Unvaccinated lives matter.
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Nachdem der Verfassungsgerichtshof als von genau jenen Parteien besetztes Gremium, das die letzte Verteidigungslinie des Bürgers gegen einen willkürlichen und übergriffigen Staat darstellt, letzte Woche erkannt hat, dass die Impfapartheid, die ab Mitte November 2021 mehr als drei Monate eine unerträgliche und menschenverachtende Grundrechtsverletzung, ja eigentlich Grundrechtsaussetzung, zum Normal erhoben hat, rechtens war, habe ich mir als Nichtjurist und seiner letzten Verteidigungsmöglichkeit gegen den dräuenden Totalitarismus samt der offenen Drohungen eines machtberauschten Generals vor laufender Kamera, mit harten Zwangsmaßnahmen gegen mich und meine Familie vorzugehen, beraubter Bürger da so einige Gedanken darüber gemacht.
Wenn vierzehn mutmaßlich Geimpfte und, wie es scheint, dem Impfen nicht nur positiv gegenüber stehende sondern auch von der inzwischen mehr als ein Jahr dauertrommelnden Hetztiraden gegen Impffreie nicht ganz unbeeindruckte, mehrheitlich zur „Risikogruppe“ gehörende Richter darüber entscheiden, ob die menschenrechtswidrige und durch keinerlei Fakten begründete pauschale Grundrechtswegnahme der Ungeimpften rechtens sei oder nicht, so hat das schon so ein bisschen das G‘schmäckle, als würde eine Kommission aus vierzehn Löwen, Wölfen, Hyänen und Geparden darüber beraten und entscheiden, ob es ein Recht darauf gibt, Antilopen zu jagen und Schafe zu reißen.
Das System des parteienbestellten Verfassungsgerichtshofes bzw. generell der politikbestellten Richterlichkeit sollte meiner Meinung nach überdacht werden. Nein, nicht mit einem Dach versehen, sondern es sollten sich Gedanken darüber gemacht werden, ob unser demokratisches System überhaupt bürgerorientiert und nicht politikorientiert ist.
Nicht nur, dass das Parlament eine Regierung kontrollieren soll, die durch eine Mehrheit des Parlamentes getragen wird (und aktuell sieht man ja an der Korruptions-U-Ausschuss-Farce mit einem von der Korruptionsstaatsanwaltschaft verfolgten mutmaßlichen Amtsmissbraucher als Korruptionsausschussvorsitzenden, wie hervorragend das funktioniert), ist die vorletzte Verteidigungsinstanz des Bürgers, der Bundespräsident, Parteigänger einer Regierungspartei und das Verfassungsgericht als letzte Verteidigungslinie wird von genau den Parteien besetzt, gegen deren Entscheidungen und Handlungen es erkennen soll.
Das amerikanische Modell des von den Bürgern direktdemokratisch gewählten Friedensrichters mag seine Tücken haben, aber es scheint besser zu funktionieren als das österreichische Modell des Parteienproporzes und Packelns.
Dabei finde ich es nicht einmal das erschreckenste, dass die Verfassungsrichter nicht ganz so neutral entschieden haben, wie sie es meiner Ansicht nach dem Amte entsprechend hätten tun müssen, denn sie sind eben auch nur Menschen und sie haben nach zwei Jahren Mediendauertrommelfeuer und aktiver Hetze der Regierung eben auch ihre Überzeugungen. Man muss auch die Wölfe und Hyänen verstehen, wenn sie die Beweggründe der Schafe nicht immer nachvollziehen können und sich um deren Existenzrechte nicht allzu viele Gedanken machen.
Ich finde es katastrophal, wie diese Entscheidung begründet wurde. Denn ich habe das so verstanden, und die „Expertinnen und Experten“ aus dem Juristischen mögen mich korrigieren, wenn ich da vollkommen falsch liegen sollte, dass die Entscheidungen des damaligen Gesundheitsministers und die Ausrufung des „Lockdowns für Ungeimpfte“ deshalb rechtens seien, weil es damals eine durch keine Studien und Fakten belegte Empfehlung eines Gremiums aus von der Regierung selbst handverlesenen „Expertinnen und Experten“ gab, das zu tun, weil man nicht wüsste, ob es schadet oder hilft und erstmal probieren wollte, was passiert.
Es bedarf also keiner Evidenz, keiner Studien, keiner Fakten, keiner Abwägung, ob das Ziel überhaupt erreicht werden kann oder gar ob es überhaupt ein Ziel ist, keiner Einschätzung, ob es gelindere Mittel gibt, also nichts, was die Verfassung eigentlich vorschreibt, sondern es reicht die Empfehlung einer Kommission auf Basis von Vermutungen und Prognosen (von denen nebenbei erwähnt noch nicht eine eintrat), um massive Grundrechtsverletzungen und das komplette Aushebeln ganzer Berge von Gesetzen durch die Regierung zu rechtfertigen. Oder, kurz gesagt: ab sofort ist Willkür höchstrichterlich abgesegnet.
