…doch mir
fehlt der Glaube. Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, sagt das Sprichwort.
Und wer dauernd lügt, naja, was soll man dazu sagen.
Jedenfalls
wird im „Kurier“
vermeldet:
„Kein Steuergeld mehr für straffällige Asylwerber!“
Ich habe erst
mal gegoogelt, wer aktuell in der Regierung sitzt, hätte ja sein können, dass
ich die letzten Tage was verpasst habe, aber ich fand keinen Hinweis auf eine
blaue Beteiligung. Diese Forderung war den üblichen Kreischbojen und auch den
offiziellen Medien noch vor Kurzem die Punzierung als rechtsextrem und ultranationalistisch
wert. Naja, die Empörbeauftragten werden schon noch ihre Jaulautomatik
einschalten. Nebengeräusche, ignorierbar.
Solches aus
GroKo-Munde erscheint zu unglaubwürdig, als dass es ernst gemeint sein könnte.
Immerhin haben wir schon so viel gehört, es wird so viel geredet, und so
dermaßen gar nichts getan, dass man sich nur noch fragt, welchen Zweck dieses
Schlafsandstreuen in die Augen des Wahlpöbels verfolgt: Reaktion auf die
Fast-Klatsche, die ihnen Hofer beschert hat, Vorbereitung auf
Nationalratswahlkampf oder ein Mix aus Beidem?
Aber gut,
lesen wir uns mal rein in den Artikel:
„Wird ein Asylweber
straffällig, werden ihm künftig sämtliche Geldflüsse gestrichen, auch der
Entzug aus der Grundversorgung ist möglich.“
Diesen Satz
möchte ich erstmal so stehen lassen, auf den komme ich weiter unten nochmal
zurück.
„Erhöht werden künftig auch die Strafen, wenn sich
ein Flüchtling einen Aufenthaltstitel durch falsche Angaben erschleicht. Der
Strafrahmen beläuft sich auf 1000 bis 5000 Euro bzw. drei Wochen Ersatzhaft.“
1000 bis 5000
Euro von was? Unsere Geschenkten (auch
hier wird ja wieder pauschal der begriff „Flüchtling“ ebenso penetrant wie
falsch verwendet) sind doch so arm, dass wir ihnen vom Dach über den Kopf über
die Vollverpflegung bis zum Gratis-Kinobesuch das komplette All-Inklusive-Geschenkpaket
überreichen, sobald sie möglichst passfrei über die Grenze gekommen sind.
Offiziell haben die armen Mäuschen doch gar nichts; meist findet die Polizei
erst bei einer überraschenden Razzia überraschende Bargeldsummen bei diesen
Ärmsten der Armen. Also bleibt wohl nur die Ersatzhaft.
Sorry, aber
wenn sogar Wiederholungstäter lachend wieder aus dem Gericht gehen, weil alles
auf Bewährung ausgesprochen wird, soll ich daran glauben, dass kleine
Sozialbetrüger einsitzen gehen?
Erstens: Wie
wollen die Behörden Sozialbetrug erkennen, wenn sie nicht danach suchen und jeden
Mist, den Leute, die mit illegalen Methoden in das Land eingedrungen sind, unreflektiert
glauben? Die schmeißen ihre Papiere weg und erzählen unseren Beamten Märchen
aus tausendundeiner Nacht und machen sich zu „Minderjährigen“ mit Vollbart und
keinen juckts.
Zweitens: Selbst
wenn der Verdacht besteht, wie sollen die Beamten eindeutig beweisen, und die Beweislast
liegt ja wohl eindeutig bei den Behörden, dass sie betrogen wurden? Welche
Ermittlungsmethoden dürfen angewandt werden ohne vom Vertrauensanawalt seines
Asylindustriesyndikats (vulgo „NGO“) bis in die nächste Steinzeit verklagt zu
werden?
Drittens: Wie
soll festgestellt werden, ob der Betrüger Geld hat und wenn er keines hat (oder
zahlen will) wo will man ihn einsperren, wenn unsere Gefängnisse bereits
überfüllt sind?
Viertens:
Gehört der Asylbetrug bereits zur Straffälligkeit, die angeblich (laut Überschrift)
zum kompletten Einstellen aller Leistungen führt? Für mich klingt das nämlich
mehr nach einer Verwaltungsübertretung. Und wie solche geahndet werden haben wir
am hunderttausendfachen illegalen Grenzübertritt gesehen. (Immer wieder gern
erwähnt, wie in Spielberg durch Kontrollen an der Autobahn steirische
Tschick-Käufer und Slowenientanker wenn sie den Pass vergessen hatten
abkassiert wurden, während nur hundert Meter neben der Autobahn grinsend
passlose Jungmännerhorden die Polizisten beiseiteschoben und durchmarschierten,
vom Heer mit Obst und Tee begrüßt.)
