April, April.
Alles nur ein Irrtum.
Eine laut Anschober „bizarre
Diskussion“ um, wie Kurz schnippisch anmerkte, „juristische
Spitzfindigkeiten“.
Es gab also niemals eine
Einschränkung, den öffentlichen Raum zu betreten, und es ging
niemals darum, sich nur noch „die Beine vertreten“ zu dürfen und
ansonsten nur zu bestimmten Arbeiten und lebensnotwendigen
Besorgungen das Haus zu verlassen. Es war alles nicht so gemeint, nur
eine Empfehlung und niemals ein exekutierbares Gesetz.
Die
neuen „Verkehrsbeschränkungen“ werden von der Exekutive
überwacht. [...]
Ab heute sollen ja alle ihren Wohnungen bleiben, die nicht
unaufschiebbare Berufsarbeit oder notwendige Besorgungen zu erledigen
haben oder anderen Menschen helfen müssen.“
Ja,
das klingt noch nach einer Empfehlung, auch wenn hier schon die
Polizei als einschüchternder „Überzeuger“ eingesetzt wird:
„Die
Exekutive setzt zunächst auf Information: „Wir informieren über
alle Kanäle darüber, dass die Leute zu Hause bleiben sollen“,
sagt Christoph Grill vom Journaldienst der steirischen
Landespolizeidirektion.“
Doch dann wird nachgekellt, und
ich frage mich, wie ein nicht Jus-studierter Normalbürger das anders
verstehen soll als eine unverhohlene Drohung mit Staatsgewalt:
„In
weiterer Folge werde auch gestraft.“
Auf Basis welcher
Rechtsgrundlage? Ein Hoppala?
„Um das Schlimmste zu
vermeiden, hat die Regierung harte Maßnahmen ergriffen: Das
öffentliche Leben wurde auf ein Minimum beschränkt, die sozialen
Kontakte eng begrenzt.“
Nein,
nicht „die Regierung hat empfohlen“ sondern die Regierung hat
harte Maßnahmen gesetzt und die sozialen Kontakte eng begrenzt. Das
liest sich eindeutig. Das ist keine Empfehlung für lesende
Normalbürger, das ist eine klare Anweisung.
„Die
Menschen sind zwar angehalten, möglichst zu Hause zu bleiben - aber
man darf das Haus nicht nur für die Arbeit, den Einkauf oder Hilfe
für Andere verlassen, sondern auch zum Spazierengehen allein oder
mit den Menschen, mit denen man zusammenlebt. Bei Verstößen gegen
die Regeln könnte die Polizei streng strafen.“
Also
ausschließlich die genannten Gründe plus „Spazierengehen“, aber
nicht, um andere zu besuchen oder zu rein privaten „Corona-Partys“
wie in Gamlitz zu besuchen, die plötzlich niemals verboten gewesen
sein sollen. Ist
doch ganz klar formuliert, oder? Und plötzlich gab es niemals eine
Einschränkung sondern nur „Empfehlungen“? Nein,
das verwendete Wort heißt DARF.
Auch wie hier nochmal:
„Alle
ÖsterreicherInnen sind angehalten, daheim zu bleiben. Verlassen
werden dürfen Haus oder Wohnung nur für die Arbeit (wenn Homeoffice
nicht möglich ist), die Deckung der täglichen Grundbedürfnisse
(Lebensmitteleinkauf, Arzt- oder Therapiebesuch, Geldabheben und
Versorgung von Tieren), Betreuung und Hilfe für
unterstützungsbedürftige Menschen und Bewegung im Freien alleine
oder mit den Menschen, mit denen man zusammenwohnt.“
Alles
Fake? Niemals war das DÜRFEN eingeschränkt, sondern es gab immer
nur ein EMPFEHLEN? Eine Empfehlung, bei deren Nichtbefolgung bis zu
3.600
Euro Strafe angedroht und in vielen Fällen auch verhängt wurden?
Alles nur ein Missverständnis, eine juristische Spitzfindigkeit?
„Nach
der Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) ist
es - zunächst bis 13. April - grundsätzlich verboten, den
öffentlichen Raum zu betreten.“
in
direktem Zusammenhang mit der Aussage:
„Die Polizei werde
konsequent gegen jeden vorgehen, der sich nicht an die
Ausgangsbeschränkungen hält - es drohen Strafen von
bis zu 3.600 Euro.“
Fettsetzung nicht von mir
sondern von der Zeitung, um klar zu machen, was demjenigen droht, der
gegen Anweisungen zu verstoßen wagt, die es plötzlich gar nicht so
gegeben haben soll.
