Unvaccinated lives matter.
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Samstag in Wien. Keiner darf
fehlen!
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Zum ersten Mal in der Geschichte
der Menschheit erleben wir, dass der Zustand der Gesundheit und
körperlichen Unversehrtheit ein strafbewehrtes Verbrechen darstellt.
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Ich
glaube, es ist auch eher selten, dass Maßnahmen zum Schutz der
individuellen körperlichen Unversehrtheit als Verwaltungsübertretung
geahndet werden.
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In
Deutschland wird ein eigener militärischer „Krisenstab Corona“
gebildet. Die neue Regierung will laut Christian Lindner beim
Durchimpfen der Bevölkernden „vom
Reden zum entschlossenen Handeln“
kommen, wie
immer man diesen nur wenig kryptischen Spruch interpretieren möchte.
Deshalb wird das Militär zum von
der Verfassung her eigentlich kaum zu argumentierenden
Inlandseinsatz in Stellung gebracht. In Verbindung mit den letzthin
vernommenen Wortmeldungen von „2G
über das ganze Jahr 2022“
(Jens Spahn) bis zur „strengen
Quarantäne
(Anm.: Hausarrest) für
Ungeimpfte“
(Friedrich Merz) ahnt man, was kommt. Die
Hamburger Wachtel hat sich kurz vor ihrem Abgang mit der letzten
Seite des Grundgesetzes den voluminösen Hintern gewischt, ihre
Nachfolger halten sich nur noch an das blütenweiße Klopapier.
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Wenn
eine Regierung Krankenhäuser schließt, Intensivbetten abbaut,
Pflegepersonal feuert und die Armee an die Heimatfront ruft, dann ist
es mit hundertprozentiger Sicherheit kein Virus, gegen das sie zu
kämpfen plant.
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Nachdem
in Österreich mit einem schlappen halben Jahr Haft für
„Impfverweigerer“ gedroht wird, müssen deutsche Hardliner gleich
beweisen, dass sie noch viel faschistischer und menschenfeindlicher
sein können als Österreich – immerhin nagt es einigen anscheinend
immer noch an der Ehre, dass der größte deutsche Verbrecher
ausgerechnet ein Ösi war. Und so ergehen sich kreative Rechtsbeuger
in den Medien geradezu orgiastisch und hosenfeucht in Phantasien,
dass man Menschen, die sich wiederholt und renitent dem Ansinnen der
Teilnahme an einem Genexperiment widersetzen, auch locker zwei
Jahre
einbuchten kann.
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Ach ja, Frage an die
Rechtsexperten hier: Wenn ich den behördlich angeordneten
„Impftermin“ wahrnehme, mich aber weigere, den Haftungsausschluss
zu unterschreiben bzw. verlange, dass der Impfarzt eine
Haftungsverpflichtung unterschreibt, bevor er mir den „Pieks“
geben darf – was ja unweigerlich dazu führen wird, dass der die
Nadel schnell wieder wegsteckt – gilt das dann auch als
„verweigerter Termin“? Ich weigere mich ja nicht, ich stelle nur
Bedingungen zum Selbstschutz.
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Zitat zum Tage:
„Das
Problem mit der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel
sind, während dumme Menschen voller Vertrauen
sind."
- Charles Bukowski
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Und
nicht vergessen: Samstag
in Wien. Keiner darf fehlen!
Die
Zeit für friedlichen Protest wird eng. Es müssen so schnell wie
möglich so viele wie möglich kommen.
In meinem Magen beginnt es schon
zu grummeln, der morgige Krankenstand kündigt sich immer deutlicher
an. Ich werde wohl einen Minilockdown machen müssen, inklusive
kompletter Einkaufsverweigerung. Nicht auszudenken, wenn viele auf
diese Idee kämen...