„Noch höher sind die Strafen, wenn Fremde trotz
gültigen Einreiseverbots und Rückkehrentscheidung nicht zeitgerecht ausreisen
oder trotz aufrechten Verbots einreisen. Strafrahmen: 5000 bis 15.000 Euro
sowie bis zu sechs Wochen Ersatzhaft.“
Was soll denn
der Blödsinn? Auch hier wird bei denen kein Cent zu holen sein, unsere
Schätzchen sind doch alle bettelarm, weswegen wir sie in Vollpension halten. Ob
ich nun von 1.000 oder von 15.000 Euro nichts bekomme, das Ergebnis ist immer
Nichts. Und der Knast ist überfüllt, und sollte doch Platz sein kostet uns das
Früchtchen dann in der vergitterten Vollpension gleich mal um die 300 Euro pro
Tag. Geht Ali Baba für 40 Tage in die Räuberhöhle, dann kostet der 12.000 Euro. Toll.
Wieso nicht
sofortige Abschiebehaft und schnellstmöglicher Rausschmiss? Investiert die
2.000 Euro für eine erkennungsdienstliche Erfassung (Fingerprint, isometrische Fotos
und DNA) in einer Datenbank und kontrolliert an der Grenze und an den Flughäfen
jeden Einreisenden mit Fingerscan. Außerdem Fingerscan auf jedem Amt, wo sich
ein Humangeschenk mit irgendwelchen Märchen zur Wohlversorgung anmeldet. Im
europäischen Vorzeigeland des e-Gouvernment kann das wohl keine Unmöglichkeit
sein und die Kosten sind im Vergleich zur Komplettversorgung von einwandernden
Glücksrittern und Sozialschmarotzern ja wohl minimal. Aber wo kein Wille ist,
da ist kein Weg…
„Wenn ein Asylwerber keinen Anspruch auf Verbleib
in Österreich mehr hat, am Verfahren nicht mitwirkt und auch keine sonstigen
Gründe (etwa Familienanschluss) dagegensprechen, kann ihm künftig die komplette
Grundversorgung gestrichen werden.“
Kann. Er kann
auch an der Grenze abgewiesen werden. Er kann auch im Schnellverfahren
abgelehnt werden. Er kann auch sofort abgeschoben werden. KANN. Was bisher
getan werden konnte, wurde nicht getan, also warum sollen wir jetzt glauben,
dass plötzlich das, was neu beschlossen wird, dass man tun kann, auch getan
wird?
Wir haben die
Nase voll von es kann getan werden,
wir wollen endlich ein es wird getan
sehen!
„Einzig eine medizinische Versorgung muss
sichergestellt werden.“
Mir fehlt der
Unterschied zwischen „notwendiger Grundversorgung“, die unbedingt zu gewähren
ist, und „Rundumversorgung“. Ansonsten stimme ich dem voll zu.
„Beschleunigt werden sollen auch die Abschiebungen
straffällig gewordener Asylberechtigter. Bereits vor einer allfälligen
Verurteilung soll - quasi für den Fall der Fälle - ein beschleunigtes
Aberkennungsverfahren eingeleitet werden. Nach dem Urteil bleiben der
Erstinstanz ein Monat und dem Bundesverwaltungsgericht zwei Monate Zeit zu
entscheiden, ob der Asyltitel aberkannt wird.“
Soll
beschleunigt werden? Bis jetzt findet sowas gar nicht statt. Ich werde in
Zukunft den Marathon, an dem ich nicht teilnehme, auch schneller laufen. Hä?
Außer dem
ganzen „soll“ finde ich hier nur „kann“ und keinerlei Hinweis darauf, was die Behörden
in all den Fällen, in denen bisher nichts oder fast nichts unternommen wurde,
in Zukunft dazu bewegen soll, tätig zu werden. Wer den permanenten Rechtsbruch staatlicher
Organe und die folgenlose Missachtung von Recht und Gesetzt durch unsere Schatzsuchenden
erlebt hat, dem fehlt leider der Glaube, dass das mehr ist als inhaltsleeres
Gedöns zur Volkssedierung. So wie sie Jubelartikel über 13 abgeschobene
Straftäter. Einmalig im Quartal. Was für eine Posse.