Wenn also morgen eine von der Regierung selbst und nur zu diesem Zwecke eingesetzte „Kommission“ (weder deren Zusammensetzung oder Expertise, noch deren Unabhängigkeit und Zustandekommen wurden hinterfragt) auf Basis von quellenfreien Prognosen und bestellten „Empfehlungen“ der Regierung einen Zettel rüberschiebt, auf dem steht, dass alle Menschen mit einem ungeraden Geburtsjahr kein Auto mehr besitzen dürfen, weil sonst das Klima kippen könnte, dann ist das nach diesem Erkenntnis OK.
Es findet eine Umkehrung, eine Perversion des Rechtssystemes statt, wie ich es laut unserer Verfassung verstanden habe: Wenn die Regierung eines demokratischen Rechtsstaates in welcher Weise und welchem Umfang auch immer in die elementaren Grundrechte der freien Bürger eingreifen will, dann ist sie in der Beweislast und muss es faktenbasiert und mit hieb- und stichfesten Beweisen begründen, dass die von ihr geforderten Maßnahmen unbedingt notwendig und sicher zielführend sind und es ebenso sicher auszuschließen ist, dass es kein erkennbares gelinderes Mittel gibt. All das wurde gerade vom Verfassungsgericht lachend in den Mistkübel getreten und komplett umgekehrt: Die Regierung muss plötzlich gar nichts mehr beweisen, keine Fakten und Belege vorlegen, kann sich auf evidenzlose Behauptungen auf von ihr selbst dafür handverlesene „Kommissionen“ berufen und der Bürger, der willkürlich entrechtet wird, wird nun in die Pflicht genommen, seinerseits den Beweis zu erbringen, dass das übergriffige Vorgehen des totalitären Staates gegen ihn nicht gerechtfertigt war. Ein solches Vorgehen erwartet man vielleicht von irgend einem despotischen Regime, von einem Putin oder Erdogan, aber inzwischen sind wir unter Schwarz und Grün hier in Österreich schon auf deren Niveau angekommen.
Was bleibt, wenn der Rechtsstaat mit Anlauf abgeschafft und mit höchstrichterlicher Segnung die Willkür des Staates gegen den einzelnen Bürger oder gegen beliebig definierte Gruppen von Bürgern zum neuen politischen Normal erhoben wird? Ich habe es im letzten November beschrieben:
„Der "Lockdown für Ungeimpfte" ist nichts weniger als eine Kriegserklärung gegen den demokratischen Rechtsstaat, der offene Ausbruch der Apartheid und der Übergriff eines tief in faschistoide Verhaltensmuster abgeglittenen Staates gegen jene Restbevölkerung, die sich der Abschaffung der Demokratie und der Installation eines kommandierenden und dressierenden Polizeistaates noch in den Weg zu stellen wagt.“
Was der rotzige Aristokratenschnösel und offensichtliche Dollfußjünger Schallenberg da angerichtet hat, unter aktiver Unterstützung der Grünen und, nicht zu vergessen bei allem Neuwahl-Geschrei, der Roten, die das voll und ganz unterstützten und teilweise sogar mit noch größerer Härte einforderten, wurde nun also von einem Richtergremium bestätigt, das seine Existenz in der Konstellation 12:2 genau diesen drei Parteien verdankt.
Kurz gesagt: einem reinen Willkürstaat ist Tür und Tor geöffnet und dem Bürger wurde desillusionierend klar gemacht, dass die Verfassung das Papier nicht mehr wert ist, auf dem sie geschrieben steht. Wir werden von menschenverachtenden, demokratie- und verfassungsfeindlichen Hochkriminellen beherrscht, die einen offenen Krieg gegen die freien Bürger führen, und die letzte Verteidigungslinie der freien Bürger gegen den Totalitarismus hat sich gerade in die Knie sinkend kampflos ergeben.
Damit ist klar, was ab Herbst hier passieren wird. Es wird brutal werden. Der „Lockdown für Ungeimpfte“ war nur ein neckisches Vorspiel gegen das, was kommen wird, und es wird alle betreffen, auch die, die sich jetzt noch die Schenkel klopfen bei dem Gedanken an zu Boden gerungene Zwangsgespritzte. Die Ära der von der Verfassung eines demokratischen Rechtsstaates geschützten freien Bürgers ist vorbei.
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