„Ich bin ein überzeugter und konsequenter Kritiker des Parteien-Parlamentarismus und Anhänger eines Systems, bei dem wahre Volksvertreter unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit gewählt werden.“
Alexander Issajewitsch Solschenizyn, 2007

Montag, 25. Januar 2021

Fußnoten zum Montag

 

Auf der „Achse“ lernt man immer wieder etwas Neues. Von Broder erschien dieser kleine Vergleich von Berlin mit Schwerte, wobei das Lehrreiche nicht in der Beschreibung des erwartbaren Totalversagens der Leitung des Witzflughafens in Berlin bei Ankunft von zwei Maschinen gleichzeitig zu finden ist, sondern in der Beschreibung der Coronafrisurenparty in Schwerte:

Da hat die Polizei nach einem Hinweis aus der Bevölkerung „ein coronaregelwidriges Treffen zum Haareschneiden aufgelöst“, das im Untergeschoss eines Geschäftshauses stattgefunden hatte, mit 20 Teilnehmern, die sich „ohne Abstand und Maske auf engem Raum!“ aufgehalten hatten. „Auf dem Boden lagen abgeschnittene Haare, auf den Tischen habe Friseurbedarf gestanden“, gab die dpa bekannt. Außerdem hing der Geruch von Marihuana in der Luft.“

Nein, auch die Tatsache, dass die wachsamen Blockwarte Nachbarn beim leisesten Verdacht eines Regelverstoßes die Obrigkeit benachrichtigen, wundert einen in Deutschland nicht wirklich. Das Verwunderliche findet sich im letzten Satz, denn niemals hätte ich es für möglich gehalten, dass ausgerechnet Kiffern das Haareschneiden so am Herzen liegt, dass sie dafür sogar härteste Bestrafung als Coronaleugner in Kauf nehmen. Man lernt nie aus.

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Dazu passend: Haare wachsen lassen ist das praktische Gegenteil von Haare wachsen lassen. Deutsches Sprak seltsames Sprak.

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Ach ja, hier findet man den Volltext eines interessanten Gerichtsurteiles aus Weimar. Besonders der letzte Absatz lässt verstehen, warum die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft Merkeldeutschlands dieses Urteil in guter thüringischer Tradition „rückgängig“ machen will:

Nach dem Gesagten kann kein Zweifel daran bestehen, dass allein die Zahl der Todesfälle, die auf die Maßnahmen der Lockdown-Politik zurückzuführen sind, die Zahl der durch den Lockdown verhinderten Todesfälle um ein Vielfaches übersteigt. Schon aus diesem Grund genügen die hier zu beurteilenden Normen nicht dem Verhältnismäßigkeitsgebot. Hinzu kommen die unmittelbaren und mittelbaren Freiheitseinschränkungen, die gigantischen finanziellen Schäden, die immensen gesundheitlichen und die ideellen Schäden. Das Wort "unverhältnismäßig" ist dabei zu farblos, um die Dimensionen des Geschehens auch nur anzudeuten. Bei der von der Landesregierung im Frühjahr (und jetzt erneut) verfolgten Politik des Lockdowns, deren wesentlicher Bestandteil das allgemeine Kontaktverbot war (und ist), handelt es sich um eine katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche der Menschen, für die Gesellschaft, für den Staat und für die Länder des Globalen Südens.“

Ach ja, bei dem Urteil geht es um die erfolgreiche Beeinspruchung einer 20-Euro-Verwaltungsstrafe vor einem Amtsgericht wegen gesundheitsgefährdenden Zusammensitzens mit haushaltsfremden Personen in einem Hinterhof.

Nach der „Rückgängigmachung“ des Urteils wird es interessant sein, zu sehen, wie die künftige Karrierekurve des Richters verläuft...


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