Und noch besser: es wird jetzt
nach der Poolparty der schwarzen Bonzen und Kurz-Spender plötzlich
ganz offen zugegeben, dass es niemals eine Einschränkung im privaten
Bereich gab. Nicht eine Sekunde. Kann man kaum glauben, wenn man die
„Niederösterreichischen Nachrichten“ vom 22. März 2020 liest:
„Das Feiern auf einem
privaten Anwesen wurde von aufmerksamen Anrainern wahrgenommen und
der Exekutive gemeldet. Die Partygäste haben laut Baumschlager
getrunken unter dem Motto einer „Corona-Party“. Die Polizei
rückte sofort aus und setzte dem Treiben ein Ende. Vier Personen
wurden angezeigt. „Natürlich fahren wir umgehend hin, aber durch
solche Aktionen gefährden die Partymacher nicht nur sich selbst und
ihre Begleiter, sondern auch die Einsatzkräfte“, gibt Baumschlager
zu bedenken. Für Verstöße gegen das Epidemiegesetz drohen Strafen
bis zu 3.600 Euro. „Wie bedanken uns aber, dass ein Großteil der
Bürger vorbildlich ist“, so Baumschlager, der auch bittet, das
Wahrnehmen solcher Verstöße der Polizei umgehend zu melden.“
Verfassungswidriger
Eingriff in die freien Bürgerrechte, widerrechtliches Stürmen von
Privatgrund, widerrechtliche Androhung verfassungswidriger
Willkür-Strafen und als Sahnehäubchen der „neuen Normalität“
unter dem Kurz-Kogler-Regime der offene Aufruf zum Denunziantentum,
Vergehen sofort der Exekutive zu melden, die niemals Vergehen waren
und bei denen der Zugriff der Exekutive ein verfassungswidriger
Eingriff in die Bürgerrechte darstellt. Uiuiui, was für ein tolles
Regime, das sich da gerade als die großen Retter des Hauses
darstellt, das sie aus Angst vor einer Mäuseplage niedergebrannt
haben.
„Für die Verdächtigen im
Zusammenhang mit den Corona-Partys folgen nun Anzeigen. Geldstrafen
in der Höhe von jeweils bis zu 3.600 Euro folgen. Festgelegt wird
der Betrag von den jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden.“
So frohlockt die
Giebelkreuzpostille „Kurier“ am gleichen Tag über die harte Bastonade für die
Schwerverbrecher der „Corona-Party“. Nicht „Geldstrafen können
folgen“ sondern „Geldstrafen folgen“. Sie werden, unweigerlich.
Damit jeder weiß: füge dich, oder du wirst abkassiert. Und das
gegenüber Menschen, von denen fast 2 Millionen innerhalb einer Woche
arbeitslos, in Kurzarbeit oder vom Verlust der Existenz bedroht
waren.
„Nachdem
seine Identität festgestellt worden war, wurde ihm mitgeteilt, dass
die Abhaltung solch einer Party ein strafbarer Tatbestand im Sinne
des Covid-Gesetzes ist und er diesbezüglich nun angezeigt wird.“
Merkt das jeder? „Ein
strafbarer Tatbestand im Sinne des Covid-Gesetzes“. Zitat der
Polizei, nicht irgend ein Hoppala eines Journalisten. Was daran ist
jetzt für Normalbürger missverständlich, Herr Anschober, Herr
Nehammer?
„Bei
den weiteren durchgeführten Ermittlungen konnten schlussendlich noch
11 weitere Teilnehmer dieser "an Schwachsinn nicht zu
überbietenden Corona-Party" (Nehammer) ausgemittelt werden.
Nach Abschluss der Ermittlungen werden gegen die zwölf Personen
Anzeigen wegen Übertretung nach dem Covid-Maßnahmengesetz an die
zuständigen Behörden erstattet.“
Ach,
Herr Nehammer, neben ihren Kappelträgern wurden Sie also selbst auch
noch zitiert, und obwohl Sie wussten, dass es sich bei einer solchen
Party um eine, egal wie dumme, niemals verbotene Privatveranstaltung
handelte, pfiffen Sie Ihre Beamten nicht zurück? Obwohl
Sie genau wussten, dass es in Privatwohnungen gar keine „Übertretung
des Covid-Maßnahmengesetzes“
geben kann, weil es dort gar nicht wirkt, unterstützten
Sie
Ihre eigenen Beamten sogar
bei
verfassungswidrigen Eingriffen?
Sogar Anwälte, auch das möchte
ich mal klarstellen, sind anscheinend den angeblichen
„Missverständnissen“ aufgesessen. Diese Kanzlei veröffentlicht noch am 7. April 2020:
„Ein Treffen mehrerer
Personen, um sich sozial auszutauschen, ist derzeit ebenfalls
untersagt. Bei einer Zuwiderhandlung ist eine Verwaltungsstrafe bis
zu EUR 3.600,-- vorgesehen.“
Kein Hinweis, dass das in
privaten Räumen gar nicht gilt. Nur die nachgeschobene Drohung:
„Auch
besteht die Möglichkeit einer gerichtlichen Verurteilung...“
Und
nun auf einmal war das alles nur ein Missverständnis.
Ach was, ein Spaß.
Ein Aprilscherz, ein bisschen vorgezogen, damit man mehr Zeit zum
Lachen hat. Und ein unfähiger Totalversager wie Anschober findet
eine Diskussion darüber „bizarr“?
Ich finde es bizarr, dass der
Oberste Hüter der Verfassung und Freiheitsrechte schweigend dem
verfassungswidrigen Treiben seiner Parteifreunde und deren aktiver
Hilfe beim Aufbau einer verfassungswidrigen Willkürexekutive
zuschaut. Oder nein, bizarr ist falsch: ich finde es typisch
österreichisch.
In einem Rechtsstaat wären
Anschober und Nehammer bereits aus dem Amt entfernt und angeklagt.