„Ich bin ein überzeugter und konsequenter Kritiker des Parteien-Parlamentarismus und Anhänger eines Systems, bei dem wahre Volksvertreter unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit gewählt werden.“
Alexander Issajewitsch Solschenizyn, 2007

Donnerstag, 18. August 2022

Fußnoten zum Donnerstag

 

Unvaccinated lives matter.

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Der neue Generalstabschef und damit ranghöchste Offizier des österreichischen Bundesheers wurde von der türkisen Panzerklaudia ernannt. Und wer ist es? Erwartungsgemaß unser aller Liebling, der so gerne im Kampfstrampler auf Regierungspressekonferenzen vom harten Militäreinsatz gegen Ungeimpfte zur Durchsetzung der Impfpflicht träumte und das Eisenerzer Militärmanöver zur Zerschlagung von Demonstrationen leitete – also vermutlich alle Qualifikationen besitzt, die eine demokratieferne Autokraten-Regierung wie unsere Dollfußjünger mit ihrem giftgrünen Wurmfortsatz erwartet.

Meine Einschätzung ist, dass kaum jemand besser geeignet sein dürfte, im Sinne ferner Milliardärsfreunde der Parteifreunde mit aller Härte gegen aufbegehrende hungernde und frierende Bürger mit militärischer Gewalt vorzugehen und auch den Schießbefehl zu geben.

Was ist an der Spitze des Heeres besser als ein General, der sich bereits in Hetze gegen Teile der Bevölkerung bewährt hat und auch an seiner Bereitschaft, hart gegen jene vorzugehen, die nicht den Befehlen der Regierung folgen, nie Zweifel aufkommen ließ?

Ich bleibe dabei: die ÖVP gehört als Partei wegen faschistischer Wiederbetätigung verboten. Nicht abgewählt, sondern aufgelöst. Wer es innerhalb nur eines Jahrhunderts schafft, zweimal die Demokratie nachhaltig zu zerstören und in einem Klima der Angst und Spaltung eine Diktatur zu errichten, muss von aufrechten Demokraten und freiheitsliebenden Menschen als kriminelle Vereinigung betrachtet werden.

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Während eine israelische Delegation die Gedenkstätte des Terror-Anschlags von 1972 in München besuchte, zeigte ein Ordner eines Sicherheitsdienstes den Hitler-Gruß. Ein Polizist, der das beobachtete, nahm den Ordner vorübergehend fest. Die Medien berichten emotional und in den Foren tobt die Empörung.

Was aber nur in wenigen Medien am Rande erwähnt wird: der Täter ist ein „deutscher Staatsbürger mit arabischem Namen“. Besonders linkslastige Blätter vergessen den Hinweis – waren sie es doch, die bisher den Import arabischer Judenhasser beklatscht und bejubelt haben. Jetzt, wo die Früchte reif am Baum hängen, ist man zu feige zur Ernte.

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Ein satirisches Straßentheater der als „rechtsextrem“ eingestuften Regionalpartei „Freie Sachsen“ mit dem bezeichnenden Titel „Habecks Prozess“ wurde vor seiner Aufführung vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht untersagt. Begründung: Es sei zu erwarten, dass der Politiker „herabgewürdigt“ werde. Kann man jetzt von halten, was man will, aber komisch ist das schon in einem Staat, in dem ansonsten die Bezeichnung „Nazischlampe“ für eine Abgeordnete zum Bundesparlament als normale Meinungsäußerung zählt.

Artikel 5(1) Deutsches GG: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Doch, wie man sieht.

Artiekl 5(3) Deutsches GG: Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ Nein, sind sie nicht, wie man sieht.

Ein Land, in dem vom Staat und seinen Organen die Verfassung nicht eingehalten wird, ist kein Rechtsstaat.

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Ach ja, zum gestern schon erwähnten Merkelzäpfchen Reul, seines Zeichens Innenminister in NRW, der schon vom brutalen Niederknüppeln der gegen Armut und Hunger auf die Straße gehenden Bürger träumt – die böse Schwefelpartei hat im Landtag eine Anfrage gestellt, wie es sein kann, dass 189 den Behörden bekannte hochgefährliche islamistische Gefährder frei im Land herumlaufen und die 25 härtesten Fälle, gegen die sogar ein wohlbegründeter aufrechter Abschiebebescheid besteht, einfach nicht außer Landes geschafft werden. Die Antwort: Das sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Welche genau es sind, die aufrechte behördliche Bescheide nicht exekutierbar machen, wird nicht erwähnt; den „Rrächten“ muss man ja keine ordentliche Antwort geben, da reicht ein schnodderiges „Nö!“, das hat man vom Kanzelnden gelernt.

Interessant ist allerdings, dass auch das Niederknüppeln und Wegschleifen von demonstrierenden Rentnern oder einfach nur am Schaufenster verharrenden Omis, das Umreißen von Rollstühlen und Fahrrädern, das illegale Wegsperren und Nötigen unbescholtener Bürger eigentlich rechtlich nicht möglich wäre, aber weder diesen Innenminister noch seine Kollegen und die untergebenen Prügeltruppen auch nur eine Sekunde daran gehindert hat, genau das zu tun.

Recht gegenüber eingewanderten Terroristen zu exekutieren ist nicht möglich, Unrecht am eigenen Volk zu begehen aber schon. Nur, weil dieses Volk in der Masse so dämlich ist, dass es gar nicht weiß, was ein Rechtsstaat ist und deshalb auch nicht erkennen kann, wenn der sich verabschiedet hat.


1 Kommentar:

Tabascoman hat gesagt…

Art. 5.1 "eine Zensur findet nicht statt" ... ist nicht das Wichtigste in diesem Absatz! Das Wichtigste ist das Wort "ungehindert". Wenn das beachtet wird, ist die ganze Finanzierung der Regierungspropaganda im Eimer. Mit Folgen dass dann der derzeit herrschenden Kaste die Regierungsgewalt bei der nächsten Wahl entzogen wird.

Deshalb gibt es auch den Schutzbalken beim BVerfG "Beratungsgeheimnis": Jedes Rechtsersuchen kann deshalb dort ohne Begründung abgelehnt werden. Und das wird in weit über 90% aller Fälle so gehandhabt, ausgenommen sind Fälle wo man pro Regierung entscheiden kann . Sind wir ein Rechtsstaat? JA, die rechtsprechende Kaste ernährt sich von uns ganz gut. Richter am BVerfG erhalten (in Monatsraten) alle 7 Jahre rund 1 Mio €.

Ein solider Schutzbalken vor den Bürgern.
Wie knacken wir den?