Übrigens,
oben stand noch was vom Streichen sämtlicher Geldflüsse:
„Wird ein Asylweber
straffällig, werden ihm künftig sämtliche Geldflüsse gestrichen, auch der
Entzug aus der Grundversorgung ist möglich.“
Im weiteren
Text findet sich nichts davon. Und diese Sicherheit, dass das wirklich
passiert, wie diese Formulierung impliziert, findet sich nirgends wieder. Es werden nämlich nicht, sondern es sollen können. Schön, wieder einmal zu
erleben, wie wahrheitsverpflichtete Qualitätspresse in der Schlagzeile und der
Zusammenfassung des Artikels, bekanntlich der einzige Teil den die Mehrheit der
Medienkonsumenten liest, ein ganz anderes Bild zeichnet, als sich aus dem
Inhalt des Artikels ergibt. Denn auch die Überschrift („Kein Steuergeld mehr für straffällige Asylwerber“) findet sich im
Text nicht wirklich inhaltlich abgebildet. Toller Reißer, nix dahinter.
Propaganda. Fake.
Doch zurück
in den Artikel:
„Auch Mitarbeiter von Betreuungsstellen haben künftig
mehr Handlungsspielraum. Sie werden zur Durchsetzung des Betretungsverbotes und
der Hausordnung bei groben Verstößen zur Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt
ermächtigt. Das heißt, sie gelten dadurch als Organe der öffentlichen Aufsicht.“
Bezieht sich
das jetzt auf die Security-Firmen, die sich in der Hand der serbischen und
russischen Mafia befinden und die Auftragsvergabe schon mal mit Handgranatenwürfen
beeinspruchen? Und was sollen die tun, wenn selbst ganze Hundertschaften der
Polizei teilweise der Lage nicht mehr Herr werden, wenn sich die Männerhorden
gegen bereits minimale Amtshandlungen zu einem randalierenden Mob solidarisieren,
der meiner Meinung nach sofort zusammengetrieben und in Abschiebehaft gesetzt
und rückgeführt gehört.
„Geschaffen wird mit dem neuen Fremdenrecht auch
ein neuer Visumtypus namens D. Er soll "aus besonders
berücksichtigungswürdigen Gründen" für Fremde erteilt werden können, die
sich bereits 90 Tage rechtmäßig in Österreich aufgehalten haben.“
Und ist wie
lange gültig? Unbegrenzt ja wohl kaum, oder? Ansonsten finde ich die Idee nicht
schlecht, betrifft ja nur jene, die ehrlich mit Pass und Visum eingereist sind
und hier nur nicht so schnell geschafft haben, Job und Meldeadresse
nachzuweisen wie die Behörden verlangen. Solange sich daraus keine Rechte auf
Wohlversorgung ableiten, wäre das OK, aber die Informationen sind ja eher dünn
gesät.
Wie generell
im ganzen Artikel. Klingt nach großem potemkinschen Dorf. Eine tolle
informative Pappkulisse, im Hintergrund durch ein Geflecht aus sollen und können gestützt, hinter der sich faktisch Nichts befindet.
Wie würde
eine vernünftige Alternative lauten?
Erstmal:
Einreise nur mit Pass und Visum. Niemand muss aus Ungarn oder Slowenien oder
Italien zu uns flüchten. Grenzkontrolle
und Abweisen an der Grenze. Widerrechtlich Eingedrungene werden inhaftiert und
abgeschoben. Die ungarische Methode. Ist nämlich völkerrechtlich absolut in
Ordnung, egal was die Kreischbojen an moralischer Überlegenheit auspacken. Ob
Herr Juncker uns für Nazis hält oder Frau Roth einen Heulkrampf bekommt ist
nämlich absolut irrelevant, noch ist Österreich ein souveräner Staat und sollte
das auch bleiben.
Dann: Wer
rechtmäßig einreist und einen Asylantrag stellt, hat Anrecht auf eine schnelle
Erledigung. Das normale 90-Tage-Einreisevisum reicht auch als
Entscheidungsgrenze. Bei Ablehnung: Ausreiseaufforderung, nach einwöchigem
Ignorieren derselben oder aktivem Entziehen Haftbefehl, Abschiebehaft,
erkennungsdienstliche Erfassung und aktiver Rauswurf. Bei Straffälligkeit das
Gleiche. Bei widerrechtlicher Wiedereinreise dito.
Wer mit
Einreisevisum kommt erhält die Berechtigung, sich einen Job zu suchen. Wer einen
findet und permanent nachweisen kann, darf bleiben, Rechte aus dem Sozialsystem
ergeben sich nach 12 oder 24 Monaten ununterbrochen nachgewiesener
Steuerzahlung aus Einkommen. Unmenschlich, ultrarechts, Nazi? Nein, gelebte
Praxis bis zum Eintritt in das Vierte Reich, genannt EU. Und schon damals gab es
gelebten Asylbetrug, aber was sich heute abspielt sprengt jeden Rahmen.
Am Tag des
Anschlusses 2.0 starb der letzte Funken Vernunft in Österreich.
Heute reden
wir wieder drüber. Schön.
Aber wann
kehren wir zur Vernunft zurück?