zu funktionieren als das österreichische Modell des
Parteienproporzes und Packelns.
Dabei finde ich es nicht einmal
das erschreckenste, dass die Verfassungsrichter nicht ganz so neutral
entschieden haben, wie sie es meiner Ansicht nach dem Amte
entsprechend hätten tun müssen, denn sie sind eben auch nur
Menschen und sie haben nach zwei Jahren Mediendauertrommelfeuer und
aktiver Hetze der Regierung eben auch ihre Überzeugungen. Man muss
auch die Wölfe und Hyänen verstehen, wenn sie die Beweggründe der
Schafe nicht immer nachvollziehen können und sich um deren
Existenzrechte nicht allzu viele Gedanken machen.
Ich finde es katastrophal, wie
diese Entscheidung begründet wurde. Denn ich habe das so verstanden,
und die „Expertinnen und Experten“ aus dem Juristischen mögen
mich korrigieren, wenn ich da vollkommen falsch liegen sollte, dass
die Entscheidungen des damaligen Gesundheitsministers und die
Ausrufung des „Lockdowns für Ungeimpfte“ deshalb rechtens seien,
weil es damals eine durch keine Studien und Fakten belegte Empfehlung
eines Gremiums aus von der Regierung selbst handverlesenen
„Expertinnen und Experten“ gab, das zu tun, weil man nicht
wüsste, ob es schadet oder hilft und erstmal probieren wollte, was
passiert.
Es bedarf also keiner Evidenz,
keiner Studien, keiner Fakten, keiner Abwägung, ob das Ziel
überhaupt erreicht werden kann oder gar ob es überhaupt ein Ziel
ist, keiner Einschätzung, ob es gelindere Mittel gibt, also nichts,
was die Verfassung eigentlich vorschreibt, sondern es reicht die
Empfehlung einer Kommission auf Basis von Vermutungen und Prognosen
(von denen nebenbei erwähnt noch nicht eine eintrat), um massive
Grundrechtsverletzungen und das komplette Aushebeln ganzer Berge von
Gesetzen durch die Regierung zu rechtfertigen. Oder, kurz gesagt: ab
sofort ist Willkür höchstrichterlich abgesegnet.
Wenn also morgen eine von der
Regierung selbst und nur zu diesem Zwecke eingesetzte „Kommission“
(weder deren Zusammensetzung oder Expertise, noch deren
Unabhängigkeit und Zustandekommen wurden hinterfragt) auf Basis von
quellenfreien Prognosen und bestellten „Empfehlungen“ der
Regierung einen Zettel rüberschiebt, auf dem steht, dass alle
Menschen mit einem ungeraden Geburtsjahr kein Auto mehr besitzen
dürfen, weil sonst das Klima kippen könnte, dann ist das nach
diesem Erkenntnis OK.
Es
findet eine Umkehrung, eine Perversion des Rechtssystemes statt, wie
ich es laut unserer Verfassung verstanden habe: Wenn die Regierung
eines
demokratischen Rechtsstaates in
welcher Weise und welchem Umfang auch immer in die elementaren
Grundrechte der freien Bürger eingreifen will, dann ist sie in der
Beweislast und muss es faktenbasiert
und mit hieb- und stichfesten Beweisen
begründen, dass die von ihr geforderten Maßnahmen unbedingt
notwendig und sicher zielführend sind und es ebenso sicher
auszuschließen ist, dass es kein erkennbares gelinderes Mittel gibt.
All das wurde gerade vom
Verfassungsgericht lachend
in den Mistkübel getreten und komplett umgekehrt: Die Regierung muss
plötzlich
gar
nichts mehr
beweisen,
keine
Fakten und Belege vorlegen, kann
sich auf evidenzlose Behauptungen auf von ihr selbst dafür
handverlesene „Kommissionen“ berufen und der Bürger, der
willkürlich entrechtet wird, wird nun in die Pflicht genommen,
seinerseits den Beweis zu erbringen, dass das übergriffige Vorgehen
des totalitären Staates gegen ihn nicht gerechtfertigt war. Ein
solches Vorgehen erwartet man vielleicht von irgend einem
despotischen Regime, von einem Putin oder Erdogan, aber inzwischen
sind wir unter Schwarz und Grün hier in Österreich schon auf deren
Niveau angekommen.
Was bleibt, wenn der Rechtsstaat
mit Anlauf abgeschafft und mit höchstrichterlicher Segnung die
Willkür des Staates gegen den einzelnen Bürger oder gegen beliebig
definierte Gruppen von Bürgern zum neuen politischen Normal erhoben
wird? Ich habe es im letzten November beschrieben:
„Der "Lockdown für
Ungeimpfte" ist nichts weniger als eine Kriegserklärung gegen
den demokratischen Rechtsstaat, der offene Ausbruch der Apartheid und
der Übergriff eines tief in faschistoide Verhaltensmuster
abgeglittenen Staates gegen jene Restbevölkerung, die sich der
Abschaffung der Demokratie und der Installation eines kommandierenden
und dressierenden Polizeistaates noch in den Weg zu stellen wagt.“
Was der rotzige
Aristokratenschnösel und offensichtliche Dollfußjünger
Schallenberg da angerichtet hat, unter aktiver Unterstützung der
Grünen und, nicht zu vergessen bei allem Neuwahl-Geschrei, der
Roten, die das voll und ganz unterstützten und teilweise sogar mit
noch größerer Härte einforderten, wurde nun also von einem
Richtergremium bestätigt, das seine Existenz in der Konstellation
12:2 genau diesen drei Parteien verdankt.
Kurz
gesagt: einem reinen Willkürstaat ist Tür und Tor geöffnet und dem
Bürger wurde desillusionierend klar gemacht, dass die Verfassung das
Papier nicht mehr wert ist, auf dem sie geschrieben steht. Wir werden
von menschenverachtenden,
demokratie-
und verfassungsfeindlichen Hochkriminellen beherrscht, die einen
offenen Krieg gegen die freien Bürger führen, und die letzte
Verteidigungslinie der
freien Bürger gegen
den Totalitarismus hat
sich gerade in die Knie sinkend kampflos ergeben.
Damit
ist klar, was ab Herbst hier passieren wird. Es wird brutal werden.
Der „Lockdown für Ungeimpfte“ war nur ein neckisches Vorspiel
gegen das, was kommen wird, und es wird alle betreffen, auch die, die
sich jetzt noch die Schenkel klopfen bei dem Gedanken an zu Boden
gerungene Zwangsgespritzte. Die
Ära der von der Verfassung eines demokratischen Rechtsstaates
geschützten freien Bürgers ist vorbei.