„Ich bin ein überzeugter und konsequenter Kritiker des Parteien-Parlamentarismus und Anhänger eines Systems, bei dem wahre Volksvertreter unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit gewählt werden.“
Alexander Issajewitsch Solschenizyn, 2007

Dienstag, 26. Mai 2020

Fußnoten zum Dienstag

Im Iran, dessen Regime regelmäßig von europäischen Linken gelobhudelt wird und schon einige devot verschleierte europäische Politikerinnen huldvollst empfing, wurde ein junges Paar eingekerkert, das sich des schweren Verbrechens eines öffentlich sichtbaren Kusses schuldig gemacht hat. Im Namen des Islam, mit dem das natürlich nichts zu tun hat, denn es gibt Eines, das können sämtliche muslimische Rechtsgelehrte nicht halb so gut wie ein einfacher europäischer Linker, nämlich klarstellen, was zum Islam gehört und was nicht.
Die Beiden hätten wenigstens auf unseren österreichischen Bundespräsidenten hören sollen und das Mädel sich ordentlich bekopftuchen und züchtig abwenden, statt ihrem Haberer die Zunge in den Hals zu stecken.

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Apropos Bundespräsident. Wenn man nach dem Wasser predigen schon Wein saufen geht, dann wenigstens italienischen. Wenn schon verarschen, dann wenigstens mit Stil. Grünem Stil.

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Apropos grüner Stil. Die Grünen toben seit Jahren gegen die österreichische Unsitte des Umfärbelns an allen Ecken und Enden, sobald man die Chance hat, seine verdienten Parteifreunde und Weggenossen mit fetten Pfründen zu versorgen. Sie, so richten sie der Welt aus, sind genau jene, die niemals solche üblen Machenschaften mitmachen würden.
Bis sie jetzt an der Regierung sind. Und schon geht der Postenschacher los.
Man muss nicht mal was gelernt haben.

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Apropos gelernt. An den Technischen Universitäten und Fachhochschulen Österreichs wird es wohl bald ein neues Studienfach geben: Freibaden. Es sollen schon mehrere Professoren intensiv an einem Programm arbeiten, wie man innerhalb von nur zwei Semestern alle Corona-Regeln des Freibadens erlernen kann. Meine Frage ist nur, wenn nicht mal unser angeblich hochintelligenter Herr Professor Bundespräsident eine einfache Sperrstundenregel begreift, wie sollen dann einfache Proleten diese Freibadregeln begreifen?

Tickets müssen vorher online gekauft werden, im Freibereich darf sich nur eine Person pro zehn Quadratmeter aufhalten, im Becken eine Person auf sechs Quadratmeter, wobei nicht definiert ist, ob es sich um ein Quadrat handelt oder einen Kreis um die Person, dessen Radius erstmal mit der Kreisformel ausgerechnet werden muss, denn bei einem Quadrat wäre ja der geradlinige Abstand der in der Mitte befindlichen Person zur nächstgelegenen Ecke um den Faktor Wurzel aus Zwei größer als der Abstand zur nächstgelegenen Seite, und dann müsste man erstmal definieren, wie die Lage des Quadrates im Schwimmbecken ist, wo sich die Diagonale und wo die Gerade befindet und warum das Virus diagonal ansteckender zu sein scheint als seitenparallel. Für im gleichen Haushalt lebende Personen soll diese Abstandsregel nicht gelten, welcher Quadratmeterbedarf dann herrscht wird aber nicht erklärt, so dass die Berechnungsformel, wie viele Leute das Freibad überhaupt betreten dürfen, von der Anzahl der Gruppen im gemeinsamen Haushalt lebender Menschen und einer bisher unbekannten Größe abhängig ist und mit jedem Online-Kauf variiert. Wie die Freibäder die Korrektheit der Angabe, wer in einem gemeinsamen Haushalt lebt und wer nicht, wirklich überprüfen wollen, weiß auch keiner. Noch weniger, wie herumstreunende Kappelträger mit dem Drang zum Amtshandeln das zu schaffen gedenken.
Außerdem wird es ein Ampelsystem geben, das zwar nicht näher beschrieben wird, aber irgendwie den Menschen Anleitung geben soll, wer wohin und wann und überhaupt…

Es hat immer mehr den Anschein, als wäre der eigentliche Sinn der „Lockerungen“, den Leuten das Leben zu vergraulen und sie von allem wegzuekeln, was Spaß machen könnte. Eine grüne Kernkompetenz.

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Apropos Spaß. Hier schließt sich der Kreis. Bei uns würde sich ein im Freibad knutschendes Paar, sowie es nicht im gleichen Haushalt lebt, ebenfalls strafbar machen. Aber wenigstens nicht wegen unislamischen Verhaltens sondern wegen Verstoß gegen die Anweisungen eines abgehalfterten Volksschullehrers.

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